Begeistert hat mich folgender Satz:
manuchka hat geschrieben:Rechtskräftig wird die Scheidung dann innerhalb vier Wochen oder 1 Monat, das weiß ich grad nicht 100%.

manuchka hat geschrieben:Rechtskräftig wird die Scheidung dann innerhalb vier Wochen oder 1 Monat, das weiß ich grad nicht 100%.
Zejtnot, du wirst lachen, aber juristisch macht das schon einen Unterschied... Vier Wochen sind 28 Tage, beim Monat kommt's drauf an ;-)Zejtnot hat geschrieben:Begeistert hat mich folgender Satz:
manuchka hat geschrieben:Rechtskräftig wird die Scheidung dann innerhalb vier Wochen oder 1 Monat, das weiß ich grad nicht 100%.

In meinem Scheidungsurteil sind vier Wochen genannt.manuchka hat geschrieben:Rechtskräftig wird die Scheidung dann innerhalb vier Wochen oder 1 Monat, das weiß ich grad nicht 100%.

Schon klar. Aus juristischer und mathematischer Sicht keine Frage - ist ein Unterschied. Wenn ich zuvor jedoch vier Jahre verheiratet war, dann spielen drei Tage keine wirkliche Rolle. Aber mir ist auch klar, dass Du als Juristin natürlich nicht einfach schreiben wolltest "vermutlich vier Wochen" oder so - eine bessere Formulierung fällt mir also auch nicht ein.manuchka hat geschrieben:Zejtnot, du wirst lachen, aber juristisch macht das schon einen Unterschied... Vier Wochen sind 28 Tage, beim Monat kommt's drauf an ;-)

Na ja, Zejtnot, das war aber auch wieder eine äußerst wichtige Reaktion von Dir.Zejtnot hat geschrieben:Schon klar. Aus juristischer und mathematischer Sicht keine Frage - ist ein Unterschied. Wenn ich zuvor jedoch vier Jahre verheiratet war, dann spielen drei Tage keine wirkliche Rolle. Aber mir ist auch klar, dass Du als Juristin natürlich nicht einfach schreiben wolltest "vermutlich vier Wochen" oder so - eine bessere Formulierung fällt mir also auch nicht ein.manuchka hat geschrieben:Zejtnot, du wirst lachen, aber juristisch macht das schon einen Unterschied... Vier Wochen sind 28 Tage, beim Monat kommt's drauf an ;-)

Wer hier weg zielt, sollte sich abmelden, sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit. Interessant ist es auch für GEZ, Müllabfuhr oder andere personenbezogenen Umlagen und falls sie mal hier gesucht wird (Polizei, Behörden, Vertragspartner, Gerichtsvollzieher) muss man keine komplizierten Erklärungen abgeben.hangstergeorg hat geschrieben:1. Muss ich bevor wir uns scheiden sie hier in DE beim Meldeamt abmelden?
Gibt es auch unwirksame Scheidungen? Das zuständige Standesamt ist da Ansprechpartner. In der Regel informieren die dann das Standesamt des Geburtsorts (dort liegt das persönliche "Zentralregister"), Finanzamt, Ausländeramt usw. Könnte noch sein, dass man sich bei der Krankenkasse (Familienversicherung), Rentenkasse (Versorgungsausgleich), Arbeitsamt (ALGII?) Versicherungen usw. melden muss um Forderungen und Ansprüche zu regulieren. Das weiß aber in der Regel das Standesamt genau.hangstergeorg hat geschrieben:2. Wo muss ich überall nach der Scheidung hin um Sie Wirksam zu machen? Ich finde hierzu nichts beim OLG Celle.
Ja, von einem vereidigten Übersetzer.hangstergeorg hat geschrieben:3. Reicht hier eine übersetzte Scheidungsurkunde mit Apostille?
"Vereidigt" meint hier: Von einem in Deutschland gerichtlich für die russische Sprach zugelassenen Übersetzer.klaupe hat geschrieben:Ja, von einem vereidigten Übersetzer.hangstergeorg hat geschrieben:3. Reicht hier eine übersetzte Scheidungsurkunde mit Apostille?

Ja, so heißt das natürlich korrekt!Dietrich hat geschrieben:"Vereidigt" meint hier: Von einem in Deutschland gerichtlich für die russische Sprach zugelassenen Übersetzer.klaupe hat geschrieben:Ja, von einem vereidigten Übersetzer.hangstergeorg hat geschrieben:3. Reicht hier eine übersetzte Scheidungsurkunde mit Apostille?
Also auch wenn solche Übersetzungen in Russland viel billiger zu bekommen sind (auch mit tollen großen, buten Stempeln drauf), so muss die doch in D angefertigt werden...