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Der ADAC muß ja auch solche Fälle betreuen, aber da haben wir kaum Tipps bekommen. Wir probieren es jetzt mal aus. Notfalls müssen wir zur Grenze und erneut einreisen.
Im anderen Thread hab ich gelesen:
ich konnte gestern herausfinden, daß auf dem Sticker, der auf die Zollerklärung vom Zoll bei der Einreise aufgeklebt wird, in der untersten Zeile ( ganz klein gedruckt ) in meinem Fall vermerkt sein muß, daß verschiedene Fahrer das Fahrzeug ausführen können, was bei mir eben nur auf meine Person bezogen aufgedruckt war .
Kann das jemand bestätigen?
Zuletzt geändert von Wolfgang16 am 22 Aug 2013, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
Wolfgang16 hat geschrieben:Der ADAC muß ja auch solche Fälle betreuen, aber da haben wir kaum Tipps bekommen. Wir probieren es jetzt mal aus. Notfalls müssen wir zur Grenze und erneut einreisen.
Wir hatten doch letztens einen ADAC Transport (??) hier im Forum, bei dem das Fahrzeug an der Grenze festgesetzt wurde.... war doch ADAC... oder?
Auf jeden Fall, Alles Gute, halt uns auf dem Laufenden!
Involviert waren: 2 Zollämter, ein städtisches Krankenhaus, 2 Notare und 3 Dolmetscherinnen. Am Ende waren alle fix und fertig.
Insbesondere möchte ich lobend erwähnen, dass alle Beteiligten sehr bemüht waren. Eine Ärztin hat unkompliziert ein Attest ausgestellt, ein Notar hat extra für uns Überstunden gemacht. Eine Dolmetscherin ist nur für uns nach Feierabend angereist und eine andere hat uns quasi als Taxifahrerin auch in der dicksten Rush Hour kreuz und quer durch die 600.000 Einwohner zählende Stadt Barnaul kutschiert. Auch die Beamten waren durchwegs freundlich und hilfsbereit; ich hatte wirklich den Eindruck, wenn etwas nicht ging, dann lag es nicht daran, das jemand seinen Hintern nicht vom Sessel hochbekommen hat, sondern dass die Bestimmungen halt leider so sind.
Ergebnis: Vorausetzung ist, dass ein schwerer medizinischer Notfall vorliegt, der durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden muss.
Das Zolldokument, das bei der Einreise erstellt wird, kann aber durch nichts und niemand geändert werden ausser durch das Zollamt, das es ausgestellt hat. Deshalb hat man uns erst allen ernstes vorgeschlagen, die 750km zum Einreisezollamt zurückzufahren.
Nach einer weiteren Stunde Verhandlung haben wir uns dann darauf geeinigt, dass wir einen handgeschriebenen Antrag in deutscher und russischer Sprache an den Leiter des Zollamts stellen. Aufgrund dieses Antrags habe ich jetzt ein offizielles Schreiben vom Altai Zoll bekommen, das mich bevollmächtigt, das übernommene Fahrzeug zu führen und nach Deutschland zurückzubringen. Bis zum 20.9. muss ich die Russische Föderation so verlassen haben.
Daneben habe ich noch die schon erwähnte notarielle Vollmacht. Das ist aber was anderes und hat mit dem Zoll nichts zu tun. Kann sein, dass ich die gar nicht brauche, aber schaden kann sie auch nicht.