Dir ist hoffentlich klar, dass diese Aussage dich als (angehende) Juristin disqualifiziert.Ksenia hat geschrieben: Wenn ich keinen Pass habe, der mich als russisxhe Bürgerin ausweist, kann ich doch auch nicht als russische Staatsbürgerin gelten.
Auch wenn ich alle Personaldokumente verlieren würde, bin ich immer noch Deutscher. Auch wenn die nach 5 Jahren erst wieder beantragen würde, bin ich die ganze Zeit über Deutscher.
Ob das jemand bemerkt, ist eine andere Frage.
Bei Deiner Mutter ist nichts illegal. Sie zeigt, z. B. in Hannover, den Leuten der Fluggesellschaft ihren russischen Pass (damit man sie an Bord lässt), der BPol ihren deutschen und der PK UPW FSB den russischen.Ksenia hat geschrieben: Meine Mutter ist eine Deutsche, ist aber in Russland geboren. Sie hat auch zwei Staatsangehörigkeiten und hat weder in Russland noch in Deutschland irgendwelche Probleme mit der Bundespolizei/zoll an den Flughafenkontrollen. Warum ist es dann ilegal?
Der Zoll interessiert sich weniger für die Staatsangehörigkeit, sondern eher für Schnaps, Schmuggelgut und Geldmittel über 10.000 EUR.
Ich würde an Deiner Stelle erkunden, ob du (noch) russische Staatsangehörige bist. Dann wäre ein Praktikum problemlos möglich.
Als russische Staatsangehörige die russische Grenze ohne russischen Pass zu überqueren ist m. E. ein Gesetzesverstoß, genaueres müsste ich recherchieren, will ich aber nicht.
Wenn du ausschließlich Deutsche bist, dann hätte der Arbeitgeber (Praktikumsanbieter) die ganze Arbeit mit der Arbeitsgenehmigung usw. Ob er das wirklich machen will, sei dahin gestellt.
Übrigens ist das mit den Praktika in rechtlicher Grauzone nicht so selten. Ich habe zwei Praktikanten kennen gelernt, die mit Businessvisum gearbeitet haben. Das Risiko müssen Arbeitgeber und Praktikant abwägen, die Entscheidung kann dir niemand abnehmen.




