Visawarnung/ Reisewarnung München

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Holger Eekhof
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von Holger Eekhof »

Das schlimmste daran ist:

Wirst du an der Grenze aufgehalten, Wohnsitz im Ausland und kannst dich nicht verständigen, dann passiert folgendes:

Als Zustellungsadresse wird die zuständige Polizeidienststelle eingetragen, die Polizei schreibt eine Anzeige und kassiert von dir direkt eine Sicherheitsleistung bzw. pfändet deine Wertgegenstände und leitet das Verfahren weiter an die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft verwendet nun das gleiche Programm und kommt zum gleichen Ergebnis.
Resultat:
Die Sicherungsleistung wird einbehalten, an Widerspruch kann der Ausländer gar nicht erst denken, da er die Post wenn überhaupt erst lange nach Rechtsgültigkeit bekommt.
Er erhält eine Einreisesperre für den Schengenraum - kann sich infolgedessen auch keinen hier tätigen Anwalt mehr suchen...

etccc... von dem sonstigen Mist, der mit einer solchen Festnahme einher geht, brauchen wir gar nicht reden.

Das Problem ist:

Hier fällt ein fehlerhaftes Programm eine Entscheidung, und mit Hilfe des gleichen Programm entscheidet letztendlich die Staatsanwaltschaft, ob du schuldig bist oder nicht.
Holger Eekhof
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von Holger Eekhof »

@ 7 Punkt

Die Regelung ist ganz klar in Art.1 der jeweiligen Visaerleichterungsabkommen geregelt. Hier für Georgien:

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... kommen.pdf

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich
(1) Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Ertei
lung von Visa an Staatsbürger Georgiens für einen geplanten
Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180
Tagen.

Ergänzend noch der Art. 13, dieser bestimmt den Vorang

Artikel 13
Verhältnis dieses Abkommens zu bilateralen Abkommen
zwischen Mitgliedstaaten und Georgien

Dieses Abkommen hat ab seinem Inkrafttreten Vorrang vor den
Bestimmungen bilateraler und multilateraler Abkommen oder
Vereinbarungen, die zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und
Georgien geschlossen wurden, sofern die Bestimmungen letzte
rer Abkommen oder Vereinbarungen Aspekte behandeln, die im
vorliegenden Abkommen geregelt sind.
Anelya
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von Anelya »

Stimmt, in Artikel 3 wird das ganze nochmal konkretisiert:

"d) „Visum“ ist eine von einem Mitgliedstaat erteilte Genehmi­ gung zur Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitglied­ staaten oder zu einem geplanten Aufenthalt in diesem Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Mit­ gliedstaaten;"

Ich kann da den Threadersteller schon verstehen - wenn sich das alles so dargestellt hat, wie er hier schreibt, dann ist das eine Sache, die auch mich als Betroffene aufregen würde.
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arghmage
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von arghmage »

Ah ok, in den "normalen" Visavorschriften steht immer Halbjahreszeitraum, im Visaerleichterungsabkommen dagegen 180Tage, das paßt nicht so ganz zusammen.
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bella_b33
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von bella_b33 »

Ich drück auf jeden Fall die Daumen, daß es ein gutes Ende für Euch nimmt, Holger!
Beim nächsten Mal, kalkuliert besser ein paar Tage mehr Pause ein, damit keiner beim Zählen nach der ein oder anderen Variante durcheinander kommt.

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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harald63
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von harald63 »

Weia... Ich denke, das Kuddelmuddel kommt daher, dass für das Visum selbst eben der Zeitraum "sechs Monate" bzw. "Halbjahr" gegeben ist, das Erleichterungsabkommen aber von 180 Tagen spricht. Beim Erleichterungsabkommen geht es aber wohl nicht darum, dass das eine andere Art Visum ist, sondern dass es eben erleichtert wird, das 90 Tage/6 Monate Visum leichter zu erhalten. Da dürfen jetzt die Juristen ran, ob dem wirklich so ist. Und dann gilt halt wohl die 90 Tage / 6 Monate Kiste, weil die 90/180-Kiste nur eine etwas falsche Bezeichnung für das gemeinte Visum ist. Weia...
Holger Eekhof
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von Holger Eekhof »

Ich glaube für uns hat das inzwischen schon ein gutes Ende genommen :)

Ich habe zwar immer noch keine Akten, ehrlich gesagt gar nichts, aber es gibt in dem Laden Bundespolizei eine ganze Menge Leute, die eine eindeutige Meinung zur Bundespolizei des Münchner Flughafens haben, bzw. denjenigen, die da mit Oma ihren Spaß hatten...

