Hallo,
ich habe das Forum schon durchsucht, leider aber nicht die Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich (Österreicher) würde gerne meine Freundin (Russin) in St. Petersburg heiraten. Aufgrund der vermeintlich geringeren bürokratischen Hürden haben wir uns für diese Variante entschieden.
Nun stehe ich allerdings schon beim Ehefähigkeitszeugnis an und bin schön langsam etwas verzweifelt. Dieses Formular D6 "Antrag zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses" habe ich bereits vom Standesamt in Wien erhalten inkl. einer Liste aller Dokumente welche wir für eine Heirat in Russland benötigen. So weit so gut. Ich habe dieses Formular also ausgefüllt und zu meiner Freundin nach St. Petersburg gesandt. Jetzt weiß ich allerdings nicht mehr weiter. Meine Standesbeamtin erklärte mir, dass meine Freundin ihre Unterschrift beglaubigen lassen müsste (von einem Dolmetscher oder der Botschaft). Auf meine Nachfrage ob eine beglaubigte Übersetzung und die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar in St. Petersburg auch ausreichend ist, bejahte sie. Das Problem ist jetzt, dass meiner Freundin in St. Petersburg von Notar/Übersetzungsbüro erklärt wurde, dass das so nicht geht. Ihre Unterschrift kann weder auf dem deutschen Original noch auf der russischen Übersetzung beglaubigt werden.
Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden, der dasselbe schon gemacht hat und mir seine Erfahrungen mitteilen? Ich wäre äußerst dankbar dafür.
heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugnis
-
feuerfliege
- Neuling
- Beiträge: 2
- Registriert: 19 Jul 2013, 23:12
Re: heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugn
Warum kann die Unterschrift nicht beglaubigt werden? Ich würde noch einmal einen anderen Notar fragen, manchmal kennen die sich mit Sachen, die Ausländer betreffen, nicht wirklich gut aus (ein Notar in Samara wollte mal eine Apostille auf meinen Pass und hat darauf bestanden, dass das geht - so etwas gibt es aber überhaupt nicht). Ansonsten eben der Weg zum österreichischen Konsulat - gibt es da eins in Petersburg?
Oder ihr heiratet in Moskau, da braucht man kein Ehefähigkeitszeugnis.
Oder ihr heiratet in Moskau, da braucht man kein Ehefähigkeitszeugnis.
Re: heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugn
Ich kann mir vorstellen, woran es hakt:
Auf dem dt. Original kann nix beglaubigt werden, weil Amtssprache in Russland nun mal russisch ist und die Notare sich darauf z.T. sehr versteifen nach dem Motto: wir können nix beglaubigen, was wir nicht verstehen. (Obwohl das Quatsch ist, denn hier soll ja nur beglaubigt werden, dass die Unterschrift unter dem Dokument tatsächlich von Person XY stammt, die im Beisein des Notars und unter Vorlage ihres Ausweises ebendiese Unterschrift leistet - aber da kann man argumentieren und diskutieren mit Logik und juristischen Finessen, das bringt in den meisten Fällen nix außer dass sie dich rausschmeißen
)
Auf der russ. Übersetzung wollen sie wiederum nix beglaubigen, weil sie kein offizielles (also irgendwie gestempeltes beglaubigtes und apostilliertes deutsches) Originaldokument für die russische Übersetzung vorliegen haben - dabei gilt das Gleiche wie oben: es soll ja nur die Identität des Unterzeichners beglaubigt werden.
Das österr. Honorarkonsulat in St. Petersburg ist derzeit geschlossen. Fragt mal bei den österr. Behörden an, ob die Freundin ersatzweise die Unterschrift z.B. im dt. Generalkonsulat beglaubigen lassen könnte.http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... emein.html
Auf dem dt. Original kann nix beglaubigt werden, weil Amtssprache in Russland nun mal russisch ist und die Notare sich darauf z.T. sehr versteifen nach dem Motto: wir können nix beglaubigen, was wir nicht verstehen. (Obwohl das Quatsch ist, denn hier soll ja nur beglaubigt werden, dass die Unterschrift unter dem Dokument tatsächlich von Person XY stammt, die im Beisein des Notars und unter Vorlage ihres Ausweises ebendiese Unterschrift leistet - aber da kann man argumentieren und diskutieren mit Logik und juristischen Finessen, das bringt in den meisten Fällen nix außer dass sie dich rausschmeißen
Auf der russ. Übersetzung wollen sie wiederum nix beglaubigen, weil sie kein offizielles (also irgendwie gestempeltes beglaubigtes und apostilliertes deutsches) Originaldokument für die russische Übersetzung vorliegen haben - dabei gilt das Gleiche wie oben: es soll ja nur die Identität des Unterzeichners beglaubigt werden.
