Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Hallo,
nach etwa 2 Jahren Beziehung werden meine Freundin aus Kaliningrad und ich am 30.08 in Berlin heiraten (bin selbst Spätaussiedler). Den Großteil der Arbeit haben wir somit schonmal hinter uns, jetzt ergeben sich mir aber noch einige Fragen bezüglich dem Heiratsvisum und was nach der Hochzeit zu tun ist. Sie ist zurzeit bei sich in Kaliningrad und lernt am Götheinstitut deutsch, um das Heiratsvisum beantragen zu können. Am 12. Juli schreibt sie die Prüfung, wobei ich ganz stark davon ausgehe, dass sie besteht. Kurz darauf will sie zur deutschen Botschaft bezüglich des Heiratsvisums. Mich würde jetzt interessieren ob die Zeit ausreicht um das Visum zu bekommen und wenn nicht, wäre es möglich mit einem Besuchsvisum zu heiraten? Ich weiß, dass das nicht gerne gesehen wird, aber was kann schlimmstenfalls passieren?
Außerdem stellt sich mir die Fragen was wir nach der Hochzeit zu tun haben. Gehen wir dann einfach zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung für sie? Danke im Voraus.
nach etwa 2 Jahren Beziehung werden meine Freundin aus Kaliningrad und ich am 30.08 in Berlin heiraten (bin selbst Spätaussiedler). Den Großteil der Arbeit haben wir somit schonmal hinter uns, jetzt ergeben sich mir aber noch einige Fragen bezüglich dem Heiratsvisum und was nach der Hochzeit zu tun ist. Sie ist zurzeit bei sich in Kaliningrad und lernt am Götheinstitut deutsch, um das Heiratsvisum beantragen zu können. Am 12. Juli schreibt sie die Prüfung, wobei ich ganz stark davon ausgehe, dass sie besteht. Kurz darauf will sie zur deutschen Botschaft bezüglich des Heiratsvisums. Mich würde jetzt interessieren ob die Zeit ausreicht um das Visum zu bekommen und wenn nicht, wäre es möglich mit einem Besuchsvisum zu heiraten? Ich weiß, dass das nicht gerne gesehen wird, aber was kann schlimmstenfalls passieren?
Außerdem stellt sich mir die Fragen was wir nach der Hochzeit zu tun haben. Gehen wir dann einfach zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung für sie? Danke im Voraus.
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Hallo warkki,
sobald deine Verlobte den A1-Test bestanden hat und sie einen Termin zur Abgabe der Unterlagen beim Konsulat vereinbart hat, kann sie die Unterlagen dann auch abgeben. Wenn das irgendwann mitte Juli ist, sollte das Visum zur Eheschließung in Deutschland im Standartfall bis zum 30. August fertig werden. Legt auf jeden Fall die Bestätigung des Standesamtes bei, dass ihr diesen Termin habt.
Im Prinzip könnt ihr auch mit Besuchsvisum heiraten - dann muss deine Frau aber nochmal nach Kaliningrad zurück, um das Visumverfahren zum Familiennachzug nachzuholen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat mit Besuchsvisum gibt es nämlich nicht mehr. Und: Wenn bekannt ist, dass ihr heiraten wollt (d.h. wenn der Antrag auf das Visum zur Eheschließung schon gestellt ist), gibt es auch kein Besuchsvisum mehr im Regelfall.
Nach der Hochzeit mit dem Visum zur Eheschließung geht ihr zuerst zum Einwohnermeldeamt und meldet deine Frau an, dann zur Ausländerbehörde und gebt einen Antrag auf Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ab. Das wars. Als deine Frau darf sie dann auch schon gleich arbeiten. Edit: Sinnvoll wäre noch ein Besuch des Finanzamtes zur Ausstellung einer Steuerkarte für deine Frau und Änderung deiner Steuerklasse, sowie Besuch der Krankenkasse zwecks Ausstellung des Sozialversicherungsausweises. Zum Finanzamt kann man meist erst nach 3-5 Tagen gehen, da das Einwohnermeldeamt nach Anmeldung eine Steuernummer generiert und dafür ein bißchen braucht. Man bekommt auf Anfrage telefonisch bescheid gesagt, ob die Nummer fertig ist, und mit der Nummer kann man dann beim Finanzamt alles regeln.
Viel Erfolg!
sobald deine Verlobte den A1-Test bestanden hat und sie einen Termin zur Abgabe der Unterlagen beim Konsulat vereinbart hat, kann sie die Unterlagen dann auch abgeben. Wenn das irgendwann mitte Juli ist, sollte das Visum zur Eheschließung in Deutschland im Standartfall bis zum 30. August fertig werden. Legt auf jeden Fall die Bestätigung des Standesamtes bei, dass ihr diesen Termin habt.
