Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Wie handhabt Ihr das wenn die Kids sich entscheiden(spätestens zum 23 guburtdtag) mpssen?
Kann man es umgehen, dass beide Staatsbürgerschaften behalten werden?
Gruß Eugen
Kann man es umgehen, dass beide Staatsbürgerschaften behalten werden?
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- Admix
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Wer die Staatsbürgerschaften in die Wiege gelegt bekommt, kann beide behalten (soweit ich weis sowohl in Deutschland als auch in Russland).
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Also mein Kenntnisstand ist anders.
Uns wurde vom deutschen Konsulat mitgeteilt, dass unsere Tochter sich mit der Vollendung des 23sten Lebensjahres entscheiden muss- wenn nicht dann verliert sie die Deutsche.
Ich weiß auch dass meine deutsche Staatsangehörigkeit flöten geht wenn ich die russische Staatsangehörigkeit beantrage.
Ich habe auch freunde die beide haben und keine Probleme wegen entscheiden etc..
Uns wurde vom deutschen Konsulat mitgeteilt, dass unsere Tochter sich mit der Vollendung des 23sten Lebensjahres entscheiden muss- wenn nicht dann verliert sie die Deutsche.
Ich weiß auch dass meine deutsche Staatsangehörigkeit flöten geht wenn ich die russische Staatsangehörigkeit beantrage.
Ich habe auch freunde die beide haben und keine Probleme wegen entscheiden etc..
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Nochmal: Niemandem kann einfach so die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine Ausnahme ist, wenn man später als bei der Geburt eine andere Staatsbürgerschaft beantragt. Deine Tochter beantragt die ausländische Staatsbürgerschaft nicht (nehme ich zumindestens an).
Bei türkischstämmigen (oder wie auch immer ausländischen) Deutschen ist es eine andere Ausgangslage.
Bei türkischstämmigen (oder wie auch immer ausländischen) Deutschen ist es eine andere Ausgangslage.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Warum hat man uns dann mitgeteilt dass meine Tochter sich dann entscheiden muss?
Ist es ein Unterschied ob man in D oder Ru geboren ist?
Dann ist niemandem ja auch falsch ;-)
"Geburtsdeutschen"(wusste nicht wie ich es anders nennen soll ohne an addi zu erinnern) kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.
Also gibt es da auch wieder unterschiede. :-/
Ist es ein Unterschied ob man in D oder Ru geboren ist?
Dann ist niemandem ja auch falsch ;-)
"Geburtsdeutschen"(wusste nicht wie ich es anders nennen soll ohne an addi zu erinnern) kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.
Also gibt es da auch wieder unterschiede. :-/
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Ohne die genauen Verhältnisse zu kennen kann ich nur mutmaßen. Und sowieso bin ich auch kein Fachmann. Ich denke allerdings, wenn Du und Deine Frau in einer zwei-nationalen Ehe lebt, dann hat man Dir Unsinn erzählt (Wenn Deine Tochter von Geburt an beide Staatsbürgerschaften besitzt).
Wo sie geboren wurde spielt so weit ich weis keine Rolle.
Wo sie geboren wurde spielt so weit ich weis keine Rolle.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Wir hatten das an anderer Stelle hier im Forum schon mal recht genau auseinanderklamüsert.
Entscheidend ist (wie Achim auch schon sagte), WIE deine Tochter beide Staatsbürgerschaften erworben hat.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... _node.html
DAS sollte eigentlich Klarheit bringen. Da steht es schwarz auf weiß....
Entscheidend ist (wie Achim auch schon sagte), WIE deine Tochter beide Staatsbürgerschaften erworben hat.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... _node.html
DAS sollte eigentlich Klarheit bringen. Da steht es schwarz auf weiß....
Das Abstammungsprinzip
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für das Kind ist es selbstverständlich, seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das so genannte Abstammungsprinzip.
Es hat heute folgenden Inhalt:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.
Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit.
Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das Optionsmodell, das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Das ist ja die Frage!
Gibt es einen Unterschied zwischen Menschen die selbst nicht in D geboren sind und denen die in D geboren sind?!
Hab ich alles gelesen, sowohl hier als auch beim auswärtigen Amt und auf den Seiten der Botschaft :-/
Gibt es einen Unterschied zwischen Menschen die selbst nicht in D geboren sind und denen die in D geboren sind?!
Hab ich alles gelesen, sowohl hier als auch beim auswärtigen Amt und auf den Seiten der Botschaft :-/
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Erkläre doch mal ein bisschen ausführlicher, warum Deine Tochter angeblich die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben muß.
Alternativ: Wie wäre es mit einem Schritt zur Seite?
Alternativ: Wie wäre es mit einem Schritt zur Seite?
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern
Im alten Thema wurde genau die Frage auch diskutiert.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... rgerschaft
Die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben ist ja normalerweise für einen Ausländer nicht so einfach. WENN sie nicht durch das Abstammungsprinzip (also ein Elternteil russisch) ganz einfach erlangt werden kann.
Dies ist doch wohl bei eurer Tochter der Fall. Egal wo sie geboren wurde, durch den rusisschen Elternteil hatte sie Anrecht auf die russische Staatsbürgerschaft. Und auch wenn ihr rein formal einen Antrag beim russischen Konsulat gestellt habt, so beruht die Staatsbürgerschaft doch auf dem Abstammungsprinzip.
Ist auch hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/doppelt ... 44308.html
nochmal angesprochen (zweite Frage weiter unten!).
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... rgerschaft
Die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben ist ja normalerweise für einen Ausländer nicht so einfach. WENN sie nicht durch das Abstammungsprinzip (also ein Elternteil russisch) ganz einfach erlangt werden kann.
Dies ist doch wohl bei eurer Tochter der Fall. Egal wo sie geboren wurde, durch den rusisschen Elternteil hatte sie Anrecht auf die russische Staatsbürgerschaft. Und auch wenn ihr rein formal einen Antrag beim russischen Konsulat gestellt habt, so beruht die Staatsbürgerschaft doch auf dem Abstammungsprinzip.
Ist auch hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/doppelt ... 44308.html
nochmal angesprochen (zweite Frage weiter unten!).
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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