Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gültig)

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
rb19
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Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gültig)

Beitrag von rb19 »

Hallo,

ich habe meine Schwiegermutter nach Deutschland eingeladen. Sie hatte in den letzten Jahren mehrere Jahresvisa (ohne Zwischenfälle versteht sich), sodass wir keck gleich mal ein Mehrjahresvisum für den Besuch beantragt haben. Einladung mit Reisegrund (Besuch der Groß-, Schwieger- und Mutter bei uns in Berlin), Verpflichtungserklärung, Bescheinigung des Arbeitgebers meiner Schwiegermutter über den Verdienst, Urkunde über den Besitz ihrer selbst bewohnten Eigentumswohnung sowie Kontoauszüge im Original wurden bei Beantragung vorgelegt. Überdies ist meine Schwiegermutter seit fast 40 Jahren glücklich verheiratet. Den ersten Dämpfer erfuhren wir, als das Visum gemäß des EU-Russlandsabkommens nicht mehr kostenlos sein sollte, da meine Schwiegermutter nach Aussagen des neuen Servicecenter nicht zur engeren Familie zählt. Daraufhin habe ich die Botschaft angeschrieben und mich einfach mal erkundigt. Antwort erhielt ich keine, dafür bekam die Schwiegermutter ihre entrichteten Gebühren kommentarlos zurück. Das Visum, welches heute ausgereicht wurde, ist dafür aber nur ein halbes Jahr gültig…

Nun meine Frage: Die Ermessensauslegung wie lange ein Visum gewährt wird ist ja nicht juristisch Gebunden sondern erfolgt aus der Rechtsauslegung. Weiß jemand ob es hier im letzten Jahr eine Änderung im verwaltungshandeln (Gewichtung von Nachweisen) gegeben hat bzw. hat jemand von Euch in der letzten Zeit ein Mehrjahresvisum für Familienangehörige bekommen? Sollte die Rückkehrwilligkeit nicht unabhängig von der Gültigkeit des Visums beurteilt werden? Kann man bei substantiellen Änderungen, in unserem Fall der beantragten Visumsdauer, nicht eigentlich eine Begründung erwarten um das an den Tag gelegte Verwaltungshandeln transparent nachvollziehen zu können? Kann man formaljuristisch überhaupt bei erteiltem Visum in die Remonstration gehen oder bleibt hier nur der Weg über das Fachreferat im Auswärtigen Amt zu versuchen eine Klärung für den nächsten Visumantrag herbeizuführen? Es geht uns nicht um die Gebühren sondern einfach um die übermäßige Zeit und Nerven die wir alle Jahr für Jahr in die Visumsverfahren investieren müssen (mein jedes Mal aufgewendeter Urlaubstag für die Abgabe der Verpflichtungserklärung, der Urlaubstag für meine Schwiegermutter zur Beantragung usw.) und weswegen wir eigentlich ein Mehrjahresvisa bekommen möchten.

Hat jemand vielleicht noch einen Tipp?

Liebe Grüße aus Berlin, rb


P.S. Ich fühle mich nun salopp ausgedrückt schikaniert. Auch wenn ich es nicht beweisen kann, so scheint es mir doch so zu sein, dass wenn ich mich nicht wegen der Gebühren erkundigt hätte, meine Schwiegermutter nun ein Mehrjahresvisum in den Händen halten könnte. Hat sich wegen so etwas schon einmal jemand an den Petitionsausschuss des Bundestages - Sibirier hatte so was mal angedeutet - gewandt? Wenn Gesetzte die Möglichkeit lassen willkürliche und sachfremde Ermessensentscheidungen (ohne Begründung) zu treffen, scheinen die Gesetze doch eigentlich mal auf dem Prüfstand zu gehören….
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manuchka
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von manuchka »

Ich würde mal grob sagen: Da ihr (überhaupt) ein Visum bekommen habt, wurde die Rückkehrwilligkeit positiv bewertet. Das hat also mit der Visadauer nix zu tun, selbst mit einem Tagesvisum kann man ja theoretisch einfach "verschwinden".

Zur Dauer der Visagültigkeit - ich wüsste nicht, dass man da konkret einen Anspruch drauf hat. Anspruch hieße ja: Voraussetzung A erfüllt - Visadauer x Tage. Voraussetzung A und B erfüllt - Visadauer x Monate. Voraussetzung A und B und C erfüllt - Visadauer x Jahre. Sowas gibt es aber meiner Meinung nach nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Aufwand für VE und Beantragung eine derart große Härte darstellt, dass die Behörde quasi verpflichtet wäre, deshalb ein Mehrjahresvisum auszustellen - den Aufwand haben andere genau so.

Deine Idee mit dem Petitionsausschuss finde ich wie Kanonen, mit denen man auf Spatzen schießen möchte. "Ermessen" heißt gerade, dass in die Entscheidung auch Umstände einfließen können, die man eben nicht wiegen oder messen kann, und Willkür ist ja noch mal was ganz anderes als eine Nichtgewährung der beantragten, stattdessen aber Gewährung einer verkürzten - und immer noch angemessenen - Visadauer.

