Was redest du da eigentlich für einen Unsinn? Nur weil ein Gesetz neu ist, ist es nicht gleichzeitig gut und nur weil eines alt ist, ist es nicht gleich schlecht. Es kommt dort immer noch darauf an, wie gut die Qualität des Gesetzes ist und wie abstrakt oder konkret es formuliert wurde.Bauleiter hat geschrieben:Es würde schon reichen, wenn sie alle Gesetze abschaffen, die älter als 30 Jahre sind. Im Steuerrecht sind noch Gesetze in Kraft, die Ende des 19.Jhd erlassen worden sind. Wenn diese Flut mal endlich engedämmt würde, wären diese "Spielregeln" für alle durchschaubar und die Prozesse würden von denen gewonnen, die im Recht sind und nicht von denen die den besseren Anwalt haben. Warum muss eine Regierung einem Unternehmer vorschreiben, wie lange er arbeiten darf und welche Temperatur auf seiner Personaltoilette herrschen muss? Die Regierung ist doch eine Belastung für die Wirtschaft. Manchmal denke ich, wir haben sie nur, weil eben jedes Land eine haben muss.Anonymous hat geschrieben:Buerokratieabbau ist eine schoen Sache. Wenn du aber meinst, die Globalisierung wuerde ohne Spielregeln auskommen und der Markt schon alles alleine regeln, dann hast du dich endgueltig von der Vorstellung verabschiedet, Politik koenne ueberhaupt noch was bewirken.
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Beispielsweise das BGB, welches auf vielfältige Weise Vertragsbeziehungen regelt, trat 1901 in Kraft und niemand würde daran denken, es abzuschaffen. Es gibt sicherlich den einen oder anderen zu belächelnden Paragraphen darin (Bienschwarmparagraphen und Beischlafparagraphen) , aber niemand zweifelt die Qualität des Gesetzes an.
Es ist eher so das neue Gesetze schlecht sind, weil sie mit der "heißen Nadel" gestrickt wurden.
Und was redest du für ein Unsinn über die föderale Steuergesetzgebung? Man muß immer zwischen Ertragshoheit (Wer bekommt das Geld aus der Steuer??) und Gesetzgebungskompetenz(Wer macht die Gesetze) unterscheiden.
Steuergesetze werden entweder vom Bundestag oder vom Bundestag+Bundesrat erlassen.
Nur bei örtlichen Verbrauchssteuern und Aufwandssteuern haben Länder Gesetzgebungskompetenz, sofern es nicht ein Bundesgesetz über eine gleichartige Steuer gibt (Besipielesweise Spieleappartesteuer in Hessen).
DIe Kommunen haben keinerlei Kompetenz in der Steuergesetzgebung.
Bei bestimmten Steuern, (z.B. Gewerbe- und Grundsteuer) ist es ihnen erlaubt einen Hebesatz festzulegen, der auf den Messbetrag angewandt wird, um so die Höhe zu beeinflussen. Dies ist aber keine Gesetzgebungskompetenz. Oder sie können entscheiden, ob sie eine bestimmte STeuer aufgrund einer Ermächtigung durch Landes- oder Bundesgesetz erheben (wie die bereits genannte SPieleapparatesteuer), aber sie können nicht von alleine plötzlich bei Steuern Gesetze verabschieden bzw. Steurn ohne Ermächtigung durch den Bund bzw. die Länder erheben.
Und by the way, das Gewerbesteuergesetz ist ein Bundesgesetz.
Und deine Behauptung über alte Steuergesetze kann ich auch nicht so teilen. Vielmehr wird an Steuergesetzen so oft rumgedoktert, daß sie eine geringere Halbwertzeit als jedes andere Gesetz haben.
Dadurch geht auch jede Systematik im Steuerecht verloren.
Die Politiker steuern eben gerne verschiedene Dinge über die Steuergesetzgebung.

