Und wenn, dann wie ich in Anfuehrungsstrichen.m1009 hat geschrieben:Sag niemals "NIE" ....
Das war aber keine normale Grenzkontrolle, sondern "ein Sechser im Lotto". Es sei denn, man zaehlt zu den "einschlaegig verdaechtigen" Nationalitaeten ...
Denn selbstredend kann neben dem an sich zustaendigen FMS auch das FSB (zu denen gehoert ja wohl doch z.Z. auch die Grenzkontrolle), die Polizei, ... einen Meldenachweis fordern, wenn sie die Notwendigkeit im konkreten Fall z.B. bei Fahndungen, begruenden koennen...
Ich wuerde mich da auch nicht sperren, es macht sicherlich viel Arbeit, nachzuweisen, dass der Kontrollierende sich da irrt ...
Uebrigens, nicht dass ich missverstanden werde: Ich meine schon, dass man sich melden sollte. Wenn auch nicht bei der Ausreise, so gibt es doch andere Situationen, wo man den Meldenachweis ploetzlich braucht ...