Du kannst dich höflich bei der Botschaft per Mail oder sonstwie erkundigen, welche Gründe es gab, dass das Visum eben "nur" für 6 Monate ausgestellt wurde. Und natürlich kannst du beim nächsten Visaantrag der Schwiegermutter ein Schreiben beilegen, in dem du dein Bedauern ausdrückst, dass das vorige (nämlich das jetzige) Visum nur für 6 Monate statt der beantragen paar Jahre ausgestellt wurde und zusätzlich erklären, welche Gründe dafür sprechen würden, ein Mehrjahresvisum auszustellen. Alles andere - Remonstration oder Petition oder sonstwas - fände ich irgendwie daneben, fehlt bloß noch, dass du die Bildzeitung einschaltest...

PS: Was mir grad einfällt: Wie lange ist denn Schwiegermuttis Pass noch gültig? Vielleicht lag es daran, dass kein langfristiges Visum vergeben wurde?
Du erntest, was du säst.
m1009

Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von m1009 »

OT:

Im Gegenzug erhalten Familenangehoerige aus Deutschland (Eltern) maximal ein 3 Monats-Visum fuer die RF. Kostenpflichtig.
rb19
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von rb19 »

manuchka hat geschrieben:Ich würde mal grob sagen: Da ihr (überhaupt) ein Visum bekommen habt, wurde die Rückkehrwilligkeit positiv bewertet. Das hat also mit der Visadauer nix zu tun, selbst mit einem Tagesvisum kann man ja theoretisch einfach "verschwinden".
Nein, Visa für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer zwischen sechs Monaten und fünf Jahren erfordern vom Antragsteller gemäß des europäischen Visakodex Art 24 Abs. 2 lit. b weitere Anforderungen u.a. dass der Antragsteller seine Integrität und Zuverlässigkeit, insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Verwendung ihm früher erteilter einheitlicher Visa, seine wirtschaftliche Situation im Herkunftsstaat und seine Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums auch wirklich zu verlassen, nachweist. In der Visahistorie meiner Schwiegermutter gibt es keinerlei negative Aspekte. In den letzten Jahren hat sie den Vertrauensvorschuss der Auslandsvertretung in die Integrität und Zuverlässigkeit durchaus genossen. Das heißt aus meiner Sicht müssen die immer gleichen Belege nun durchaus unterschiedlich gewichtet worden sein. Allerdings ist ihr Pass neu. Ihre gesamteuropäische Visahistorie sollte jedoch im VIS abrufbar sein. Hier könnte aus meiner Sicht ein Fehler passiert sein. Das man aber überhaupt hier eine Kaffeesatzleserrei betreiben muss, halte ich für nicht sehr schön. Danke übrigens für Deinen Tipp mit der Gültigkeit. Erst dieser förderte die Information, dass ein neuer Pass vorhanden ist ans Tageslicht.
Ungeachtet dessen, das bei einem erteilten, jedoch substantiell abgeänderten Visum keine Begründung des Verwaltungshandeln bzw. eine Rechtsbehelfsbelehrung an den Antragsteller ausgereicht wird, halte ich durchaus - und mittlerweile bin ich schon merklich runtergekühlt - für einen Fall für den Petitionsausschuss. Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren bzw. innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben. Welche Wege uns nun eigentlich offen stehen, muss ich nun erst einmal am Dienstag bei dem zuständigen Fachreferat im Auswärtigen Amt eruieren. Das kann es doch eigentlich auch nicht sein...
manuchka hat geschrieben:dass der Aufwand für VE und Beantragung eine derart große Härte darstellt, dass die Behörde quasi verpflichtet wäre, deshalb ein Mehrjahresvisum auszustellen - den Aufwand haben andere genau so.
Für mich bedeutet das abgeben einer VE einen Tag Urlaub zu verschenken, da man einen Vormittag auf der Ausländerbehörde in der Friedrichstraße hier in Berlin wahrlich nicht als Urlaub betrachten kann. Meine Schwiegermutter ist Professorin und kann sich ebenfalls nur bedingt frei machen. Auch wenn der Aufwand für alle gleich hoch ist, betrachte ich ihn in meinem Fall durchaus als sehr hoch. Wenn es irgendeinen Strohalm gibt, dass ich dieses Jahr nicht nochmal dahin muss dann greife ich nach ihm...
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von tl1000r »

Hallo,

Hast du mal bei info4alien nachgefragt? Ohne dafür jedesmal Werbung zu machen, aber die kennen sich eher damit aus und unter anderem ist da ein Mitarbeiter des Gen.konsulat SPB ("Petersburger") aktiv. Kannst ja mal nachfragen, aber wird wohl eher auf manuschkas Antwort hinaus laufen.

