Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Norbert
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Norbert »

Admix hat geschrieben:
arghmage hat geschrieben:...Bei unserer ABH...
Ich denke trotzdem, das es durch verhandeln besser beschrieben wird. Ich denke das liegt des öfteren im Ermessensspielraum des zuständigen Beamten und wird von Behörde zu Behörde verschieden gehandhabt. Oder sollte ich mich in diesem Fall mit der prognostizierten Selbstüberschätzung der deutschen Beamtenkaste irren? ;)
Achim, da der Antragssteller der VE immer unbegrenzt haftet, ist es wirklich eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Soweit ich gehört habe, akzeptieren einige bayrische Städte die Variante mit Sperrkonto überhaupt nicht - denn die 1800 Euro pro Person und Monat sind ja ein Witz gegenüber den Kosten einer Abschiebung (U-Haft, Flugticket Ausländer, Flugticket zwei Begleitpolizisten, Gerichtskosten, etc. - das sind schnell 20.000 Euro zusammen). Insofern zählt immer die Frage, wie glaubwürdig die Verpflichtung des Antragstellers ist.
eiswette007
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Meine ABH sagte mir am Telefon das sie kein Sperrkonto akzeptieren

Meine Verlobte und ich planen nun auf einen anderen weg zu Heiraten (Dänemark oder eben Russland)

das warten auf sie wegen dem Visum ist kein problem mehr für mich ,ihr hattet recht Smiley ich habe einfach überreagiert!

Wir möchten nun Heiraten auf einem weg ohne VE.
Meine verlobte war im Mai mit einem Schengen Visum ohne VE bei mir ,ist es nun möglich das sie nochmal ohne eine VE zu mir kommt und wir in Dänemark Heiraten?
WENN ja ,könnte uns die Scheinehe unterstellt werden oder ähnliches?Welche Probleme könnte es noch geben?

Option 2: Russland

Mein Ehefähigkeitszeugnis ,was ich ihr zugeschickt habe könnte doch hilfreich sein bei einer heirat in Russland oder?

danke schonmal

btw: ich habe mir ein Reisepass im Expressverfahren bestellt bei einem Amt
Anelya
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Anelya »

Ja ihr könntet natürlich sowohl in Dänemark als auch in Russland heiraten. Wenn ihr in Dänemark heiratet, muss sie dann aber wieder zurück nach Russland, um dort das richtige Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen. Mit Touristenvisum nach Dänemark, Hochzeit und von dort direkt nach Deutschland funktioniert nicht (ja, es gibt eine Lücke in Gesetz, die besagt, dass man in Ausnahmefällen eine AE auch in einem solchen Fall erhalten kann, zum Beispiel bei plötzlich auftretenden Kriegen oder Naturkatastrophen. Ist aber für eure Konstellation eher unwahrscheinlich).

Ich persönlich würde die Hochzeit in Russland auf jeden Fall bevorzugen, um die ganze Sache mit einem Drittstaat nicht noch weiter zu verkomplizieren. Aber das ist Geschmackssache.

Wie im anderen Forum schon gesagt: Ob eine Scheinehe unterstellt wird, hängt nicht damit zusammen, ob ihr in Deutschland, Russland oder Dänemark heiratet. Das bei eurer Geschichte (erst einmal im Leben gesehen, übers Internet kennen gelernt) mehr Verdachtsmomente gegeben sind als bsp. bei einem Paar, das seit 10 Jahren in Moskau zusammenlebt und dann halt mal heiratet, ist klar. Aber darüber würde ich mir erst Gedanken machen, wenn es akut wird. Der Schutz der Ehe ist in Deutschland doch recht prominent verankert im Gesetz und ihr habt einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nach Hochzeit.
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zimdriver
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von zimdriver »