Die Bundespolizei hat seit heute eine Hauptseite...mit einem wunderschönen neuen Bild (größer gings dann wohl nicht mehr ) :)

Schaut mal drauf:

http://www.bundespolizei.de/DE/_Homepage/home_node.html

Mein Problem ist eher jetzt die anderen zu erreichen, denen es ähnlich ging mit diesem Fehler.
Denn die Bundespolizei wird auch nicht alle Altakten prüfen können, das werden die nur auf Antrag angehen.

Deshalb auch die etwas drastische Warnung....aber ich gehe davon aus, das es mindestens hunderte gibt, denen es ähnlich ging... und deren Oma oder Opa nun eben nicht mehr als Ersatz zur Verfügung steht.
Und ohne sind wir in den Ferien aufgeschmissen.
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von arghmage »

bella_b33 hat geschrieben:Beim nächsten Mal, kalkuliert besser ein paar Tage mehr Pause ein, damit keiner beim Zählen nach der ein oder anderen Variante durcheinander kommt.
Das würde ich auch immer machen.
Ich habe auch am Münchner Flughafen erlebt, wie ganze Reisegruppen "Spaß" hatten. Flieger flog nicht um 22:00 sondern hatte über 6 Stunden Verspätung, bei vielen war das Visum den letzten Tag gültig, die wurden dann nicht von der Fluglinie ins Hotel gefahren sondern gleich von der Polizei eingesammelt. Wobei es dann da "nur" nervige Formalitäten waren, waren dann alle im Flieger.
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7punkt
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von 7punkt »

Holger Eekhof hat geschrieben:@ 7 Punkt

Die Regelung ist ganz klar in Art.1 der jeweiligen Visaerleichterungsabkommen geregelt. Hier für Georgien:

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... kommen.pdf

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich
(1) Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Ertei
lung von Visa
an Staatsbürger Georgiens für einen geplanten
Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180
Tagen.

Ergänzend noch der Art. 13, dieser bestimmt den Vorang

Artikel 13
Verhältnis dieses Abkommens zu bilateralen Abkommen
zwischen Mitgliedstaaten und Georgien..
Nicht so ganz klar, warum Du von Georgien redest, wenn hier die Rede von RU-DE ist, aber ok.
Aber auch aus Deiner Ausführung geht hervor, dass die Erleichterung die Erteilung der Visa betrifft.
Die Regelung 90 Tage pro Halbjahr gibt es länger als dieses Abkommen.
Ich habe schon paar Mal erlebt (schon lange her), dass Mitarbeiter der Visastelle in Moskau die Tage des Aufenthalts anhand der Ein- und Ausreisestempel rechneten.
Von daher wäre jetzt ein wenig übertrieben von der Außerkraftsetzung des Abkommens seitens Münchener Flughafenpolizei zu reden :roll:

7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Beitrag von manuchka »

Anelya hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben: Der erste Halbjahreszeitraum ist ganz eindeutig: Beginn mi der 1. Einreise: 5.7.2012 bis 4.2.2013 Tag der Ein- und Ausreise zählen mit.
Manuchka, irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch: Das erste Halbjahr müsste doch dann vom 05.07. bis 04.01. gehen, oder? Bis zum 4.2. wären es ja dann sieben Monate.
Ich denke, der Threadersteller hat halt 180 gezählt vom 05.07. aus und hat die Dame deshalb schon Anfang Januar wieder einreisen lassen. Die Grenzer in München hätten wahrscheinlich eine Einreise am 04. oder 05. Januar akzeptiert....
Wa! Du hast recht, und ich war blöd ;)
Du erntest, was du säst.
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