Firmengründung von Russen in Deutschland
Firmengründung von Russen in Deutschland
Eine Bekannter aus RUS plant, eine Firma in DEU zu gründen.
Hat jemand gezielte Infos auf russisch?
http://www.existenzgruender.de/russisch/index.php
Was sind Kriterien?
Problematisch ist die Gründung wohl nicht aber Aufenthaltserlaubnis?
Hängt es von der Investitionssumme ab? Wie kann man die nachweisen?
Anzahl der Arbeitsplätze?
Gibt es so etwas wie ein Gründungs-Visum?
...
Hat jemand gezielte Infos auf russisch?
http://www.existenzgruender.de/russisch/index.php
Was sind Kriterien?
Problematisch ist die Gründung wohl nicht aber Aufenthaltserlaubnis?
Hängt es von der Investitionssumme ab? Wie kann man die nachweisen?
Anzahl der Arbeitsplätze?
Gibt es so etwas wie ein Gründungs-Visum?
...
- GastroService
- Zar/iza

- Beiträge: 1129
- Registriert: 22 Mär 2009, 16:10
- Wohnort: Novosibirsk
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Ich denke, am eeinfachsten ist es, wenn er zur deutschen Vertretung der Auslandshandeskammer in Russland geht und sich dort erkundigt
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Viele größere Städte in Deutschland haben städtisch getragene Unternehmensservices, die sich genau mit solchen Fragen befassen.
Ich arbeite in einer Großstadt Rhein-Ruhr für die städtische Wirtschaftsförderung und habe fast täglich solche Anfragen russischer/polnischer Firmen.
Generell: Mit einem guten Businessplan und Kapital ist weder die Unternehmensgründung noch der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ein Problem. Die Einschaltung eines guten Anwaltes/Steuerberaters (in Deutschland ansässig), empfehlen wir immer, vor allem auch, um die Ernsthaftigkeit vor der Ausländerbehörde zu demonstrieren.
Ein "Gründungs-Visum" gibt es allerdings nicht - man sollte schon eine tragfähige Idee haben. Es gibt keine starren Grenzen bei den Ausländerbehörden für Investitionssummen - wenn aber jemand kommt und möchte ein einen internationale Schule auf die Beine stellen mit einer Investitionssumme von 50.000, dann sieht es natürlich nicht so gut aus für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Das sind alles fallbezogene Einzelfallentscheidungen.
Ich arbeite in einer Großstadt Rhein-Ruhr für die städtische Wirtschaftsförderung und habe fast täglich solche Anfragen russischer/polnischer Firmen.
Generell: Mit einem guten Businessplan und Kapital ist weder die Unternehmensgründung noch der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ein Problem. Die Einschaltung eines guten Anwaltes/Steuerberaters (in Deutschland ansässig), empfehlen wir immer, vor allem auch, um die Ernsthaftigkeit vor der Ausländerbehörde zu demonstrieren.
Ein "Gründungs-Visum" gibt es allerdings nicht - man sollte schon eine tragfähige Idee haben. Es gibt keine starren Grenzen bei den Ausländerbehörden für Investitionssummen - wenn aber jemand kommt und möchte ein einen internationale Schule auf die Beine stellen mit einer Investitionssumme von 50.000, dann sieht es natürlich nicht so gut aus für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Das sind alles fallbezogene Einzelfallentscheidungen.
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Vielen Dank.
Ich denke, ich habe verstanden und werde es so weitergeben.
Tragfähiger Businessplan, Dt. Anwalt, Einzelfallprüfung
Ich denke, ich habe verstanden und werde es so weitergeben.
Tragfähiger Businessplan, Dt. Anwalt, Einzelfallprüfung
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Gibt es eigentlich bzgl. der Art der Tätigkeit Beschränkungen?
Eine Blini-Stube ohne dt. Angestellte,
Web-Design als Selbstst. dürfte wohl schwer sein ..
Eine Blini-Stube ohne dt. Angestellte,
Web-Design als Selbstst. dürfte wohl schwer sein ..
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Ja, das dürfte sehr schwer sein, wenn auch nicht unmöglich.Berlino10 hat geschrieben:Gibt es eigentlich bzgl. der Art der Tätigkeit Beschränkungen?
Eine Blini-Stube ohne dt. Angestellte,
Web-Design als Selbstst. dürfte wohl schwer sein ..
Ein gewisses öffentliches Interesse bzw. zu erwartende Steuereinnahmen größerer Rangordnung bzw. die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sind anzustreben, wenn es mit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis glatt gehen sollte. Generell sollte zu erkennen sein, dass nicht die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland im Vordergrund steht, sondern der investorische Gedanke.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Soweit mir bekannt, erhalten aber Köche erleichtert Arbeitsvisa ... insofern ist ein Blini-Restaurant wiederum gar nicht ganz so abwegig, wenn ein Teilaspekt (!) auch die Aufenthaltsmöglichkeit sein soll.
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
In Artikel 1, Paragraph 11 BeschV heißt esZejtnot hat geschrieben:Soweit mir bekannt, erhalten aber Köche erleichtert Arbeitsvisa ... insofern ist ein Blini-Restaurant wiederum gar nicht ganz so abwegig, wenn ein Teilaspekt (!) auch die Aufenthaltsmöglichkeit sein soll.
"(2) Die Zustimmung kann für Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche für die
Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants mit einer Geltungsdauer
von bis zu vier Jahren erteilt werden. Die erstmalige Zustimmung wird in der Zeit bis zum
1. August 2015 längstens für ein Jahr erteilt."
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Das gilt nicht für Gründer, die gerne eine Blini-Bude aufmachen möchten.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Firmengründung von Russen in Deutschland
Stimmt, für den Gründer ist das keine Option. Aber an sich finde ich diesen Passus schon interessant, danke für die genaue Nennung.