Hallo zusammen,
Meine Freundin ist Russin, ich bin Deutscher. Wir leben in Deutschland. In ein paar Tagen erwarten wir unseren Nachwuchs. Nun hat mir das Krankenhaus so ein rosa Formular zur Geburtsanzeige gegeben, was wir ausfüllen sollen. Dort muss man den Familien und Vornamen des Kindes eintragen. Weiter muss man angeben, nach welchem Recht der Familienname sein soll.
Hat jemand von Euch eine Ahnung wozu das gut ist und was das für Auswirkungen hat?
Wenn man hier "nach deutschen Recht" einträgt, kann man das Probleme haben wenn, wir einen russischen Pass für unser Kind beantragen wollen?
Wie macht man das mit dem "Vaters Namen"? Der soll ja dann auch im russischen Pass stehen. Auf dem deutschen Formular gibt es dafür aber keine Platz.
VG und Danke für die Hilfe im Vorraus.
VG Sebastian
Geburt: Name des Kindes
Re: Geburt: Name des Kindes
Verschiedene Länder haben verschiedene Vorschriften zur Namensvergabe. Deshalb muss man sich entscheiden, nach welchem Recht der Name gewählt wird. Wenn ihr deutsches Recht wählt, könnt ihr trotzdem problemlos einen russischen Pass beantragen. Wie das mit dem Vatersnamen dann ist, weiß ich nicht genau, aber der ist auch nicht so wahnsinnig wichtig.
Du erntest, was du säst.
- Norbert
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Re: Geburt: Name des Kindes
Erst einmal sind die Namensrechte sehr ähnlich - eine der Familiennamen der Eltern sowie einen Vornamen sollte jedes Kind haben. Aber schon beim Familiennamen gibt es Unterschiede - im Russischen bekommen die meisten Familiennamen bei Frauen ein A hintendran (Wladimir Putin, Ludmilla Putina), im Deutschen bekanntlich nicht. Deutsche Geschwister müssen denselben Nachnamen bekommen - in Russland wäre es bei Eltern mit verschiedenen Familiennamen rein rechtlich möglich, dem ersten Kind den Nachnamen des Vaters und dem zweiten Kind den Nachnamen der Mutter zu geben.
Der Vatersname ist bei Euch eine etwas kniffligere Sache: Das Kind wird in Deutschland geboren, damit ist es erst einmal Deutscher (falls Du Deutscher bist, wovon ich ausgehe). Auch wenn die Mutter Russin ist, so hat das Kind keinen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft (nur, wenn es in Russland geboren wird oder ansonsten staatenlos wäre). In der Praxis wird die russische Staatsbürgerschaft dennoch ausgegeben, aber erst als nachträgliche Anerkennung und nicht von Geburt an. (In der Gegenrichtung, also bei Geburt in Russland, ist es nicht so. Für die Deutschen ist das Kind eines Deutschen deutsch, egal wo geboren.)
Damit sollte man auch das einzige in diesem Fall gültige Namensrecht anwenden - das Deutsche. Bei der Anerkennung der russischen Staatsangehörigkeit, wird dann vermutlich (!) einfach der deutsche Name übernommen - ohne Vatersname. Da aber nach russischem Namensrecht jeder Bürger Anspruch auf einen Vatersnamen hat, kann man sicher wieder irgendeinen Antrag stellen, um den Vatersname doch eintragen zu lassen.
Der Vatersname ist bei Euch eine etwas kniffligere Sache: Das Kind wird in Deutschland geboren, damit ist es erst einmal Deutscher (falls Du Deutscher bist, wovon ich ausgehe). Auch wenn die Mutter Russin ist, so hat das Kind keinen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft (nur, wenn es in Russland geboren wird oder ansonsten staatenlos wäre). In der Praxis wird die russische Staatsbürgerschaft dennoch ausgegeben, aber erst als nachträgliche Anerkennung und nicht von Geburt an. (In der Gegenrichtung, also bei Geburt in Russland, ist es nicht so. Für die Deutschen ist das Kind eines Deutschen deutsch, egal wo geboren.)
Damit sollte man auch das einzige in diesem Fall gültige Namensrecht anwenden - das Deutsche. Bei der Anerkennung der russischen Staatsangehörigkeit, wird dann vermutlich (!) einfach der deutsche Name übernommen - ohne Vatersname. Da aber nach russischem Namensrecht jeder Bürger Anspruch auf einen Vatersnamen hat, kann man sicher wieder irgendeinen Antrag stellen, um den Vatersname doch eintragen zu lassen.