Mfg.
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von bella_b33 »

rb19 hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Ich würde mal grob sagen: Da ihr (überhaupt) ein Visum bekommen habt, wurde die Rückkehrwilligkeit positiv bewertet. Das hat also mit der Visadauer nix zu tun, selbst mit einem Tagesvisum kann man ja theoretisch einfach "verschwinden".
Nein
Nein??? :lol:


Was hatte die Schwiegermama denn bisher für Visa? Länger als Halbjahr?
Legt man in Russland nicht noch alte Pässe mit vor, wenn man etwas beantragt, falls dort etwas Relevantes mit drinsteht(frühere Visa)? Bin da jetzt nicht ganz sicher! Ansonsten hat man ja, wie schon gesagt, die ganzen Visa für die Schwiegermama sicherlich im System.

Vielleicht hat wirklich jemand auf Deine deutsche "Geiz ist geil" Stichelei geantwortet.

Nicht, daß mich das stört, aber: Warum gehört die Mutter nichtmehr zum näheren Familienkreis??? Vielleicht will man diese kostenlosen Visa in Zukunft wirklich nur noch für Ehepartner und nicht für den ganzen Familienclan ausgeben.

Freut Euch, daß Ihr ein Visa bekommen habt und schaut erstmal, was bei der nächsten Beantragung rum kommt. Oder willst Du jetzt remonstrieren und auf was Längeres bestehen??? :lol: :lol:
rb19 hat geschrieben:Für mich bedeutet das abgeben einer VE einen Tag Urlaub zu verschenken, da man einen Vormittag auf der Ausländerbehörde in der Friedrichstraße hier in Berlin wahrlich nicht als Urlaub betrachten kann
Nunja, da gehts den Menschen, wie den Leuten ;). Viel Glück beim nächsten Mal!


Gruß
Silvio

P.S. EINE Sache liegt mir noch auf der Zunge. Die Visaagenturen leben von: Genau.....von Visa! 4 mal 6 Monatsvisum bringt mehr ein als ein Mehrjahresvisum. DAS ist aber nur ein Hirngespinst. Vielleicht hat man wirlklich nur in den neuen Pass geschaut und deswegen erstmal ein 6 Monatsvisum ausgegeben.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von rb19 »

bella_b33 hat geschrieben: Was hatte die Schwiegermama denn bisher für Visa? Länger als Halbjahr?
Es waren Mehrjahresvisa. Sie hat den den alten Pass nicht vorlegen müssen....
Nur weil aber in der Vergangenheit nach Art. 24 Visakodex ein Mehrjahresvisa vergeben wurde kann man daraus keinen Anspruch im aktuellen Verfahren ableiten. Die Verwaltungsrichtlinien für die Kollegen in der Botschaft könnten sich ja theoretisch geändert haben. Diese müssen dann aber bei der Ermessensauslegung bei allen Antragstellern zu Grunde gelegt werden. Deshalb die Frage, werden aktuell noch Mehrjahresvisa vergeben und wenn ja was außer Familie in Russland, Wohnung, Job und Geld haben diese Antragsteller noch nachgewiesen um ihre Integrität und Zuverlässigkeit nachzuweisen?

bella_b33 hat geschrieben: Oder willst Du jetzt remonstrieren und auf was Längeres bestehen???
Bei der Remonstration müssten die Kollegen einen Bescheid fertigen der durchs Verwaltungsgericht bei uns in Berlin überprüft werden könnte. Dies würde zumindest eine Begründung liefern. Eine Rechtsvorschrift aus der sich aber ein Recht auf Remonstration in unserem Fall ableiten ließe habe ich nicht gefunden.
bella_b33 hat geschrieben: P.S. EINE Sache liegt mir noch auf der Zunge. Die Visaagenturen leben von: Genau.....von Visa! 4 mal 6 Monatsvisum bringt mehr ein als ein Mehrjahresvisum.
Stimmt, die Serviceagentur ist auch neu... :(
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manuchka
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von manuchka »

rb19 hat geschrieben:Bei der Remonstration müssten die Kollegen einen Bescheid fertigen der durchs Verwaltungsgericht bei uns in Berlin überprüft werden könnte. Dies würde zumindest eine Begründung liefern. Eine Rechtsvorschrift aus der sich aber ein Recht auf Remonstration in unserem Fall ableiten ließe habe ich nicht gefunden.
Ich auch nicht. (Mehrfach)Visum beantragt - )Mehrfach)Visum bekommen. Und ich bin immer noch der Meinung, dass ihr keinen Rechtsanspruch auf ein Mehrjahresvisum habt, selbst wenn ihr vorher schon Jahresvisa hattet.

Und nochmal: andere Leute haben auch Aufwand für VE und Visaantrag. Wenn deine Schwiegermutter Zeit zum Reisen hat (!), dann wird sie ja wohl auch Zeit haben, um die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, nämlich das Visum zu beantragen.
Du erntest, was du säst.
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von harald63 »

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auf keinerlei Art Visa irgendeinen Rechtsanspruch. Ein Staat kann letztendlich entscheiden wie er will, ob er jemand anderen reinlässt oder nicht.
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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Beitrag von michaelwagener »

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auf keinerlei Art Visa irgendeinen Rechtsanspruch. Ein Staat kann letztendlich entscheiden wie er will, ob er jemand anderen reinlässt oder nicht.
Genau so ist es, alles kann, nichts muss! (Ausser Heirat, Familienzusammenführung.)
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