VISAPROBLEM in der deutschen Botschaft von Moskau

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Glider
Zar/iza
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Beitrag von Glider »

Bei den letzten Einladungen im Herbst 2004 habe ich zu der Frage der Daten vermerkt:"Für drei Monate". Die Ausländerbehörde hat das so akzeptiert und die deutsche Botschaft in Russland auch.

Zum Thema Rechtsweg gegen die Botschaft in Moskau ist nur zu sagen, dass der Betroffene und nicht der Einladende ein sog. "Remonstrationsrecht" hat. Das ist allerdings fruchtlos. Ein Anstragsteller hat keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums. Den Sachbearbeitern dort ist ein recht grosser Ermessenspielraum zugestanden.

Fraglich ist, ob der Einladende in bestimmten Fällen, wenn er z.B. seine Schwiegereltern einladen möchte, ein eigenständiges Klagerecht haben könnte. Hier könnte sich nämlich ein gewisser Grundrchtsschutz aus Art. 6 GG ergeben, der das Ermessen der Botschaft einschränken könte. Bloss befürchte ich, dass das ohne einen wirklich abgewieften, oberguten Anwalt nicht zu erreichen ist.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Meine Einladung hat jetzt folgenden Gültigkeitzeitraum:

'1 Monat nach Einreise'

mehr nicht! Kein genauer Anfang. Das wurde vom Amt so persönlich eingetragen. Mal sehen ob das funktioniert :?
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7punkt
Supersmile
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Beitrag von 7punkt »

SvenH hat geschrieben:Meine Einladung hat jetzt folgenden Gültigkeitzeitraum:

'1 Monat nach Einreise'
Naja...letztens wird auch die Gueltigkeit der Versicherung beachtet. Hat die ein anderes Gueltigkeitsdatum als die Einladung (ich meine hier, wenn die Versicherung frueher ablaeuft als die Einladung), wird dann das Datum der Versicherung akzeptiert. Also aufpassen.

Gruss,
7punkt
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

7punkt hat geschrieben:
SvenH hat geschrieben:Meine Einladung hat jetzt folgenden Gültigkeitzeitraum:

'1 Monat nach Einreise'
Naja...letztens wird auch die Gueltigkeit der Versicherung beachtet. Hat die ein anderes Gueltigkeitsdatum als die Einladung (ich meine hier, wenn die Versicherung frueher ablaeuft als die Einladung), wird dann das Datum der Versicherung akzeptiert. Also aufpassen.

Gruss,
7punkt
klar, sie muss ja eh noch antragsformular ausfüllen um ein visa zu erhalten und spätestens da muss der zeitraum feststehen und die versicherung muss auch passen. das ist schon verstanden!
senfi

Beitrag von senfi »

moin,

nochmal als Zusammenfassung wie es NICHT sein sollte und wie es sein sollte:
es gibt momentan ZWEI Verpflichtungserklärungen die von den deutschen Behörden benutzt werden:
1. die Verplichtungserklärung die BIS 31.12.2004 gültig war:
dort steht unten "nach § 84 des Ausländergesetzes die...."
Das Ding ist alt und eigentlich UNGÜLTIG. Es wird aber von der deutschen Botschaft so akzeptiert, weil man gerne ein Rückreisedatum in der Verpfl. stehen hat!
2. die Verplichtungserklärung die AB 01.01.2005 gültig ist:
dort steht unten "nach § 68 des Aufenthaltgesetzes die..."
Das Ding ist neu und wird EIGENTLICH von Moskau NICHT anerkannt, weil man dort (für jeden Trottel sichtbar) nur EIN Datum eintragen kann (Reisebeginn).
3. Das Auswärtige Amt sagte mir, Moskau akzeptiert die "FALSCHEN + ALTEN" Vordrucke
4. Der Gesetzgeber will, dass der Einladende erst aus der Haftung ist, wenn der Eingeladene wieder zuhause ist und NICHT, wenn das Datum abgelaufen ist! Ist doch aus Sicht des Staates auch logisch.

Das Rückreisedatum ist völlig überflüssig ind der Verpfl., da es auch im Antrag steht (das versteht Moskau nicht).
Ich glaube, dass nach dem Untersuchungsausschuss sich sowieso wieder etwas ändern wird!
Die Rückkehrbereitschaft von Ausländern wird man auch in Zukunft mit keinem Formular der Welt feststellen können und nur darum geht es!

stefan
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