Hallo
Meine Schwiegermutter möchte demnächst nach Deutschland zu Besuch kommen. Die Verpflichtungserklärung hat Sie schon. Jetzt habe ich bei der Botschaft in Bishkek nach den Visabestimmungen geguckt. Verstehe manches nicht.Es sind 8 Unterlagen vorzulegen:
Punkt 1 bis 6 verstehe ich.
7. Unterlagen, die Auskunft zum Zweck der Reise geben, zum Beispiel eine Einladung des
Gastgebers; bei Besuch von nahen Angehörigen aktuelle Meldebescheinigungen und Verwandtschaftsnachweise;
bei Besuch von Freunden Bekanntschafts- und Kontaktnachweise
mit Passkopie des Einladers; bei Hochzeitsreisen eine standesamtliche Anmeldung zur Eheschließung etc.
Verstehe ich nicht ? Die haben doch die Verpflichtungserklärung ! Was muss Sie noch abgeben ?
8. Unterlagen zur beruflichen, wirtschaftlichen und familiären Verwurzelung in Kirgisistan,
zum Beispiel:
- Nachweis über den Familienstand (Original und Kopie der Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde,
Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunde(n) der Kinder im Original mit Kopie
- Gültiger Reisepass des Ehegatten
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe des monatlichen Verdienstes, sowie Anzahl
der Urlaubstage im Kalenderjahr, Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie die vollständige
Anschrift des Unternehmens einschließlich Telefonnummer
- Nachweis Eigentum im Original
- Nachweise über selbständige Erwerbstätigkeit, etc.
8. Konsulargebühr 60,- Euro, zu zahlen in kirgisischen Som am Tag der Antragstellung
Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Für Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren
ist eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro fällig. Bitte halten Sie die Bearbeitungsgebühr
bei Antragstellung in bar passend bereit. Diese Gebühr wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Konsulargebühr für die Amtshandlungen der Visastelle
die einzige erforderliche Zahlung ist.
Verstehe ich garnichts. Braucht man das überhaupt ? Was muss Sie davon auch noch abgeben ?
Bitte um Eure Hilfe.
Gruss Jonny
PS : Hier der Link von den Visabestimmungen
http://www.bischkek.diplo.de/contentblo ... sreise.pdf
Visum Schwiegermutter
Re: Visum Schwiegermutter
Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung kannst du einen formlosen Brief schreiben, um der Konsulatsabteilung zu erläutern, was deine Schwiegermutter in Deutschland möchte. Das ist mit Punkt 7) gemeint.
Wenn du also die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, kannst du schreiben
"Frau XY, Passnummer 0000000, geboren am xx.xx.yyyy, wohnhaft in YHZ, ist die Mutter meiner Frau und möchte uns in Deutschland für zwei Wochen besuchen kommen. Geplant ist der Aufenthalt in A, B und die touristische Reise zum Schloss Neuschwanstein. Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben (siehe Unterlagen) und bitte um eine Ausstellung eines Touristenvisums für den Zeitraum vom 00.xx.xx bis zum 00.xx.xx. Bei Rückfragen können sie sich gerne an mich wenden".
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx
Dieser formlose Brief ist nicht unbedingt notwendig, ist aber empfohlen, um einfach die Sachlage klar zu machen. Dazu kannst du noch den Nachweis der Verwandtschaft beilegen. Das wäre also die Geburtsurkunde deine Frau (daraus geht deine Schwiegermutter als ihre Mutter hervor) und eure Heiratsurkunde. Damit ist klar, wie die Schwiegermutter mit euch verwandt ist.
Dokumente über die Willigkeit zur Rückkehr würde ich unbedingt beifügen. Das Konsulat möchte halt sehen, ob deine Schwiegermutter Gründe hat, nach Kirgistan zurückzukehren - und nicht in Deutschland illegal bleibt, weil sie in Kirgistan sowieso nichts mehr hält.
Also fügt ruhig bei, was ihr habt (Heiratsurkunde, Rentenbescheinigung, Nachweis des Eigentums etc.pp).
Wenn du also die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, kannst du schreiben
"Frau XY, Passnummer 0000000, geboren am xx.xx.yyyy, wohnhaft in YHZ, ist die Mutter meiner Frau und möchte uns in Deutschland für zwei Wochen besuchen kommen. Geplant ist der Aufenthalt in A, B und die touristische Reise zum Schloss Neuschwanstein. Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben (siehe Unterlagen) und bitte um eine Ausstellung eines Touristenvisums für den Zeitraum vom 00.xx.xx bis zum 00.xx.xx. Bei Rückfragen können sie sich gerne an mich wenden".
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx
Dieser formlose Brief ist nicht unbedingt notwendig, ist aber empfohlen, um einfach die Sachlage klar zu machen. Dazu kannst du noch den Nachweis der Verwandtschaft beilegen. Das wäre also die Geburtsurkunde deine Frau (daraus geht deine Schwiegermutter als ihre Mutter hervor) und eure Heiratsurkunde. Damit ist klar, wie die Schwiegermutter mit euch verwandt ist.
Dokumente über die Willigkeit zur Rückkehr würde ich unbedingt beifügen. Das Konsulat möchte halt sehen, ob deine Schwiegermutter Gründe hat, nach Kirgistan zurückzukehren - und nicht in Deutschland illegal bleibt, weil sie in Kirgistan sowieso nichts mehr hält.
Also fügt ruhig bei, was ihr habt (Heiratsurkunde, Rentenbescheinigung, Nachweis des Eigentums etc.pp).

