VISAPROBLEM in der deutschen Botschaft von Moskau
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senfi
VISAPROBLEM in der deutschen Botschaft von Moskau
Hallo,
meine Frau, russische Staatsbürgerin und wohnhaft bei mir in Deutschland, hat zwei Freunde nach Deutschland eingeladen. Diese beiden waren heute in der deutschen Botschaft in Moskau. Ihr Antrag wurde abgelehnt mit folgender Begründung: Die Verpflichtingserklärung meiner Frau weisst "nur" ein Einreisedatum aus (28. April in diesem Fall), aber kein Ausreisedatum! Daher KEIN Visum - abgelehnt!"
Ich kenne Verpflichtungserklärungen NUR so, wie oben beschrieben. Unserer Freundin wurde in der Botschaft eine "neue Anweisung" gezeigt, die das ganze bestätigt.
Wir wohnen in Bremen und die Behörde hier besteht darauf, dass sie "Recht" hat und will keine neue Verpflichtungserklärung mit Einreise- UND Ausreisedatum ausstellen.
Frage: Ich Benötige KEINE Erklärung, aber wenn jemand aus Russland gerade Besuch hat und der Russe eine Verpflichtungserklärung MIT Ein- und AUSreisedatum hat, dann hätte ich gerne eine Kopie davon als PDF oder als Fax! Das könnte ich der bremer Behörde dann um die "Ohren hauen"...!
...oder hat die Behörde in Bremen etwa richtig gehandelt?
vielen Dank für eure Hilfe
stefan
meine Frau, russische Staatsbürgerin und wohnhaft bei mir in Deutschland, hat zwei Freunde nach Deutschland eingeladen. Diese beiden waren heute in der deutschen Botschaft in Moskau. Ihr Antrag wurde abgelehnt mit folgender Begründung: Die Verpflichtingserklärung meiner Frau weisst "nur" ein Einreisedatum aus (28. April in diesem Fall), aber kein Ausreisedatum! Daher KEIN Visum - abgelehnt!"
Ich kenne Verpflichtungserklärungen NUR so, wie oben beschrieben. Unserer Freundin wurde in der Botschaft eine "neue Anweisung" gezeigt, die das ganze bestätigt.
Wir wohnen in Bremen und die Behörde hier besteht darauf, dass sie "Recht" hat und will keine neue Verpflichtungserklärung mit Einreise- UND Ausreisedatum ausstellen.
Frage: Ich Benötige KEINE Erklärung, aber wenn jemand aus Russland gerade Besuch hat und der Russe eine Verpflichtungserklärung MIT Ein- und AUSreisedatum hat, dann hätte ich gerne eine Kopie davon als PDF oder als Fax! Das könnte ich der bremer Behörde dann um die "Ohren hauen"...!
...oder hat die Behörde in Bremen etwa richtig gehandelt?
vielen Dank für eure Hilfe
stefan
Ich würde mich an das Auwärtige Amt wenden, dort gibt es eine Beschwerdestelle.
Namen würde ich dort auch nennen. Kopie an die ABH. Und sich beklagen, dass jede Behörde etwas anderes behauptet und die sich schnellstens einigebn sollen, weil der Behördenstreit auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen wird bzw. den Behörden vorwerfen, das irgendwie neue Anweisungen nicht da ankommen wo sie ankommen sollen
Namen würde ich dort auch nennen. Kopie an die ABH. Und sich beklagen, dass jede Behörde etwas anderes behauptet und die sich schnellstens einigebn sollen, weil der Behördenstreit auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen wird bzw. den Behörden vorwerfen, das irgendwie neue Anweisungen nicht da ankommen wo sie ankommen sollen
Hallo Senfi,
mir ist es auch neu, dass eine Einladung (=Verpflichtungserklaerung) kein Ausreisedatum enthaelt
Schau mal hier http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabe ... =Daten.pdf
Da steht ganz klar, dass 'ne Verpflichtungserklaerung den Besuchzeitraum enthalten soll.
Der einzige Ausweg hier waere dann eine neue Einladung (Verpfl......) erstellen zu lassen. Leute, lasst Euch mit der Botschaft lieber nicht streiten.
LG,
7punkt
mir ist es auch neu, dass eine Einladung (=Verpflichtungserklaerung) kein Ausreisedatum enthaelt
Schau mal hier http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabe ... =Daten.pdf
Da steht ganz klar, dass 'ne Verpflichtungserklaerung den Besuchzeitraum enthalten soll.
Der einzige Ausweg hier waere dann eine neue Einladung (Verpfl......) erstellen zu lassen. Leute, lasst Euch mit der Botschaft lieber nicht streiten.
LG,
7punkt
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StefanKlein
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senfi
Moin,
kleiner Zwischenbericht:
1.Mir hat gestern ein anderer Einladender aus Sachsen eine (gebrauchte) Verpflichtungserklärung aus 2005 geschickt, in der ein Einreise- UND Ausreisedatum steht.
2.Die Behörde in Bremen weigert sich eine neue Verpflichtungserklärung zu schreiben MIT Einreise- UND Ausreisedatum.
3. Das Auswärtige Amt hat mir heute telefonisch bestätigt, dass es reicht (wie Bremen es macht) NUR ein Einreisedatum einzutragen.
4. schaut man sich den Text in der Verpf.. an, dann sieht man deutlich, dass nur EIN Datum erforderlich ist!
Dort steht:
Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am....... bis zur Beendigung des Aufenthalts o. g. Ausländers.
