Einladung meiner Freundin mit Tochter

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
lausbub1705
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Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von lausbub1705 »

Hallo ich bin ganz neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin seit Januar mit meiner Freundin zusammen, die Singel ist und eine 14 jährige Tochter hat. Sie hat einen Nachweis über eine Arbeitsstelle, auch etwas Geld auf dem Konto und die Wohnung gehört der Tochter. Ich würde sie gerne einladen, doch kann ich keine Verpflichtungserklärung unterschreiben, da meine Jobsituation etwas verzwickt ist. Ich arbeite Teilzeit und habe verschiedene Gewerbe angemelödet. Das alles Läuft aber noch nicht so lang und ich habe auch noch keinen steuerbescheid vom letzten Jahr. Also kann ich ihr nur eine Einladung schickenohne VE. Wo erfahre ich was da genau alles drin stehen sollte? Langt das dann auch für ein Touristenvisum? Ich war im März auch nochmal 12 Tage auf Besuch bei ihr und auch dort angemeldet.
Wir haben uns über eine weltweite Selbsthilfegruppe kennen gelernt und ich würde gerne das sie im July kommt und 30 Tage bleibt. In der Zeit wollen wir mit mit meinem Sohn und ihrer Tochter für 10 Tage auf eine besondere Veranstaltung anch SüdNorwegen fahren und ansonsten möchte sie natürlich sehen, wie und wo ich lebe.
Was ich so gelesen habe, ist es wohl eher ratsam dazu zu stehen, das wir ineinander verliebt sind. ICh meine sie wird definitiv ein hin und Rückflug ticket haben und eine Auslandskrankenversicherung würde ich über den ADAC abschließen für beide.
Entschuldigt, das das vielleicht ein bischen durcheinander ist,m doch das bin ich halt gerade auch.
Vielen Dank fürs lesen und ich hoffe auf ein bischen hilfreichen Input.
Peter
Anelya
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von Anelya »

Hallo Peter und herzlich Willkommen im Forum!

Natürlich kann deine Frau samt Tochter ein Schengenvisum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen - das sollte erstmal kein Problem sein. Es ist auch kein Problem, einen Freund in Deutschland zu besuchen. Du kannst dafür formlos eine Einladung ausstellen, halt mit der Anschrift des zuständigen Konsulats, deiner Anschrift, und dann einen Text "…möchte ich meine Bekannte für 30 Tage nach Deutschland einladen. Geplant sind a, b, c, d".

Geständnisse der Liebe und ausschweifende Romane über weltweite Selbsthilfegruppen etc. sind nicht nötig.

Deine Freundin muss dann halt die Bestätigung ihrer Arbeitsstelle ( 1. über ihr Gehalt und 2. darüber, dass sie Urlaub hat) sowie die Bestätigung über das Geld auf dem Konto und über die Besitzverhältnisse der Wohnung bei der Antragsabgabe mit abgeben. Eine Bestätigung der Schule, dass die Tochter im Juli Ferien hat, schadet bestimmt auch nicht - obwohl das natürlich auch den Konsulatsmitarbeitern bekannt sein sollte, dass im Juli alle Schulen geschlossen haben. 30 Tage Urlaub für deine Freundin im Sommer erscheinen mir zwar nicht unrealistisch, sollten aber das äußerste der Gefühle sein, zumindest, wenn sie das erste mal ein Schengenvisum beantragt.

Ich selbst habe schon diverse Gäste eingeladen - teils mit, teils ohne Verpflichtungserklärung. Alle haben ihr Visum bekommen. Diejenigen, die selbst ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben (d.h. die von mir keine Verpflichtungserklärung hatten), konnten dies mit ganz normalen russischen Provinzgehältern tun.

Für die Ausreise der Tochter ist u.U. die Einverständniserklärung des leiblichen Vaters erforderlich. Dies solltet ihr vorher klären. Auf der Infoseite des Konsulates in Moskau heißt es dazu:

Bei Minderjährigen:
Kopie der Geburtsurkunde
Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormunds - nur erforderlich, wenn der/ die Minderjährige nicht mit beiden Eltern reist. Eine Ausnahme davon gilt für Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht zukommt (z. B. wenn der andere Elternteil verstorben ist oder diesem das Sorgerecht entzogen wurde) - in diesen Fällen ist die Sterbeurkunde oder der Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
Kopie der gültigen Schengenvisa der begleitenden Eltern, wenn diese nicht gleichzeitig ihr Visum beantragen


In Russland ist es eher unüblich, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, selbst wenn die Eltern geschieden sind. Da solltest du bei deiner Freundin noch einmal genau (evt. auch mit Hilfe eines Dolmetschers) nachfragen. Es kann gut sein, dass der Vater des Kindes das Kind seit x-Jahren nicht gesehen hat, keinen Pfennig Unterhalt zahlt und trotzdem noch das Sorgerecht hat. Diese Prozesse, in denen das Sorgerecht aktiv entzogen wird, sind eher selten. Das müsstet ihr dann also evt. mit dem Kindsvater klären, dass er die Zustimmung (notariell bestätigt) für die Auslandsreise des Kindes gibt.

Wenn du noch Fragen dazu hast - gerne!

viele Grüße,

Anelya
lausbub1705
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von lausbub1705 »

Vielen Dank Anelya. Also es ist so das sie das schriftlich hat laut ihrer Aussage, das der Kindsvater nicht bekannt ist. Ja das mit der Schule kann ja nicht schaden. Du schreibst, " sowie die Bestätigung über das Geld auf dem Konto", wieviel sollte denn da drauf sein? so Erfahrungswert? langen da 10.000 Rubel. Alles andere ist mir super Klar. Vielen Lieben Dank und ein wundervolles und gesegnetes Wochenende.
Peter
Anelya
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von Anelya »

Hallo Peter,

wenn das ein amtliches Dokument ist, aus dem hervorgeht, dass der Vater unbekannt ist, dann sollte das klar gehen.
Hm naja also 10.00 Rubel sind ja mit dem momentanen Kurs gerademal etwas mehr als 200 Euro, das könnte schwierig werden, zu begründen, dass man damit einen 30-tägigen Aufenthalt von 2 Personen in Europa finanzieren kann.

