Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Norbert
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Norbert »

Die EAA Family Permit bekommt man aber unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis - auf Basis der Eheurkunde. Meine Frau hat sie jedenfalls problemlos bekommen, obwohl wir in Russland leben. Der Antragsweg ist analog zu einem normalen Visum, nur der Aufkleber hat eine andere Bezeichnung. Die Permit selbst ist kostenlos, aber nur bei Beantragung direkt in einer Auslandsvertretung. Bei uns lief die Beantragung via UK-Visazentrum zwei Wochen, die Gebühr des Visazentrums musste natürlich regulär bezahlt werden.

Achtung, auf der Permit meiner Frau stand explizit, dass nur die Einreise mit mir zusammen erlaubt ist! (Sie hätte also nicht allein in London einreisen können, um dann zu mir mit dem Zug nach Manchester zu kommen.)
Svente
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Svente »

Wird denn das EEA Family Permit hier wirklich benötigt? Es handelt sich doch um einen Urlaubsaufenthalt und nicht um Wohnsitznahme oder?

Zitat UK Border Agency:
"A non-EEA family member of an EEA national will need to obtain an EEA family permit before travelling to the UK if they are:
- coming to live with the EEA national in the UK.

"
- coming to live in the UK - Klingt für mich jedenfalls nach Wohnsitznahme. Oder habe ich das falsch verstanden?
Oder benötigt man das EEA Family Permit anstelle des Visums?

Grüße Sven
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Norbert
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Norbert »

Zu Zeiten unserer letzten UK-Reise wurde die EAA Family Permit anstelle eines Visums ausgegeben. Wie dies heute ist, kann Dir ganz sicher nur die Botschaft sagen. Um nun Permit oder Visum - beides ist kostenlos.
eiswette007
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Alles klar danke für eure Tipps. ;)
eiswette007
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

So nun hat es meine Frau geschafft ihre Aufehaltskarte zu bekommen .Sie muss aber nun zu einem Orientierungskurs gehen und ich wollte Fragen ob sie den gefördert bekommt wenn sie Hartz 4 beantragt?.Das problem ist nämlich das dieser kurs nur 2 tage in der Woche möglich ist und wir auf Amrum Wohnen ,wie bitte soll sie OBWOHL sie schon ein Job angebot hat arbeiten? Wir sehen nicht ein das alles selber zu Zahlen nur weil Deutschland meiner Frau sozusagen das Arbeiten nicht erlaubt.

Wisst ihr ob wir unterstützung bekommen vom Staat ?
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Saboteur
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Saboteur »

Sie kann ja den Kurs in Ruhe machen, während der Zeit bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und beantragt ALG II. Oder auch nicht, wenn du genug verdienst. Arbeiten kann Sie ja dann später oder sie bespricht die Zeit des Kurses mit dem Arbeitgeber und stellt Sie für die Zeit frei.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Anelya
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Anelya »

eiswette007 hat geschrieben:So nun hat es meine Frau geschafft ihre Aufehaltskarte zu bekommen .Sie muss aber nun zu einem Orientierungskurs gehen und ich wollte Fragen ob sie den gefördert bekommt wenn sie Hartz 4 beantragt?.Das problem ist nämlich das dieser kurs nur 2 tage in der Woche möglich ist und wir auf Amrum Wohnen ,wie bitte soll sie OBWOHL sie schon ein Job angebot hat arbeiten? Wir sehen nicht ein das alles selber zu Zahlen nur weil Deutschland meiner Frau sozusagen das Arbeiten nicht erlaubt.

Wisst ihr ob wir unterstützung bekommen vom Staat ?
Ich verstehe gerade diesen Beitrag nicht ganz. Wenn sie nachweislich ein Jobangebot hat, dann kann sie vom Besuch des Orientierungskurses erst einmal freigestellt werden, falls sich die Zeiten überschneiden. Andererseits geht der Orientierungskurs ja nun wirklich nicht lange - vielleicht kann man da etwas mit dem Arbeitgeber aushandeln? Ein Jobangebot ablehnen und willentlich ins SGBII fallen, ist m.E. die schlechteste aller Varianten...
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