5. Im Merkblatt der russischen Botschaft steht, dass der "Besuchszeitraum" in der Verpfl.. enthalten sein muss - so wäre nach meiner Auffassung "ab Einreise 1 Monat" auch ein klar definierter Zeitraum.
Ich bleib dran und werde berichten....
stefan
kleiner Zwischenbericht:
1.Mir hat gestern ein anderer Einladender aus Sachsen eine (gebrauchte) Verpflichtungserklärung aus 2005 geschickt, in der ein Einreise- UND Ausreisedatum steht.
2.Die Behörde in Bremen weigert sich eine neue Verpflichtungserklärung zu schreiben MIT Einreise- UND Ausreisedatum.
3. Das Auswärtige Amt hat mir heute telefonisch bestätigt, dass es reicht (wie Bremen es macht) NUR ein Einreisedatum einzutragen.
4. schaut man sich den Text in der Verpf.. an, dann sieht man deutlich, dass nur EIN Datum erforderlich ist!
Dort steht:
Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am....... bis zur Beendigung des Aufenthalts o. g. Ausländers.
5. Im Merkblatt der russischen Botschaft steht, dass der "Besuchszeitraum" in der Verpfl.. enthalten sein muss - so wäre nach meiner Auffassung "ab Einreise 1 Monat" auch ein klar definierter Zeitraum.
Ich bleib dran und werde berichten....
stefan
Verstehe dann net, wer ueber die Beendigung des Aufenthalts entscheidetsenfi hat geschrieben: Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am....... bis zur Beendigung des Aufenthalts o. g. Ausländers.
LG,
7punkt
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senfi
hallo an alle,
scheinbar ist das Drama jetzt beendet!
Ich hab vorhin einen Rückruf der deutschen Botschaft aus Moskau erhalten. Man hat mir übermittelt, dass meine Freunde mit der "alten vollgekritzelten" Verpflichtungserklärung wieder anreisen können und sie dann garantiert ein Visum bekommen. Man macht es nur, weil meine zuständige Behörde in Bremen sich weigert, Ein- UND Ausreisedatum einzutragen.
Jetzt mal zur Erklärung was Sache ist:
1. bis Ende letzten Jahres stand unter "Dauer der Reise" das Feld:"Von.../bis..."
2. Ab Januar 05 steht da jetzt nur "ab wann".
3. Moskau weigert sich aber, nur ein Datum anzuerkennen, weil man nicht weiß, wie man sonst das Reiseende ins Visum überträgt. Die Antwort steht eigentlich im Reiseantrag des Ausländers - aber, die wollen es nicht akzeptieren (sicherlich eine Anweisung von "oben" innerhalb Moskaus)
4. Wie schon bemerkt, der Einladende wird erst aus der Haftung entlassen, wenn der Eingelade raus aus BRD/Schengen ist! ...und nicht nach Ablauf eines Datums, dass eventuell nicht eingehalten wird.
5. Die "Bremer Version" wurde mir vom Auswärtigem Amt in Berlin mit richtig bestätigt!
Schlusswort: Ich glaube, dass die rechte Hand nicht weiß was die linke macht oder sie will es nicht wissen und kein Minister der Welt bekommt seine Beamten angeschoben! - fertig. Joschka, du tust mir leid!
Trotzdem danke ich Herrn B. in der russischen Botschaft sehr.
bis denn
stefan
scheinbar ist das Drama jetzt beendet!
Ich hab vorhin einen Rückruf der deutschen Botschaft aus Moskau erhalten. Man hat mir übermittelt, dass meine Freunde mit der "alten vollgekritzelten" Verpflichtungserklärung wieder anreisen können und sie dann garantiert ein Visum bekommen. Man macht es nur, weil meine zuständige Behörde in Bremen sich weigert, Ein- UND Ausreisedatum einzutragen.
Jetzt mal zur Erklärung was Sache ist:
1. bis Ende letzten Jahres stand unter "Dauer der Reise" das Feld:"Von.../bis..."
2. Ab Januar 05 steht da jetzt nur "ab wann".
3. Moskau weigert sich aber, nur ein Datum anzuerkennen, weil man nicht weiß, wie man sonst das Reiseende ins Visum überträgt. Die Antwort steht eigentlich im Reiseantrag des Ausländers - aber, die wollen es nicht akzeptieren (sicherlich eine Anweisung von "oben" innerhalb Moskaus)
4. Wie schon bemerkt, der Einladende wird erst aus der Haftung entlassen, wenn der Eingelade raus aus BRD/Schengen ist! ...und nicht nach Ablauf eines Datums, dass eventuell nicht eingehalten wird.
5. Die "Bremer Version" wurde mir vom Auswärtigem Amt in Berlin mit richtig bestätigt!
Schlusswort: Ich glaube, dass die rechte Hand nicht weiß was die linke macht oder sie will es nicht wissen und kein Minister der Welt bekommt seine Beamten angeschoben! - fertig. Joschka, du tust mir leid!
Trotzdem danke ich Herrn B. in der russischen Botschaft sehr.
bis denn
stefan
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Anonymous
ui, hört sich schlimm an. ich möchte moren auch ein VE beantragen gehen, jedoch steht nur der grobe Besuchszeitraum fest. Irgendwann im August. Ich möchte jetzt eine VE für den Zeitraum Mitte Juli - Mitte September beantragen und in dieser Zeit könnte sie sich doch ein Visum für 1 oder 2 Wochen Gültigkeit holen. Max. Gültigkeit einer VE ist ja 90 Tage. Ich habe bei unserem Amt nachgefragt und die meinten das würde so funktionieren. Kann das jemand bestätigen? Spätestens morgen werde ich aber auch selber mehr wissen 

