Was genau meinst du mit "Einladung"? Ein Brief, in dem einfach steht, dass du sie einlädst? Also nicht die eigentliche Verpflichtungserklärung?
Das kannst du getrost scannen (mit deiner Originalunterschrift) und ihr per Email schicken, damit sie es ausdrucken kann. Wenn eine Verpflichtungserklärung vorliegt und die Krankenversicherung, sollte das eigentlich ausreichen, *wenn* (und das ist der Knackpunkt), genügend Gründe für die Rückkehrwilligkeit der Dame vorliegen und sie dies gegenüber dem Konsulat auch nachweisen kann.
Also: Hat sie zwei minderjährige Kinder, die während der Zeit in Russland bleiben, will dich für 10 Tage besuchen und hat einen Job, in dem sie halbwegs normal verdient für russische Verhältnisse plus Wohneigentum, stehen die Chancen auf das Visum gut bis sehr gut.
Ist sie ledig, hat dich übers Internet kennen gelernt, noch nie gesehen, 25 Jahre, ohne Job und will dich für 90 Tage besuchen, richte dich auf eine Ablehnung ein.
Es ist wichtiger, dass ihr diese Rückkehrwilligkeit belegt, als dass diese formlose Einladung von dir im Original vorliegt.
Edit: Da war manuchka schneller....