... zum wiederholten Male:
In Moskau braucht(e) man 2007 zum Glück kein EFZ, sondern nur den Nachweis der Ehefähigkeit durch Ledigkeitsbescheinigung/ Meldebescheinigung/ poliz. Führungszeugnis.
Mir wurde recht unwohl, als die Standesbeamtin mir damals erklärte, dass eifrige Deutsche auch dieses Dokument (sie hielt ein EFZ in der Hand) beigebracht hätten. Das sei aber unnötig.
Dafür braucht man natürlich zuerst mal nen Reisepass. Wie ein erwachsener Deutscher heute ohne leben kann, weiss ich nicht. Zumindest nicht in dem Fall, wenn er eine Nicht- Schengen- Bürgerin liebt und zu ehelichen gedenkt.
Deshalb:
In Moskau "DA" stammeln, wenn der richtige Moment gekommen ist.
Vorher hier lesen im Forum und die Beste nach D entführen, mithilfe der ABH natürlich.
Und fertig. Kein Dänemark, kein Stress. Nur zweimal fliegen nach Moskau. Das sollte SIE aber wert sein.
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Sibirier
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Sibirier »

Also ich rate erst einmal zu einer Heirat in der Rf oder wenn Deine Liebste wieder ein Visum nach De bekommt in De.

Deine Abh scheint ein wenig "verstaubt" zu sein. Deswegen gebe ihr kein Grund wegen Eheschliessung in DK....Sie ist Russin und Du bist Deutscher, heiratet bei einem Standesamt Eurer Heimatlaender...Wird einfach ueberzeugender....

Ich gebe Zimdriver Recht...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

in einem anderen forum wurde mir folgendes geschrieben

Zitat:

Wenn sie ein Schengenvisum ohne VE bekommen kann, warum dann in Dänemark heiraten? Mit dem Touristenvisum könnt ihr sogar in Deutschland heiraten.
Wenn eh schon Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen wurde und die Sachen geprüft sind, warum nicht. Dann ist das allemal einfacher, als nach Dänemark zu fahren.

Nach der Eheschließung könntet ihr zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten. Damit reist sie dann aus, beantragt das Visum zur Familienzusammenführung und kommt nach Deutschland. Mit einer Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren etwas zügiger ablaufen.



Ist das wirklich machbar? Wenn ja wäre das eine interessante Option
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manuchka
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von manuchka »

Ja das geht grundsätzlich, heiraten kann man in DE mit JEDEM Visum.
Das Heiratsvisum ist eben nur ein besonderes Visum, weil die ausländische Ehefrau nach der Heirat damit sofort in DE bleiben und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen könnte. Damit wird die Familienzusammenführung sozusagen vorweg genommen.
Bei Heirat mit allen anderen Visa bedeutet im Regelfall, dass die ausländische Ehefrau zurück ins Heimatland und dort die Prozedur der Familienzusammenführung durchlaufen muss und mit diesem FZF-Visum dann erst für einen dauerhaften Aufenthalt nach DE einreisen kann.
Du erntest, was du säst.
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Anelya »

Euch ist aber klar, dass der Termin zur Antragsabgabe (24. September) 99% NICHT mehr haltbar ist, wenn ihr in Russland oder Dänemark oder mit Touristenvisum Deutschland heiraten werdet?
Wenn du möchtest, dass deine Freundin so schnell wie möglich mit dir in Deutschland zusammen lebt und arbeitet, dann würde ich versuchen, schnellstens jemand zu finden, der eine VE für ein paar Tage gibt. Dann kann deine Freundin die Unterlagen am 24. September abgeben und es gibt eine realistische Chance, dass ihr im Oktober oder November zusammen in Deutschland leben werdet.

