Die Oma meiner Frau ist Russlanddeutsche. Sie hatte damals ungefähr 2004/2005 einen Antrag gestellt, der ebenso wie der Widerspruch abgelehnt wurde. Begründung waren wohl die mangelnden Deutschkenntnisse. Zu erwähnen ist, dass ihre Schwestern alle den Antrag früher gestellt hatten und sich jetzt in Deutschland befinden.
Da sie damals kein Geld hatten, konnten sie keinen Anwalt einschalten. Kann man dagegen jetzt noch vorgehen? Ich vermute fast nein.
Außerdem soll demnächst ja eine neues Gesetz von Gauck unterzeichnet werden, was schon viel Wirbel in Ru ausgelöst hat. Soweit ich das richtig verstehe, fiele die Oma plus ihre Kinder ja unter diese Regel, oder?
Den Gesetzesentwurf findet man hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710511.pdf
Ich habe die Frage auch schon mal im info4alien-Board gestellt, da es sich hier immer so las, als ob die in Sachen Ausländerrecht kompetenter aufgestellt wären als "wir" hier, allerdings habe ich dort bis heute keine Antworten erhalten.
Falls mir auch hier keiner weiterhelfen kann, dann hat vielleicht jemand eine Idee, an wen ich mich damit noch wenden kann? Gibt es Verbände/Organisationen die einen beraten können? Der Wald- und Wiesenanwalt hat ja meist weniger Plan als man selbst, wenn man sich schon etwas ins Thema eingelesen hat...
Russlanddeutsche: Einbürgerung
Re: Russlanddeutsche: Einbürgerung
Worum gehts denn überhaupt? Die Oma einbürgern oder die Oma rüberholen?
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Re: Russlanddeutsche: Einbürgerung
Eigentlich geht es darum die Oma plus Eltern rüberzuholen, so wie es damals auch geplant war. Dafür ist eine Einbürgerung wohl erforderlich.
Мир
Re: Russlanddeutsche: Einbürgerung
Kommt schon, irgendjemand muss doch einen Ansatzpunkt haben...
Мир
- Zejtnot
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Re: Russlanddeutsche: Einbürgerung
Deutschland ist natürlich immer weniger scharf darauf, die Renten- und Krankenkassen mit russlanddeutschen Senioren zu belasten. Dazu kam, dass man gemerkt hat, dass viele Russlanddeutsche mangels Sprachkenntnissen schlecht integrierbar waren. Insofern wurden die Anforderungen über die Jahre schärfer.
Mein Bauchgefühl (!) sagt mir, dass ein Widerspruch gegen einen jahrelang zurückliegenden Bescheid vollkommen aussichtslos ist. Die Frage wäre, ob ein Neuantrag (mit verbesserten Deutschkenntnissen) Aussicht auf Erfolg hätte.
P.S.: Wenn hier keiner antwortet, fühlt sich vermutlich niemand kompetent genug für eine Antwort. Wie Du ja auch bei meiner Meinung siehst - wirklich fundierte Informationen kann ich auch nicht beisteuern. Wir sind halt alle keine Russlanddeutschen im klassischen Sinne.
Mein Bauchgefühl (!) sagt mir, dass ein Widerspruch gegen einen jahrelang zurückliegenden Bescheid vollkommen aussichtslos ist. Die Frage wäre, ob ein Neuantrag (mit verbesserten Deutschkenntnissen) Aussicht auf Erfolg hätte.
P.S.: Wenn hier keiner antwortet, fühlt sich vermutlich niemand kompetent genug für eine Antwort. Wie Du ja auch bei meiner Meinung siehst - wirklich fundierte Informationen kann ich auch nicht beisteuern. Wir sind halt alle keine Russlanddeutschen im klassischen Sinne.
Re: Russlanddeutsche: Einbürgerung
Rechtsmittelfristen für den Altbescheid (Ablehnung) sind längst abgelaufen; ob ein neuer Antrag möglich ist, müsstet ihr mal in Erfahrung bringen.
Du erntest, was du säst.


