Ich wurde soeben von ein paar Russen gefragt: Ihr Tochter war zur Ausbildung für drei Monate in Deutschland und ist zu Neujahr zurückgekommen. Im Februar wollte sie nochmals für drei Monate nach Deutschland. Vor wenigen Stunden wurde ihr Antrag im Visazentrum nicht angenommen, weil es seit neuestem verboten wäre, innerhalb von drei Monaten einem gültigen Visum ein weiteres zu beantragen.
Habt Ihr so etwas schon einmal gehört?!
Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Re: Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Die Tochter hätte auf Annahme des Antrags bestehen können, denn über Ablehnungen entscheidet alleine das Konsulat.
Zur Sachfrage: War die Tochter im Rahmen ihrer Ausbildung mit einem Schengenvisum in Deutschland? Ist der Aufenthalt in Deutschland ab Februar wieder mit einem Schengenvisum geplant? Die Reisezeiträume von zweimal genau drei Monate würden ja darauf hinweisen. Das würde in der Tat nicht gehen, da man sich höchstens 90 in 180 Tagen im Schengraum mit Schengenvisa aufhalten kann. Dabei wird jeder geplante Tag des Aufenthalts gesondert betrachtet (diese Regel gilt in der Tat erst seit Oktober 2013, nachzulesen hier: VO (EG) 610/2013, hier die konsolidierte Fassung online: http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/562_2006.pdf).
Beispielrechnung:
Die Tochter möchte am 1. Februar 2014 mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreisen. Dann wird der Zeitraum von 180 Tagen vor dem ersten Februar 2014 betrachtet. Da die Tochter in diesem Zeitraum schon 90 Tage mit einem Schengenvisum in Deutschland war (Oktober, November, Dezember 2013), kann sie nicht abermals mit einem Schengenvisum einreisen.
Es wäre zu prüfen, ob die Tochter mit einem nationalen Visum nach §17 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- oder Weiterbildung) einreisen kann.
Zur Sachfrage: War die Tochter im Rahmen ihrer Ausbildung mit einem Schengenvisum in Deutschland? Ist der Aufenthalt in Deutschland ab Februar wieder mit einem Schengenvisum geplant? Die Reisezeiträume von zweimal genau drei Monate würden ja darauf hinweisen. Das würde in der Tat nicht gehen, da man sich höchstens 90 in 180 Tagen im Schengraum mit Schengenvisa aufhalten kann. Dabei wird jeder geplante Tag des Aufenthalts gesondert betrachtet (diese Regel gilt in der Tat erst seit Oktober 2013, nachzulesen hier: VO (EG) 610/2013, hier die konsolidierte Fassung online: http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/562_2006.pdf).
Beispielrechnung:
Die Tochter möchte am 1. Februar 2014 mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreisen. Dann wird der Zeitraum von 180 Tagen vor dem ersten Februar 2014 betrachtet. Da die Tochter in diesem Zeitraum schon 90 Tage mit einem Schengenvisum in Deutschland war (Oktober, November, Dezember 2013), kann sie nicht abermals mit einem Schengenvisum einreisen.
Es wäre zu prüfen, ob die Tochter mit einem nationalen Visum nach §17 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- oder Weiterbildung) einreisen kann.
- Zejtnot
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Re: Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Auf die Idee kam ich auch schon, dass man hier gleich geraten hat, das Visum nicht zu beantragen, weil die 90/180er Regel greift. Die Leute nehmen so einen Rat halt gleich als Ablehnung wahr.
Und ich denke auch: Nationales Visum!
Und ich denke auch: Nationales Visum!
Re: Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Ein nationales Visum wird sie allerdings im Februar nur schwerlich bekommen, da mehrere Stellen am Verfahren beteiligt werden. Falls sie zeitlich flexibel ist, wäre das eine gute Variante. Andererseits: Sie braucht einen Termin im Konsulat, auf dessen Erteilung sie evt. einige Tage/Wochen warten muss. Dann werden ihre Unterlagen geprüft, die Ausländerbehörde und evt. je nach Voraussetzungen die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt, und dann bekommt sie evt. das nationale Visum.
Andererseits könnte sie aber schon ab April ein weiteres Schengenvisum bekommen. Vielleicht wäre das von der Wartezeit her kein großer Unterschied.
Andererseits könnte sie aber schon ab April ein weiteres Schengenvisum bekommen. Vielleicht wäre das von der Wartezeit her kein großer Unterschied.
- Zejtnot
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Re: Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Die Uni wird mit dem Kurs kaum auf sie warten.
Aber am Ende sehe ich es auch so, dass man sich wegen so etwas halt frühzeitig informieren muss.
Re: Wartezeit zwischen Schengenvisa?
Es ist sicherlich "nicht unklug", sich in Schengen-Visa-Fagen i.a. von den Aussagen der Experten von info4alien.de leiten zu lassen, z.B.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1280220533
Die sitzen eben doch i.a. einfach naeher an der Quelle.
PS. Gibt es denn inzwischen den angekuendigten "Aufenthaltsrechner" der Bundespolizei? Die Excel-Tabelle des Auswaertigen Amtes findet man wohl fast nur noch ueber direkten Link?? (Wer hat, der hat??
)
PS2. Gibt es denn Informationen, ob und wann die Russen mit einer verschaerften 90/180-Regelung im Rahmen der Harmonisierung mit der EU nachziehen? Da deren Felle ja sowohl hinsichtlich Visafreiheit als auch Visaerleichterung nun wohl wieder auf laengere Zeit davongeschwemmt wurden, wuerde mich nicht wundern, wenn da nun bald "preussische Ordnung" hergestellt wird; der (berechtigte) Frust braucht ja ein Ventil. Wir nehmen es hier zwar als selbstverstaendlich hin, dass die bei Aufenthaltstagen, Reisezweck, ... meist durch die Finger sehen, aber ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1280220533
Die sitzen eben doch i.a. einfach naeher an der Quelle.
PS. Gibt es denn inzwischen den angekuendigten "Aufenthaltsrechner" der Bundespolizei? Die Excel-Tabelle des Auswaertigen Amtes findet man wohl fast nur noch ueber direkten Link?? (Wer hat, der hat??
PS2. Gibt es denn Informationen, ob und wann die Russen mit einer verschaerften 90/180-Regelung im Rahmen der Harmonisierung mit der EU nachziehen? Da deren Felle ja sowohl hinsichtlich Visafreiheit als auch Visaerleichterung nun wohl wieder auf laengere Zeit davongeschwemmt wurden, wuerde mich nicht wundern, wenn da nun bald "preussische Ordnung" hergestellt wird; der (berechtigte) Frust braucht ja ein Ventil. Wir nehmen es hier zwar als selbstverstaendlich hin, dass die bei Aufenthaltstagen, Reisezweck, ... meist durch die Finger sehen, aber ...
