Jetzt brauchen wir nur noch das Gesetz, dass es einer ausländischen Visainhaberin verbietet, hier eine Haupt- oder Nebenwohnung zu haben .. also weiterguggeln!zimdriver hat geschrieben:... damit erübrigt sich dann jede weitere Frage, ob man mit einem Visum einen solchen Zettel bekommen kann.
Eine Wohnung muss man nicht alleine mieten oder kaufen, es reicht schon ein Bett (oder Teil davon) und ein Platz für die Zahnbürste als "Untermieter" bei guten Freunden.
Nur zur Information: Es geht um Meldung in Deutschland und vermutlich steht die Dame nicht auf der EU-Sanktionsliste.
Es gibt eine Meldepflicht und einige Paragrafen im MMRG $15 ff, die von der Meldepflicht befreien. Da sind Freundinnen mit Visum nicht aufgeführt. Es gibt auch keine Mindestfrist, nach der man sich anmelden darf, sondern die Bestimmung, wann man sich spätestens anmelden muss, wenn man einen längeren Aufenthalt hat. Hotels müssen das sogar sofort erledigen.
Nachtrag: MeldeG § 16 [1] Begriff der Wohnung
1 Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
2 Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr.
3 Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 4§ 18 bleibt unberührt.


