Ah jetzt hab ich Dich verstanden. Man registriert doch nur die anderen Leute nur in der Wohnung, damit für diese Leute Energie, Wasser, Heizung usw. pauschal mit abgerechnet werden. Sind sie deswegen wirklich gleich mit Eigentümer?kamensky hat geschrieben: Betreffend RU: Jetzige Oma's und Opa's haben 20 Jahre zuvor eine 2 Zimmer-WHG privatisiert in welcher sie mit ihrem damals noch Kind lebten und das Kind darin aufwuchs. Der/die Nachkomme mittlerweile verheiratet und aus dieser Ehe entsprangen 2 Kids und alle (ist ja in RU keine Seltenheit) leben nun in dieser 2 Zimmer-WHG in welcher alle auch registriert (Prapiska) sind. Nach russischer Erhebung ueber das Wohneigentum existieren also nun 5 (Personenanzahl) Eigentuemer fuer eine Wohnung.
Dieselbe obenerwaehnte Konstellation ergibt jedoch in der CH nur einen Eigentuemer, denn die Grosseltern vererben dem Nachkomme die WHG mittels (beglaubtigem Eintrag im Grundbuchamt)
Gruß
Silvio



