Touristen VISA nach Deutschland !!!

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Polcor
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Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Polcor »

Hi
Hab mal wieder ne Frage wollte meine Freundin diesmal direkt einladen ... das fahren nach Paris is mir zu stressig :) hatten es früher mit einem französischen Visa gemacht ..
Wollte sie nun nach Deutschland direkt einladen .. für 3 Wochen ...
Also habe in einigen Beiträgen schon gesehen .. ein 3 Zeiler reicht für die Einladung .. nun meine Frage ...

Bekommt sie ein VISA dann nur für die besuch Zeit oder ist das dann auch ein 60 Tage Visum ... ???

Gruß
Anelya
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Anelya »

Deine Freundin kann - wenn sie schon ein französisches gültiges Schengenvisum im Pass hat - auch nach Deutschland reisen. Das ist ja gerade der Vorteil bei Schengenvisa.
Wenn das Visum nicht mehr gültig ist und du deine Freundin nach Deutschland einlädst und sie 3 Wochen beantragt, wird sie wahrscheinlich auch 3 Wochen bekommen. Wenn sie oft reist, ist auch irgendwann ein Jahresvisum drin.

Diese Einladung mit Dreizeiler reicht, wenn deine Freundin glaubhaft machen kann, dass sie genug Geld hat, um die Reise alleine zu bestreiten. Kann sie das im Konsulat nicht glaubhaft machen (und die entsprechenden Unterlagen vorlegen), braucht sie zusätzlich eine Verpflichtungserklärung von dir. Die Verpflichtungserklärung kannst du bei deiner Ausländerbehörde gegen Vorlage von 3 Gehaltsbescheinigungen und Mietvertrag/Grundbuchauszug bekommen. Dafür muss dein Einkommen bestimmte Grenzen überschreiten (genaue Summen am besten mit der Ausländerbehörde klären, das hängt u.A. auch von deinen sonstigen Unterhaltspflichten ab).
Polcor
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Polcor »

Was versteht man unter oft ????
Anelya
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Anelya »

Einige legal genutzte Visa im Pass haben. Oder halt einen Grund, der eine häufige spontane Reise nach Deutschland nötig macht (wenn du beispielsweise als russisches Tochterunternehmen für eine deutsche Firma arbeitest, dann bekommen die Mitarbeiter auch direkt ein unechtes Jahresvisum).
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inorcist
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von inorcist »

Wenn ich das noch einigermassen richtig in Erinnerung habe, wie's auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft stand.

Oft = Vielreisender = entweder:
- 2 Schengenvisa in den letzten 24 Monaten oder
- glaubhaft nachweisen, dass man mindestens zwei oder dreimal in den nächsten 12 Monaten in den Schengenraum reisen wird.
dattmaggi
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von dattmaggi »

Also, ein Dreizeiler reicht absolut nicht!

Das musste ich tun:
  • Amtsgang zur Ausländerbehörde meines Heimatortes (bei mir war es Neuss)
  • Diese hat ein Formblatt der sog. Verpflichtungserklärung, die im Beisein des Beamten ausgefüllt wird
  • U. U. eine Reisepasskopie des Einzuladenen
  • Verdienstbescheinigung der Einladers (bei mir waren es die letzten 2)
Definitiv gilt es einfach bei der Ausländerbehörde anzufragen, was sie denn haben wollen, denn der Dokumentenersteller sichtet die Unterlagen und stellt in seiner eigenen Verantwortung die Genehmigung seitens der Ausländerbehörde aus. Wenn diesem Mitarbeiter irgendeine Sache "zu dünn" ist, dann gibt er die Unterschrift nicht.
Dann kommt der Prozess auch nicht in Gang.

Hintergrund ist, dass der Einladende in vollster Verantwortung gegenüber der Kommune steht, in Bezug auf den Einzuladenen.
Unterhaltspflicht, Krankenversorgungspflicht (falls seitens der Eingeladenen unzureichend), Rückführungs- und Ausweisungskosten (wenn ganz böse kommt, wovon ich aber nicht ausgehe). Der Staat ist leider sehr mißtraurisch, was Russland angeht, was ich leider auch zu spüren bekomme.