Andererseits kannst du ja in deine Einladung schreiben, dass du alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Transport etc. übernimmst. Aber dann wird da auch die Frage kommen, warum du nicht leistungsfähig für eine Verpflichtungserklärung bist. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch die Hinterlegung einer Summe auf einem Sperrkonto, vielleicht wäre das eine Variante für dich, doch noch eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Anelya
lausbub1705
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von lausbub1705 »

Muss eine Gehaltsabrechung vorgelegt werden, oder langt einfach eine Bestätigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältniss indem auch steht, Wieviel sie Verdient?
Peter
Anelya
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von Anelya »

Gehaltsabrechnungen müssen nicht vorgelegt werden, es reicht die Bestätigung des Arbeitgebers. Die muss aber auch realistisch sein: Die Mitarbeiter im Konsulat sind nicht doof und wenn dann eine Kindergärtnerin einen Verdienst von 100.000 auf ihrer Bestätigung stehen hat, ist das zwar schön, hilft aber nicht unbedingt beim Erhalt eines Visums, wenn du verstehst, was ich meine…

Generell gilt: Die vorzulegenden Unterlagen sind auf den Webseiten der jeweils zuständigen Konsulate genau aufgeschlüsselt, aber andere Unterlagen können immer noch nachträglich gefordert werden, wenn offene Fragen zu klären sind.

Falls du dir deswegen Sorgen machst, würde ich an deiner Stelle wirklich noch einmal prüfen, ob du nicht eine Verpflichtungserklärung mittels Hinterlegung einer Summe auf einem Sperrkonto abgeben kannst. Da ist deine örtliche Ausländerbehörde dann der richtige Ansprechpartner - manche machen es, manche nicht. In manchen Städten sitzen die Mitarbeiter, die VEs bearbeiten, im Bürgerbüro, das ganze geht oft recht schnell und ohne Termin und so.

viel Erfolg weiterhin!
tl1000r
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von tl1000r »

@ Anelya: Erkläre bitte noch dem TE was sich hinterm einem Speerkonto verbirgt (8.000 € in meiner ABH zum Bsp.) oder verweise ihn eventuell auf das übliche Forum ;)

Danke :D

Mfg M.
tl1000r
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von tl1000r »

tl1000r hat geschrieben:@ Anelya: Erkläre bitte noch dem TE was sich hinterm einem Speerkonto verbirgt (8.000 € in meiner ABH zum Bsp.) oder verweise ihn eventuell auf das übliche Forum ;)

Danke :D

Mfg M.
... oder "Klaupe" weiß es besser als ich :? - dann her mit deinem Vorschlag!
Anelya
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von Anelya »

tl1000r hat geschrieben:@ Anelya: Erkläre bitte noch dem TE was sich hinterm einem Speerkonto verbirgt (8.000 € in meiner ABH zum Bsp.) oder verweise ihn eventuell auf das übliche Forum ;)

Danke :D

Mfg M.
Aber bitte doch :D

Warum wollen die Ausländerbehörden eine Verpflichtungserklärung? Damit dem Staat durch den Aufenthalt des Ausländers auf keinen Fall Kosten entstehen, auch nicht, wenn er beispielsweise länger als erlaubt bleibt und irgendwann Sozialhilfe beantragt. Mit deiner Verpflichtungserklärung stehst du dann dafür gerade. Nun kennt ja nicht jeder Ausländer einen Deutschen, der so eine Verpflichtungserklärung abgeben könnte (wenn beispielsweise das Einkommen gering oder unregelmäßig ist), und auch hat nicht jeder genug Geld, um seine Leistungsfähigkeit vor dem Konsulat selbst nachzuweisen. Deshalb akzeptieren manche Ausländerbehörden die Hinterlegung einer Geldsumme auf einem Sperrkonto, um damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Deutschen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen. Im Falle von 30-tägigen Schengenvisa bewegt sich das meist im Rahmen von 2.000-3.000 Euro pro Person. Das muss man aber jeweils mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, das machen nicht alle Ausländerbehörden. Bei der ordnungsgemäßen Ausreise des Ausländers, für den du dich verpflichtet hast, bekommst du dann das Geld wieder zurück.

Im Falle der Beantragung eines Studentenvisums ist das Sperrkonto die Regel: Das richtet der Student selbst ein, zahlt 8.000+x (das 12-fache des jeweils geltenden Bafög-Höchstsatzes) darauf ein und bekommt dann eine Erlaubnis zum Studium für ein Jahr. Das hat aber wenig mit deinem Fall jetzt zu tun und deshalb ist die Summe auch irrelevant für dich, das sind zwei getrennte Vorgänge.

Beispiel: Die Stadt Koblenz verlangt für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengenvisums ENTWEDER der Nachweis von einem regelmäßigen Einkommen in bestimmter Höhe, ODER die Hinterlegung von 2.500 Euro pro eingeladenem Erwachsenen und 1.500 Euro pro eingeladenem Kind. Hier der Link mit allen Infos und Dokumenten: http://www.konstanz.de/rathaus/02168/02191/02192/02195/

Aber wie gesagt, das macht nicht jede Ausländerbehörde und du musst schauen, was an deinem Ort möglich ist.
tl1000r
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Re: Einladung meiner Freundin mit Tochter

Beitrag von tl1000r »

Tausend Dank... [Danke]
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