Im Prinzip könnt ihr auch mit Besuchsvisum heiraten - dann muss deine Frau aber nochmal nach Kaliningrad zurück, um das Visumverfahren zum Familiennachzug nachzuholen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat mit Besuchsvisum gibt es nämlich nicht mehr. Und: Wenn bekannt ist, dass ihr heiraten wollt (d.h. wenn der Antrag auf das Visum zur Eheschließung schon gestellt ist), gibt es auch kein Besuchsvisum mehr im Regelfall.
Nach der Hochzeit mit dem Visum zur Eheschließung geht ihr zuerst zum Einwohnermeldeamt und meldet deine Frau an, dann zur Ausländerbehörde und gebt einen Antrag auf Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ab. Das wars. Als deine Frau darf sie dann auch schon gleich arbeiten. Edit: Sinnvoll wäre noch ein Besuch des Finanzamtes zur Ausstellung einer Steuerkarte für deine Frau und Änderung deiner Steuerklasse, sowie Besuch der Krankenkasse zwecks Ausstellung des Sozialversicherungsausweises. Zum Finanzamt kann man meist erst nach 3-5 Tagen gehen, da das Einwohnermeldeamt nach Anmeldung eine Steuernummer generiert und dafür ein bißchen braucht. Man bekommt auf Anfrage telefonisch bescheid gesagt, ob die Nummer fertig ist, und mit der Nummer kann man dann beim Finanzamt alles regeln.
Viel Erfolg!
Zuletzt geändert von Anelya am 22 Mai 2013, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Dankesehr für die sehr informative Antwort! 
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Bitte
. Wenn noch Fragen offen sind - gerne. 
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Lohnsteuerkarte gibts nicht mehr, wurde mittlerweile auf elektronisches Verfahren (ELStAM) umgestellt, das FA stellt nur noch eine (Ersatz)Bescheinigung aus, wo die Lohnsteuerabzugsmerkmale draufstehen.
Dazu muß man auch nicht unbedingt zum Finanzamt, Vordruck gibts da, den kann man dann ausgefüllt hinschicken (oder dort in den Briekasten werfen, spart immerhin die Warterei).
Wir mußten meine Frau übrigens vor der Hochzeit auf dem Meldeamt anmelden, ansonsten hätten sie uns die Anmeldung der Eheschließung verweigert (aber da bekommt man ja Laufzettel und Hinweise, wie es im Einzelfall läuft, so problematisch ist das nicht).
Dazu muß man auch nicht unbedingt zum Finanzamt, Vordruck gibts da, den kann man dann ausgefüllt hinschicken (oder dort in den Briekasten werfen, spart immerhin die Warterei).
Wir mußten meine Frau übrigens vor der Hochzeit auf dem Meldeamt anmelden, ansonsten hätten sie uns die Anmeldung der Eheschließung verweigert (aber da bekommt man ja Laufzettel und Hinweise, wie es im Einzelfall läuft, so problematisch ist das nicht).
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
bei mir hat sich tatsächlich noch eine frage ergeben. ich bin derzeit student im 5. semster, beziehe bafög und habe einen nebenjob auf 400 euro basis. könnte dies probleme beim beantragen des hairatsvisums bereitn? meine freundin hat in einem russischen forumvon einer ukrainerin gelesen, der das visum nicht gestattet wurde, da ihr verlobter (student) den lebensunterhalt nicht sichern kann. hilfe!
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Hallo warkki,
als Spätaussiedler hast du einen deutschen Pass inzwischen, oder? Wenn ja: gar kein Problem! Der Lebensunterhalt muss bei einem Nachzug zum deutschen Ehepartner nicht sichergestellt werden. Es muss nur sichergestellt werden, dass deine Frau einen Schlafplatz hat (kann auch bei den Eltern sein).
Das oben gesagte gilt für bereits verheiratete Paare - ihr wollt aber erst in Deutschland heiraten und deshalb gilt diese Klausel erst ab dem Tag der Hochzeit. Für den Zeitraum von der Einreise bis zum Tag der Hochzeit musst du deshalb jemand finden, der eine Verpflichtungserklärung für genau diesen Zeitraum abgibt. Du selbst wirst das nicht machen kann, da du zu wenig verdienst. Es kann aber jemand beliebiges anderes machen (Eltern, Freunde etc.pp) - es gilt wirklich nur, den Zeitraum bis zur Hochzeit zu Überbrücken.
Der Lebensunterhalt generell muss nur beim Nachzug zu Ausländern sichergestellt werden - das war wohl das Problem bei dem Paar aus dem russischen Forum.
