Einladungschreiben

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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inorcist
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von inorcist »

@blups0r
Ich würde die Reiseroute und die Sache mit den Sprachkenntnissen einfach weglassen. Dafür reinbringen, dass sie deine Freundin ist.
"Frau XY ist meine Freundin. Wir haben uns kennengelernt, während sie 2012 beruflich einige Zeit in Deutschland verbracht hat."

@MM
Kenn auch genügend Leute, die ihren deutschen Besuchervisa ohne VE bekommen. Allerdings allesamt mit höheren Einkommen. Mich würde echt mal interessieren, ob's da ne verbindliche Richtlinie gibt.
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Admix
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von Admix »

Aus Erfahrung weiß ich, eine Erklärung ist nicht erforderlich, wenn Eigentum, Einkommen und Ein- Ausreisen nachgewiesen werden.
blups0r
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von blups0r »

@inorcist danke für deinen Tip. Wie meinst du das mit der Reiseroute? Meinst du damit die geplanten ausflüge?
OfalEins
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von OfalEins »

Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich möchte meine Internet-Bekannte aus Omsk vom 29.12.2014 bis zum 6.1.2015 zu mir nach Breckerfeld (bei Hagen) einladen.
Dabei widersprechen sich unsere Informationen:
Soll man im formlosen Einladungsschreiben die Wahrheit sagen oder eher nicht?
Sie hat gelesen, dass über eine private 'Beziehung' nichts geschrieben werden soll und dies ganz sicher zu einer Abblehnung führen wird...
Hier in diversen Foren las ich das Gegenteil.
Daher sende ich Euch hier mal meinen Enwturf...was meint Ihr?
Danke im Voraus,
Olaf.

ANFANG
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich xxx (Pass-Nummer xxx),
geboren am xxx in xxx,
wohnhaft in xxx
in die Bundesrepublik Deutschland ein, und zwar in der Zeit vom Montag, dem 29.12.2014 bis zum Dienstag, dem 06.01.2015.

Ziel des Besuches von Frau xxx ist es, die persönliche Beziehung zwischen uns durch eine gemeinsam verbrachte Woche zu erweitern, auszubauen und zu vertiefen.
Frau xxx und ich haben uns am 06.09.2014 auf einer Internet-Plattform kennen gelernt. Seitdem schreiben wir uns mehrfach täglich E-Mails oder SMS, tauschen uns über unseren jeweiligen Alltag, unsere Gewohnheiten und Vorlieben, Gedanken und Gefühle aus. Außerdem haben wir regelmäßig Kontakt über Skype, wobei wir mehrere Stunden miteinander sprechen und uns dabei sehen können. (Wir kommunizieren auf Englisch miteinander.)
Am 05.10.2014 haben wir uns darüber hinaus für einige Stunden in Wien erstmals persönlich treffen können, da sich Frau xxx zu dieser Zeit auf einer bereits zuvor gebuchten zweiwöchigen Rundreise durch Österreich und Süddeutschland befunden hat.
Insgesamt haben wir beide festgestellt, dass wir große Sympathien füreinander hegen.
Naturgemäß verbinden wir damit den Wunsch, uns baldmöglichst wiederzusehen. Berufsbedingt klappt dies bei uns beiden jedoch erst um den Jahreswechsel 2014/15 herum, da Frau xxx als Beschäftigte einer Eisenbahngesellschaft an die Urlaubsregelung ihres Betriebes gebunden ist und ich als Lehrer ebenfalls an die Schulferien meines Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gebunden bin. Zudem haben wir gemeinsam entschieden, dass Frau xxx zunächst mich in Deutschland besucht, da in Omsk um den Jahreswechsel extreme Minusgrade herrschen und somit das Leben beschwerlich machen; zudem wären kaum Aktivitäten im Freien denkbar.
Frau xxx möchte sich ein genaues Bild machen von meiner Wohnsituation, meinem privaten und beruflichen Lebensumfeld und meinem Lebens-Alltag. Sie möchte außerdem meine Eltern in Dortmund sowie meine besten Freunde in Breckerfeld und Halver kennen lernen.
Frau xxx und ich beabsichtigen, während ihres Aufenthaltes in Deutschland ausschließlich unter meiner Adresse zu wohnen und vor allem in Nordrhein-Westfalen unterwegs zu sein. Ich möchte die Gelegenheit ihres Aufenthaltes unter anderem auch dazu nutzen, ihr meine Heimat Westfalen vorzustellen, also die Orte, an denen ich aufwuchs, wo ich zur Schule ging, studierte oder während des Referendariates wohnte (Dortmund, Münster, Oberhausen).

