Gunnar hat geschrieben:GIN, der IGH hat sich nur und allein mit der Frage der Berechtigung der Abstimmung beschäftigt, ausdrücklich (darauf wird im Gutachten mehrfach hingewiesen!) nicht mit dem Rechtsfolgen. Das ist Dir auch bekannt.
Das Kosovogutachten ist ersichtlich im Lichte eins Völkermordes an Kosovaren geschrieben. Auf die Betrachtung jedes Einzelfalls für sich wird ebenfalls im Gutachten hingewiesen.
Schliesslich steht auch nach dem Gutachten völlig außer Frage, dass außenstehende Staaten die territoriale Unversehrtheit in jedem Fall zu wahren haben. das hat Russland hier mit seinen Panzern nicht getan.
Im Übrigen ist jede internatonale Beobachtung der Durchführung der Volksabstimung kategorisch verhindert worden.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) ging nicht auf die Frage ein "Das Völkerrecht schützt die territoriale Integrität der Staaten und gewährt das Recht zur Sezession nur unter außergewöhnlichen Umständen" auch nicht "Anerkennung dieses Rechts für Kolonialvölker und für unterdrückte Völker" und auch nicht Weil Serben Kosovaren abschlachteten und vertrieben dürft ihr A oder B
sondern
behandelte die Praxis des Sicherheitsr s der Vereinten Nationen im ersten Teil und das Völkerrecht generell im zweiten Zeil ob einseitige Unabhängigkeitserklärungen verbiete ja oder nein. Und das stellte das NEIN klar ohne auf die Definition "unterdrückte Völker" weiter einzugehen.
Das er dann auf die Resolution 1244 ging hat nicht mit dieser wichtigen Feststellung zu tun und muss separat gesehen werden. Hier ging es um etwas Formales. Wer war der Urheber der Unabhängigkeitserklärung. Und hier sagte das Gericht das die Selbstverwaltung des Kosovos ihre Befugnisse überschritten hätte, wenn es diese Erklärung abgegeben hätte. Die UN Resolution (nur die Resolution) verbietet es ausdrücklich. Da aber ein Gremium diese Erklärung abgegeben habe, könne diese Erklärung gar nicht gegen die UN Resolution verstossen. Für mich konnte man klar erkennen das es nicht einmal eine Volksabstimmung braucht sondern ein korruptes Parlament als Gremium ausreichend ist um so eine Erklärung abzugeben.
Das Gutachten sagte nicht ob der Vollzug gemacht wurde sondern nur ob man eine Erklärung geben kann und ob der Vollzug so einer Erklärung legal ist.
Das Gericht sagte in beiden Fällen Ja.
Somit ist natürlich für mich eine interessante juristische Frage wie der Fall Krim weiterbehandelt wird. Geht's wieder um Internationalen Gerichtshof, dann könnte man ja die Fragestellungen weiterentwickeln was die Legitimität ausmacht und wie solche Entscheidungen überprüfbar sein können? ging es auch nicht wirklich ein. Reichen einfach ein paar Abgeordnete per AK 47 in Kiew oder Semferopol mobilisiert ?