Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

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Norbert
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Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Beitrag von Norbert »

Der Thread ist etwas älter, aber einige Dinge möchte ich gern richtigstellen.
domizil hat geschrieben:... ich mag mich irren, aber das Zeitweilige Wohnrecht fordert von Ihnen einen Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr. Sollten Sie diese Bedingung nicht erfüllen verfällt das Zeitweilige Wohnrecht.
Das Gesetz fordert, dass man nie länger als 183 Tage am Stück ausserhalb des Landes ist. Damit reichen theoretisch drei Tage pro Jahr - registrieren und fertig. Ich habe dies einst explizit beim UFMS (online und telefonisch) erfragt und mir wurde bestätigt: Ja, es reicht ein kurzer Besuch, damit die 183 Tage neu losgezählt werden.

Achtung, einige UFMS lesen das Gesetz anders und wollen wirklich 183 Tage pro Jahr. Wenn man also in diese Situation kommt, sollte man vorher mit seinem Amt abklären, wie es lokal geregelt wird.
asgardcrew hat geschrieben:Natürlich gesagt, genaueres bei Aushändigung des dreijahres Visa, dort weiß man allerdings auch nichts genaues und verweißt wieder auf das UFMS!
Wozu ein Visum, wenn Du die разрешение hast?! Bist Du Österreicher oder Schweizer?
domizil hat geschrieben:Aber Sie sollten nicht solche Banken nehmen wie: SperBank, WTB, WTB24 oder GasProm.
In der SperBank gibt es kein Geld, sondern die handeln mit Naturalien. 8)
m1009

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Beitrag von m1009 »

Gut das Du wieder da bist! :-P
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