Die Ausländerbehörde wird dir u.U. trotzdem einen Brief schicken, dass du Verdienstbescheinigungen mitbringen musst zur Vorsprache. Keine Panik dann, das ist ein Standartbrief. Der Lebensunterhalt nach der Hochzeitmuss von dir, wenn du einen deutschen Pass hast, nicht sichergestellt werden. Ganz davon abgesehen ist es aber für den russischen Part ganz schön, wenn er nach Einreise nicht direkt auf Harz 4 mit allen dazugehörigen Implikationen (1-Euro-Job, Vorsprachen etc.pp.) angewiesen ist, aber das ist ja eine ganz persönliche Sache, die deine Freundin bzw. Frau mit deiner Hilfe bestimmt meistern wird.
Was also tun? Entweder in Russland heiraten, dann erspart man sich den Kram mit der Verpflichtungserklärung komplett. Oder in Deutschland heiraten und jemand finden, der die Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen Einreise und Eheschließung (sind ja meist nur wenige Tage oder maximal Wochen) übernimmt, oder mit der Ausländerbehörde reden, ob dein Einkommen nicht doch ausreicht.
Das ist für euch also nur eine kleine Hürde, wenn du Deutscher bist, habt ihr das Recht darauf, auch ohne Sicherung des Lebensunterhaltes nach Eheschließung gemeinsam zu wohnen.
viele Grüße,
Anelya
Edit: Zum Nachlesen Rechtsgrundlage ist Paragraph 28 AufenthG
als Spätaussiedler hast du einen deutschen Pass inzwischen, oder? Wenn ja: gar kein Problem! Der Lebensunterhalt muss bei einem Nachzug zum deutschen Ehepartner nicht sichergestellt werden. Es muss nur sichergestellt werden, dass deine Frau einen Schlafplatz hat (kann auch bei den Eltern sein).
Das oben gesagte gilt für bereits verheiratete Paare - ihr wollt aber erst in Deutschland heiraten und deshalb gilt diese Klausel erst ab dem Tag der Hochzeit. Für den Zeitraum von der Einreise bis zum Tag der Hochzeit musst du deshalb jemand finden, der eine Verpflichtungserklärung für genau diesen Zeitraum abgibt. Du selbst wirst das nicht machen kann, da du zu wenig verdienst. Es kann aber jemand beliebiges anderes machen (Eltern, Freunde etc.pp) - es gilt wirklich nur, den Zeitraum bis zur Hochzeit zu Überbrücken.
Der Lebensunterhalt generell muss nur beim Nachzug zu Ausländern sichergestellt werden - das war wohl das Problem bei dem Paar aus dem russischen Forum.
Die Ausländerbehörde wird dir u.U. trotzdem einen Brief schicken, dass du Verdienstbescheinigungen mitbringen musst zur Vorsprache. Keine Panik dann, das ist ein Standartbrief. Der Lebensunterhalt nach der Hochzeitmuss von dir, wenn du einen deutschen Pass hast, nicht sichergestellt werden. Ganz davon abgesehen ist es aber für den russischen Part ganz schön, wenn er nach Einreise nicht direkt auf Harz 4 mit allen dazugehörigen Implikationen (1-Euro-Job, Vorsprachen etc.pp.) angewiesen ist, aber das ist ja eine ganz persönliche Sache, die deine Freundin bzw. Frau mit deiner Hilfe bestimmt meistern wird.
Was also tun? Entweder in Russland heiraten, dann erspart man sich den Kram mit der Verpflichtungserklärung komplett. Oder in Deutschland heiraten und jemand finden, der die Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen Einreise und Eheschließung (sind ja meist nur wenige Tage oder maximal Wochen) übernimmt, oder mit der Ausländerbehörde reden, ob dein Einkommen nicht doch ausreicht.
Das ist für euch also nur eine kleine Hürde, wenn du Deutscher bist, habt ihr das Recht darauf, auch ohne Sicherung des Lebensunterhaltes nach Eheschließung gemeinsam zu wohnen.
viele Grüße,
Anelya
Edit: Zum Nachlesen Rechtsgrundlage ist Paragraph 28 AufenthG
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
danke für die fixe antwort!)) das mit der VE ist gar kein problem, ich habe genug verwandte die das für mich übernehmen können. gut, also haben wir uns umsonst sorgen gemacht.
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Super, das freut mich sehr für euch! 
Keine Sorge, das klappt bestimmt alles.
Keine Sorge, das klappt bestimmt alles.
- Norbert
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14555
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Einige Fragen zum Heiratsvisum und einigem mehr
Ich bin ganz selten pingelig mit Sprache, aber ein Hinweis sei mir erlaubt: Goethe bitte nie mit ö.
(Ich gebe den Hinweis, da es sich bei E-Mails an das Institut oder an Behörden in Deutschland auch als Stolperfalle erweisen kann - macht halt nicht den besten Eindruck.)
(Ich gebe den Hinweis, da es sich bei E-Mails an das Institut oder an Behörden in Deutschland auch als Stolperfalle erweisen kann - macht halt nicht den besten Eindruck.)
