Also, ein Dreizeiler reicht absolut nicht!
Das musste ich tun:
- Amtsgang zur Ausländerbehörde meines Heimatortes (bei mir war es Neuss)
- Diese hat ein Formblatt der sog. Verpflichtungserklärung, die im Beisein des Beamten ausgefüllt wird
- U. U. eine Reisepasskopie des Einzuladenen
- Verdienstbescheinigung der Einladers (bei mir waren es die letzten 2)
Definitiv gilt es einfach bei der Ausländerbehörde anzufragen, was sie denn haben wollen, denn der Dokumentenersteller sichtet die Unterlagen und stellt in seiner eigenen Verantwortung die Genehmigung seitens der Ausländerbehörde aus. Wenn diesem Mitarbeiter irgendeine Sache "zu dünn" ist, dann gibt er die Unterschrift nicht.
Dann kommt der Prozess auch nicht in Gang.
Hintergrund ist, dass der Einladende in vollster Verantwortung gegenüber der Kommune steht, in Bezug auf den Einzuladenen.
Unterhaltspflicht, Krankenversorgungspflicht (falls seitens der Eingeladenen unzureichend), Rückführungs- und Ausweisungskosten (wenn ganz böse kommt, wovon ich aber nicht ausgehe). Der Staat ist leider sehr mißtraurisch, was Russland angeht, was ich leider auch zu spüren bekomme.
Im Übrigen kann bis zu 90 Tagen beantragt werden. Die 90 Tage gelten im Halbjahr. Das heißt: 90 Tage im Schengenraum zusammenhängend verbracht, am Tag 90 muss der Besucher den Schengenraum verlassen und kann erst nach weiteren verstrichenen 90 Tagen über eine neu beantragte und genehmigte Einladung erneut einreisen.
Heutzutage werden keine nationalen Visa mehr vergeben. Die Visa gelten heute für den gesamten Schengenraum.
LG
Stefan