Dazu meint die Schweizerische Bundeskanzlei:inorcist hat geschrieben:Übrigens durfte ich da sogar als Ausländer auf kommunaler Ebene wählen und an Volksabstimmungen teilnehmen. Soviel zum Thema Demokratie in der Schweiz.![]()
Soviel zum Thema Demokratie in der Schweiz.Ausländerstimmrecht
Ausländerinnen und Ausländer können weder an eidgenössischen Abstimmungen noch an eidgenössischen Wahlen teilnehmen. Wo das kantonale Recht dies vorsieht, können sie aber an kantonalen und/oder kommunalen Abstimmungen teilnehmen. Bisher sieht jedoch nur ein Drittel der Schweizer Kantone diese Möglichkeit vor.
Meine Frau (immer noch Ausländerin) nimmt morgen an folgenden Wahlen teil:
- Europawahl
- Kreistag des Landkreises PM
- Stadtverordnetenversammlung der Stadt
- Ortsbeirat --- Soviel zum Thema Demokratie in Deutschland.