Wenn ihr nun in Russland oder Dänemark (oder mit Touristenvisum in Deutschland) heiratet, dann müssen alle diese Dokumente übersetzt und apostilliert etc. werden, ihr braucht auch erstmal einen Termin bei dem jeweiligen Standesamt, du brauchst je nach Variante einen Pass mit russischem Visum, musst das Aufgebot im russischen Standesamt bestellen etc.pp. UND danach muss deine dann-Frau erneut den Antrag beim Konsulat in Moskau stellen (sie kann nicht einfach in Deutschland bleiben nach der Hochzeit, wenn sie mit Touristenvisum heiratet, das haben ja einige vor mir auch schon geschrieben).Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ihr das alles inklusive "Ja-sagen" bis zum 24. September schafft. Also würde sich die endgültige Familienzusammenführung mit deiner Freundin weiter nach hinten verschieben.

Ich an deiner Stelle würde jetzt erstmal den bisher gegangenen Weg weitergehen - du hast doch sogar schon die Bestätigung der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, da haben andere schon viel früher aufgegeben. Wirklich keine Eltern/Tante/alte Kumpels etc.pp., die für einige Tage eine VE für deine Freundin abgeben würden? Versuche es doch noch mal und telefoniere noch einmal herum, dann könntet ihr nämlich alles ganz entspannt angehen.
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Also stand heute wäre die Heirat in deutschland mit dem Touristenvisum und in diesem fall muss nix übersetzt werden oder sehe ich das falsch? Denn wir haben ja die Bestätigung der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Nach der Hochzeit gehen wir zur ABH und werden um eine Vorabzustimmung bitten und das kann doch auch hilfreich sein. Und JA uns ist klar das der Termin bei der Botschaft nach hinten fällt,ich denke so ende Oktober aber da wir wenn sie zur Botschaft geht Verheiratet sind kann das ganze auch Positiv sein
wegen der VE ..mein Kumpel war heute bei der ABH, gehalt und alles andere kann er nachweisen nur eben keinen Mietvertrag da er im Dachgeschoss bei seinen Eltern lebt...

Hier im Forum wurde mir etwas der kopf gewaschen und ich bin dankbar dafür,denn ich meine etwas mehr warten bis november,dezember für das große ziel oder nicht man liebt sich und das ist wichtig :) Achja und wir sind Verheiratet beim warten :D

Aber eine frage habe ich noch

Wenn wir mit dem Touristen Visum Heiraten nimmt meine Verlobte den namen von mir an,welche auswirkung hat das bei der Rückreise oder mit den Pässen?
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von manuchka »

Bei der Rückreise passiert nix, deine (dann) Frau müsste ihre Pässe zu Hause in Russland ändern lassen, das könnte sie während der Bearbeitungszeit des Antrages auf FZF machen. Dafür braucht sie aber eine in Russland notariell beglaubigte Übersetzung eurer mit Apostille versehenen deutschen Heiratsurkunde.

Vergiss nicht:
1. Für eine Heirat in DE muss man auch ein Aufgebot bestellen, das hat auch einen zeitlichen Vorlauf.
2. Ob was übersetzt werden muss oder nicht, musst du beim Standesamt erfragen, wo ihr heiraten wollt. Sollten sie z.B. eine Geburtsurkunde deiner zukünftigen Frau wollen, und davon gehe ich mal aus, so muss diese eine Apostille haben und dann in Deutschland von einem zugelassenen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. (Davon befreit euch auch ein Hochzeitvisum nicht - Unterlagen fürs Visum und Unterlagen für die Eheschließung selbst sind 2 Paar Schuhe!!!)
3. Die ABH kann eine Vorabzustimmung geben, muss aber nicht. Welche Unterlagen ihr dafür braucht, solltest du in Erfahrung bringen, das hab ich dir schon länger geschrieben.

Ich stimme Anelya aber zu: Macht doch lieber da weiter, wo ihr schon angefangen habt und auf gutem Weg seid. Für eine VE braucht der Kumpel keinen Mietvertrag, wenn er per se keinen haben kann (wäre er der Hauseigentümer, hätte er ja auch keinen). Das kann man doch sicher klären.
Du erntest, was du säst.
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