Hallo in die Runde.
Ich bin mit der "ersten Runde" Arbeitsvisum in Russland und gehe jetzt in die Verlängerung. Dass für die Verlängerung die medizinischen Untersuchungen neu gemacht werden muessen, kann ich verstehen und auch nachvollziehen. Dass ich aber meine beruflichen Abschlüsse (die im Archiv des Migrationsdienstes liegen) neu (mit Uebersetzung und Apostille) beschaffen soll, kann ich nicht nachvollziehen, da sich dabei nichts veraendert hat. Muss ich dafür zwingend nach D , oder kann man die ueber die deutsche Auslandshandelskammer und dem Generalkonsulat (ohne nach D zu muessen) bewerkstelligen?
Danke fuer Euere Antwort.
Gruss
Guenter
Dokumente zur Verlaengerung des Arbeitsvisum
- GastroService
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Dokumente zur Verlaengerung des Arbeitsvisum
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m1009
Re: Dokumente zur Verlaengerung des Arbeitsvisum
Ich habe inzwischen das 5. oder 6. Arbeitsvisum (2 Arbeitgeber). Diplom/Abschluss musste ich bisher immer nur bei der "Erstbeantragung" vorlegen.
- Zejtnot
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Re: Dokumente zur Verlaengerung des Arbeitsvisum
War bei mir ähnlich. Ist aber lange her ...
Re: Dokumente zur Verlaengerung des Arbeitsvisum
Naja, das DE Konsulat in Msk verlangt auch jedes Mal den gleichen Dokumentenset, obwohl es sich dabei auch nichts verändert hat ( unsere Mama muss jedes Mal die Geburtsurkunde des Sohnes, Ausweis des Sohnes, ihr Msk Rentenausweis etc. vorlegen, obwohl das Konsulat das schon stapelweise hat.). Ärgere ich mich auch, weil daraus wieder ein Haufen von Papieren wird, die man mit zum Konsulat nehmen muss.GastroService hat geschrieben:..Dass ich aber meine beruflichen Abschlüsse (die im Archiv des Migrationsdienstes liegen) neu (mit Uebersetzung und Apostille) beschaffen soll, kann ich nicht nachvollziehen, da sich dabei nichts veraendert hat.
Mach einfacher.....lass Dein Diplom apostillieren und mach eine begläubigte Kopie davon (besser aber mehrere, das ist sicherlich nicht Dein letztes Visum fuer RU). Wenn Du das Original des Diploms bei Dir in RU hast, kann man bei der DE Botschaft versuchen....die haben doch diese Dienstleistung mit Apostillieren oder?GastroService hat geschrieben:..Muss ich dafür zwingend nach D , oder kann man die ueber die deutsche Auslandshandelskammer und dem Generalkonsulat (ohne nach D zu muessen) bewerkstelligen?...
7punkt
Nachtrag: habe jetzt auf der Seite der Botschaft gelesen, die machen keine Apostille.
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... tille.html
Also muss Du wohl jemanden in DE aktivieren, um nicht selbst hinzufliegen...
Gruss,
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
