Ich habe freilich den Eindruck, dass Du uns hier ein klein bisschen veralberst. Aber sei es drum.Tummi hat geschrieben:Das wir den deutschen Pass schon bei der Ausreise brauchen wusste ich nicht.
Also, wie schon gesagt, irgendwie muesst ihr bei der Ausreise schon belegen, dass das vorgewiesene Kind ueberhaupt eure Tochter ist und dass sie die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt.
Wenn, wie Du sagst, sie Deutsche ist, dann hast Du fuer das vor eurer Ehe geborene Kind (mit anderem Familiennamen!?) sicherlich inzwischen Deine Vaterschaft auch formal bestaetigt bzw. hast es adoptiert. Sonst hat es ggf. zwar ein Anrecht auf ein solches Verfahren, ist aber bis dahin erstmal "nur" Russin (mit allen von Zejtnot bereits genannten Konsequenzen bzgl. deutschem Aufenthaltstitel, ...). Vielleicht schaut die Bundespolizei sogar durch die Finger und laesst Dein "russisches" Kleinkind sogar "schwer durchatmend" ausreisen, aber damit hast Du die Probleme ja nur bis zur gewuenschten erneuten Einreise aufgeschoben.
Sorry, ob Du unter diesen Umstaenden gute Chancen hast, Deine Prinzipien durchzusetzen!? Ok, 13 Euro ist auch Geld.