Ich werde für die anfallenden Kosten während des Aufenthaltes in Deutschland aufkommen.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag auf Erteilung des Visums für die Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Um die bevorstehende Reise verbindlich buchen und planen zu können, wäre ich Ihnen für eine zügige Bearbeitung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
ENDE
Anelya
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von Anelya »

Ich würde immer für die Wahrheit plädieren - was willst du denn auch sonst schreiben? Dass du über Silvester einen Schulaustausch organisierst und dein Rektor unbedingt am 1.1.2015 die potentielle Kollegin aus Russland kennen lernen möchte, die den potentiell dann anwesenden Berufsschülern eine Einführung in das russische Schienensystem gibt?

Ich würde aber dennoch weit weniger und auch nicht so emotional schreiben. Die Fakten zählen: Bekannte aus Russland für einige Tage einladen, ihr kennt euch schon persönlich, wollt den Jahreswechsel zusammen feiern. Fertig. Da die Dame ja schonmal ein Visum für Schengen hatte, in einem Arbeitsverhältnis steht und für gerade mal acht Tage zu Besuch kommen möchte, sollte das gar kein Problem sein (vorausgesetzt diese Informationen stimmen und sind auch belegbar).
Berlino10
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von Berlino10 »

Ich weiß nicht, wer Dir empfohlen hat, den ganzen Sermon zu schreiben ...

Wenn die Fakten stimmen, Berufstätigkeit, ... (Rückkehrwilligkeit) dann sollte es keinen Grund geben, das Visum nicht auszustellen.

Viel entscheidender ist es, dass Du eine Verpflichtungserklärung beim Amt abgeben und bestätigen hast lassen, und ihr dieses aushändigst?
Mit beiliegender Verpflichtungserklärung versichere ich, für die Kosten, die sich aus der Anwendung der §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz für alle Schengener Staaten ergeben, aufzukommen.
OfalEins
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von OfalEins »

Danke für die schnelle Antwort.

Hm, ist weniger tatsächlich mehr?
Soll mir recht sein, wenn das Ergebnis dann das Visum ist. ;)

Und ja, die Angaben (Schengen-Visum, Arbeitsverhältnis, 8-Tage-Besuch) stimmen, und sie wird das auch belegen.
OfalEins
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von OfalEins »

Hm, niemand hat mir empfohlen, das alles zu schreiben.
Aber irgendwie muss ich ja mal anfangen, mich vom Umfang und Inhalt her zu orientieren...

Ist die Verpflichtungserklärung, deren Anfang (Auszug) Du mitgeliefert hast, wirklich nötig?
Oder reicht es, wenn die Dame vor Ort ihre 'wirtschaftliche Unabhängigkeit' nachweist?

Und: Wo bekomme ich diese Erklärung her, wenn ich auf dem platten Land lebe in einer kleinen Gemeinde?
Frage ich dort im Rathaus nach?
Berlino10
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von Berlino10 »

OfalEins hat geschrieben: Ist die Verpflichtungserklärung, deren Anfang (Auszug) Du mitgeliefert hast, wirklich nötig?
Oder reicht es, wenn die Dame vor Ort ihre 'wirtschaftliche Unabhängigkeit' nachweist?
Wenn sie das kann, Originalnachweis eines Arbeitsverhältnisses (mit Angaben über den Verdienst) oder sonstiger Nachweis von finanziellen Mitteln (z. B. Originale der Bank-/ Kreditkartenauszüge mindestens über die vorangegangen drei Monate), Nachweis von Immobilienbesitz ... Bürgschaften, Sperrkonten ... dann ist es nicht nötig.
Wenn meine Freundin mal kein gültiges Schengen-Visum aus vorausgehenden Urlauben mehr hatte, (Spanien, Griechenland stellen ja großzügig über 6 Monate aus)
habe ich es so gemacht, war einfach und schnell ...

Und in die Einladung hatte ich nur geschrieben, dass sie mich besuchen will, nie persönliche Ausführungen ...

Die wollen ja nur halbwegs sicherstellen, dass die Frau auch wieder zurück reist ... und dem Land keine Kosten entstehen ...
OfalEins
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Re: Einladungschreiben

Beitrag von OfalEins »

Danke.

Und wie wäre es, wenn man mal gleich die Flugtickets vorlegt - also für HIN und ZURÜCK.
Das müsste doch auch gut wirken, oder?
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