Meine Verlobte aus Sankt Petersburg und ich wollen am 17.01.2014 in Deutschland heiraten. Wir haben auch dank der wertvollen Informationen in diesem Forum nun schon fast alles organisiert und alle Unterlagen zusammen. Der Antrag auf die Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat bei uns sogar inklusive Postversand nur eine Woche gedauert. Deswegen ist der Termin nun fixiert und und beim Standesamt regulär angemeldet.
Am 25.10.2013 hat meine Verlobte einen Termin im GK Petersburg für die Beantragung eines Nationalen Visums. Sie hat alle Unterlagen inklusive der VE und der A1-Test. (Obwohl sie nebenbei bemerkt, als Philologin mehrere Sprachen inkl. Deutsch perfekt beherrscht, besteht das GK dennoch auf einen A1 Nachweis. Das das anders auf ihrer Homepage steht, will keiner der dortigen Angestellten/ Beamten wissen
Am 02.11.2013 kommt sie für eine Woche zu mir, da wir noch einige Dinge rund um unsere Hochzeit besprechen und organisieren müssen. Sie hat ein gültiges Schengenvisum bis Dezember 2013.
Nun meine Frage:
muss meine Verlobte am 25.10. ihren Reisepass abgeben? Das würde ja bedeuten, dass sie am 02.11. nicht zu mir fliegen kann? Wenn das so ist, wie sollten wir Eurer Meinung nach vorgehen? Heirat auf Basis eines neuen Schengenvisums im Januar wie geplant und im Anschluss einen Antrag auf Familienzusammenführung? Oder ist der Reisepass nur beim zweiten Termin im Amt erneut vorzulegen, damit dann dort das Visum eingetragen wird? Einen neuen Termin beim GK nach ihrem Besuch hier in Deutschland zu beantragen, erscheint mir ein wenig riskant, da es doch so langsam auf das Jahresende und die Feiertage zugeht...
Hab hier im Forum leider nichts dazu gefunden. Wir wären über eine Antwort sehr dankbar, da auf der Homepage der Botschaft bzw. des Konsulats keine Informationen zu finden sind. Und klar ist: wir freuen uns riesig auf den 17.01.
Viele Grüße aus Südhessen,
Torsten



