Wie ist das genau mit der Registrierungspflicht - wenn ich 29 Tage in Russland bin, aber an keinem Ort länger als 7 Tage, muss ich mich dann gar nicht registrieren?
Wenn ich 3 Tage in Moskau bin, dann 20 Tage in andern Landesteilen unterwegs u. dann wieder 4 Tage in Moskau - muss ich mich dann registrieren lassen, oder nur, wenn ich 7 Tage am Stück in Moskau bin?
Danke.
Registrierungspflicht
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schräger Vogel
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- Registriert: 28 Feb 2014, 21:18
Re: Registrierungspflicht
Registrierungspflicht besteht ab 7 Werktagen ununterbrochenem Aufenthalt an einem Ort. Wenn du also nirgends so lange bleibst, brauchst du dich eigentlich auch nirgends zu registrieren. Dann solltest du aber für alle Fälle Belege aufheben (Tickets, Hotelrechnungen o.ä.), mit denen du nachweisen kannst, dass du nirgends 7 Tage warst.schräger Vogel hat geschrieben:Wie ist das genau mit der Registrierungspflicht - wenn ich 29 Tage in Russland bin, aber an keinem Ort länger als 7 Tage, muss ich mich dann gar nicht registrieren?
Siehe oben, bei 7 Werktagen am Stück.schräger Vogel hat geschrieben:Wenn ich 3 Tage in Moskau bin, dann 20 Tage in andern Landesteilen unterwegs u. dann wieder 4 Tage in Moskau - muss ich mich dann registrieren lassen, oder nur, wenn ich 7 Tage am Stück in Moskau bin?
Du erntest, was du säst.
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m1009
Re: Registrierungspflicht
Das ist wie immer in Russland... eigentlich...
Ohne vorherige Registrierung gibt Dir kein Hotel Obdach, wenn die 7-tage Frist einmal ueberschritten ist. Ticktes, Tankquittungen etc. zum Trotz. Und das ist nicht witzig, koennt Ihr mir glauben....
Also innerhalb der ertsen sieben Tage eine Registrierung machen, dann hat man seine Ruhe.
Ohne vorherige Registrierung gibt Dir kein Hotel Obdach, wenn die 7-tage Frist einmal ueberschritten ist. Ticktes, Tankquittungen etc. zum Trotz. Und das ist nicht witzig, koennt Ihr mir glauben....
Also innerhalb der ertsen sieben Tage eine Registrierung machen, dann hat man seine Ruhe.