Das österr. Honorarkonsulat in St. Petersburg ist derzeit geschlossen. Fragt mal bei den österr. Behörden an, ob die Freundin ersatzweise die Unterschrift z.B. im dt. Generalkonsulat beglaubigen lassen könnte.http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... emein.html
Du erntest, was du säst.
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugn
Liebe Manuchka,manuchka hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, woran es hakt:
...
Das österr. Honorarkonsulat in St. Petersburg ist derzeit geschlossen. Fragt mal bei den österr. Behörden an, ob die Freundin ersatzweise die Unterschrift z.B. im dt. Generalkonsulat beglaubigen lassen könnte.http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... emein.html
leider darf das deutsche Konsulat nur für Deutsche tätig werden. Alles andere in dieser Richtung schanzt ein deutsch-russischer Konsularvertrag (oder so ähnlich) eben den russischen Notaren zu.
Mein Lösungsansatz:
Sie schreibt eine Erklärung auf russisch, wo alles drin steht, was die öst. Behörde fordert und lässt diese Erklärung beim Notar beglaubigen.
In der Tat: Selbst wenn es nur um die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift geht, werden die Notare sich weigern, eine Beglaubigung auf einem österreichischen Formular vorzunehmen. Denn zumeist müssen die Notare zumindest im Groben ausschließen, dass mit der Unterschriftsbeglaubigung unredliche Ziele verfolgt werden. Und dafür wiederum muss er natürlich den Formulartext verstehen. Die Juristin bist aber Du, ich habe hier meine bescheidene Interpretation "vons Janze" dargelegt.
Ich hatte mal ein standesamtliches Formular ins Russische Übersetzt und die Übersetzung bestätigt (deutscher beeidigter Übersetzer) und ein Notariat in Barnaul (?) hatte da auch die Unterschriftsbeglaubigung draufgesetzt. Vielleicht wurde dem ganzen seitens der Kundin mit einem Scheinchen oder Fläschchen Cognac für den Notar nachgeholfen.
Noch ein Ansatz. Ist die Angebetete im Besitz eines Mehrfach-Schengen-Visums? Dann wäre nach vorheriger Absprache ein Besuch bei den Botschaften in Tallinn oder Helsinki eine Alternative. In beide Städte fahren Schnellzüge und Busse.
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/helsinki.html
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/tallin ... chaft.html
-
feuerfliege
- Neuling
- Beiträge: 2
- Registriert: 19 Jul 2013, 23:12
Re: heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugn
Vielen Dank für eure Antworten.
Wir werden das mit dem beigelegtem Dokument versuchen, in dem meine Freundin erklärt das Ganze verstanden zu haben und die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Diese Vorgehensweise wurde ihr auch von einem Notar in Russland vorgeschlagen.
Wenn ich weiß, ob es auch in der Realität geklappt hat, werde ichs hier posten - vielleicht hat ja jemand einmal das gleiche Problem und es hilft demjenigen weiter.
lg
Wir werden das mit dem beigelegtem Dokument versuchen, in dem meine Freundin erklärt das Ganze verstanden zu haben und die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Diese Vorgehensweise wurde ihr auch von einem Notar in Russland vorgeschlagen.
Wenn ich weiß, ob es auch in der Realität geklappt hat, werde ichs hier posten - vielleicht hat ja jemand einmal das gleiche Problem und es hilft demjenigen weiter.
lg
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: heirat in russland - österreichisches ehefähigkeitszeugn
Damit es keine Missverständnisse gibt. Nach dem Notar kommt natürlich die Apostille darauf und die Übersetzung übernimmt ein in Österreich gerichtsbeeidigter Übersetzer/Dolmetscher. Wenn es mit dem Text der Erklärung keine Probleme gibt, dann ist das sehr, sehr sicher.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: Sie schreibt eine Erklärung auf russisch, wo alles drin steht, was die öst. Behörde fordert und lässt diese Erklärung beim Notar beglaubigen.