Im Übrigen kann bis zu 90 Tagen beantragt werden. Die 90 Tage gelten im Halbjahr. Das heißt: 90 Tage im Schengenraum zusammenhängend verbracht, am Tag 90 muss der Besucher den Schengenraum verlassen und kann erst nach weiteren verstrichenen 90 Tagen über eine neu beantragte und genehmigte Einladung erneut einreisen.

Heutzutage werden keine nationalen Visa mehr vergeben. Die Visa gelten heute für den gesamten Schengenraum.

LG
Stefan
Zuletzt geändert von dattmaggi am 31 Mai 2013, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
Anelya
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Anelya »

Dattmagi,

du scheinst da einiges durcheinanderzuwerfen.

Natürlich gibt es noch nationale Visa - diese werden zum Beispiel zur Studien- oder Arbeitsaufnahme oder zur Familienzusammenführung benötigt. Wenn man als Tourist in eines der Schengenländer möchte, beantragt man in de Tat ein Schengenvisum, dass dann für alle Länder gilt, die dem Abkommen beigetreten sind - was aber nicht heißt ,dass es für andere Zwecke keine nationale Visa mehr gäbe.

Die Einladung kann ein Dreizeiler oder ein Fünfzeiler sein oder eine ganze DIN-A-4-Seite - je nach Gusto. Was du meinst, ist eine Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtungserklärung ist immer dann nötig, wenn der russische Part vor dem Konsulat die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nicht glaubhaft machen kann. Und dafür muss man der Ausländerbehörde verschiedene Unterlagen vorlegen.

Einladung und Verpflichtungserklärung werden in Russland gerne synonym benutzt, sind aber zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge.

Lädt man einen russischen Freund/Freundin nach Deutschland ein, werden oft Einladung UND Verpflichtungserklärung benötigt (das habe ich übrigens in meinem letzten Beitrag in diesem Thread auch schon geschrieben). Die Einladung eben der Dreizeiler, dass man Person xy von xx.xx.2013 bis xx.xx.2013 einlädt, um Z zu machen, und dann eben die förmliche Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde, dass man die anfallenden Kosten übernimmt. Verdient der russische Part genug, kann darauf auch verzichtet werden. Dann muss er freilich dem Konsualt gegenüber beweisen, dass er wirklich genug Geld hat.

Übrigens heißt die Tatsache, dass ein Schengenvisum für Touristen maximal fuer 90 in 180 Tagen erteilt werden kann, nicht, dass das Konsulat auch ein Visum über 90 Tage erteilen wird! Da sind dann andere Faktoren mit verbunden, vor allem der Nachweis der Rückkehrwilligkeit (das heißt: Eine Renterin, die Enkel in Deutschland besuchen möchte bekommt regelmäßig ein Visum über 90 Tage. Eine junge Frau, die ihren Lover besuchen möchte und das erste mal ein Schengenvisum beantragt und als Rückkehrgrund angibt, eine sehr wichtige Position in einer Firma zu haben, wird eher Schwierigkeiten mit 90 Tagen bekommen - wer hat schon so viel Urlaub am Stück).
Zuletzt geändert von Anelya am 31 Mai 2013, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von inorcist »

Die Diskussion, ob der Dreizeiler ohne Verpflichtungserklärung reicht oder nicht, hatten wir hier schon.

Es geht wohl mit Dreizeiler, wenn dein Gast über ausreichende eigene Mittel verfügt, allerdings fehlen uns verlässliche Angaben, wie hoch diese sein sollen.
Anelya
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von Anelya »

Freunde von mir haben mit Wohneigentum und einem Einkommen von knapp unter 40.000 Rubel im Monat (weißes Gehalt, alles mit Bescheinigungen und Steuern etc.pp) keine Verpflichtungserklärung benötigt. Die wohnen allerdings nicht in Moskau - dort wird das erforderliche Einkommen wahrscheinlich höher sein. Hat noch jemand Erfahrungsberichte?
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inorcist
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Re: Touristen VISA nach Deutschland !!!

Beitrag von inorcist »

Anelya hat geschrieben:Hat noch jemand Erfahrungsberichte?
Nichts, was uns wirklich weiterbringen dürfte. Zwei Freunde von mir - einer Anwalt und einer aus dem Finanzbereich - haben nie eine VE für ihre deutschen Visa gebraucht. Allerdings schätze ich beide auf über 200.000 rub im Monat.
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