Aaaah, eventuell war das der Haken? Denn die russischen Partner bekommen für Deutschland so ein "Dauervisum", meine Mutter, die mich als Deutschen in Russland besucht, ebenso. (Fehler! Siehe unten.) Aber Du, als deutscher Ehemann einer Russin nicht.Marcello hat geschrieben:Das Problem ist nur, das man dafür zur Botschaft muss... Und da bei uns schon die Benzinkosten für die Fahrt zur Botschaft die 35 Euro für ein Touristenvisum über die Agentur übersteigen, ist das T-Visum einfach geschickter. Anders würde es aussehen, wenn man ein längeres Visum beantragen könnte. Oder hat davon schon einer gehört?
Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
- Norbert
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Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Das ist genau das Problem. Ich habe schon mal in "Pass- und Visumfragen" dazu gepostet. Deutscher Ehemann, russische Ehefrau, wohnhaft in D ... längeres Visum für Russland nur als Businessvisum über eine Agentur oder Aufenthaltsgenehmigung (was ich gerade versuche). Ansosnten bleiben nur die lästigen Touristenvisa oder Einladungen. So zuminndest mein Kenntnisstand.Norbert hat geschrieben:Aaaah, eventuell war das der Haken? Denn die russischen Partner bekommen für Deutschland so ein "Dauervisum", meine Mutter, die mich als Deutschen in Russland besucht, ebenso. Aber Du, als deutscher Ehemann einer Russin nicht.Marcello hat geschrieben:Das Problem ist nur, das man dafür zur Botschaft muss... Und da bei uns schon die Benzinkosten für die Fahrt zur Botschaft die 35 Euro für ein Touristenvisum über die Agentur übersteigen, ist das T-Visum einfach geschickter. Anders würde es aussehen, wenn man ein längeres Visum beantragen könnte. Oder hat davon schon einer gehört?
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Hallo,
es scheint jetzt auch relativ problemlos ein Privat-Visum für Ehepartner zu geben.
Wir waren heute in Berlin im Konsulat und haben ein Visum "ohne Einladung" beantragt.
abgegeben haben wir:
- Visum-Antrag (runtergeladen, ausgefüllt + Passbild raufgeklebt)
- Kopie der russischen Heiratsurkunde (Original kurz vorgezeigt)
- Kopie des Passes + der Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau (Original kurz vorgezeigt)
- ein Formular auf dem meine Frau die Einladung bestätigt? (es war in Russisch und meine Frau hat es vor Ort fix ausgefüllt, gab es am Schalter)
- und natürlich 35.- € Gebühr + 1.- € für die EC-Kartenzahlung
Uns wurde gesagt, maximal möglich ist ein Privat-Visum bis 3 Monate mit 2maliger Einreise.
Ist es schon jemanden gelungen ein Multi-Jahres-Visum auf dieser Basis zu bekommen?
es scheint jetzt auch relativ problemlos ein Privat-Visum für Ehepartner zu geben.
Wir waren heute in Berlin im Konsulat und haben ein Visum "ohne Einladung" beantragt.
abgegeben haben wir:
- Visum-Antrag (runtergeladen, ausgefüllt + Passbild raufgeklebt)
- Kopie der russischen Heiratsurkunde (Original kurz vorgezeigt)
- Kopie des Passes + der Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau (Original kurz vorgezeigt)
- ein Formular auf dem meine Frau die Einladung bestätigt? (es war in Russisch und meine Frau hat es vor Ort fix ausgefüllt, gab es am Schalter)
- und natürlich 35.- € Gebühr + 1.- € für die EC-Kartenzahlung
Uns wurde gesagt, maximal möglich ist ein Privat-Visum bis 3 Monate mit 2maliger Einreise.
Ist es schon jemanden gelungen ein Multi-Jahres-Visum auf dieser Basis zu bekommen?
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Ja, fuer den einen oder anderen, der auch bisher vorgezogen hat, auf Privateinladung zu fahren, kann das eine echte Erleichterung sein, insbesondere da die russischen Verwandten ja bisher die Einladung relativ aufwendig besorgen mussten.
Ich nehme an, dass Du ein Visum fuer die gemeinsame Reise der Ehepartner meinst, oder nicht? Wir hatten schonmal begonnen, uns hierzu auszutauschen.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... 20#p123127
Aber einiges ist da offen geblieben:
- Kann man "sofort nach Ablauf" des 3-Monate-Visums ein neues erhalten? I.a. vermutlich ja.
- Gilt dann die 90/180-Regel? Nach der russischen Visa-Verordnung gilt sie ja eigentlich nur fuer bestimmte Mehrfach-Visa mit einer Gueltigkeitsdauer laenger als 3 Monate.
Das Anliegen von Marcello, der ja etwa einmal im Quartal reisen will, loest aber leider auch diese neue Visumart doch wóhl nicht!?
Es gibt aber ja gewisse Chancen, dass die russische Seite schon im naechsten Jahr eine "Vielreisendenregelung", etwa wie sie viele EU-Staaten, Deutschland auch, fuer "gewoehnliche" Russen schon breit praktizieren, einfuehren wird.
Ich nehme an, dass Du ein Visum fuer die gemeinsame Reise der Ehepartner meinst, oder nicht? Wir hatten schonmal begonnen, uns hierzu auszutauschen.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... 20#p123127
Aber einiges ist da offen geblieben:
- Kann man "sofort nach Ablauf" des 3-Monate-Visums ein neues erhalten? I.a. vermutlich ja.
- Gilt dann die 90/180-Regel? Nach der russischen Visa-Verordnung gilt sie ja eigentlich nur fuer bestimmte Mehrfach-Visa mit einer Gueltigkeitsdauer laenger als 3 Monate.
Das Anliegen von Marcello, der ja etwa einmal im Quartal reisen will, loest aber leider auch diese neue Visumart doch wóhl nicht!?
Es gibt aber ja gewisse Chancen, dass die russische Seite schon im naechsten Jahr eine "Vielreisendenregelung", etwa wie sie viele EU-Staaten, Deutschland auch, fuer "gewoehnliche" Russen schon breit praktizieren, einfuehren wird.
Sehr interessant. Wie hat Deine Mutter das erreicht? Ich meine, auf welcher gesetzlichen Basis wurde das "Dauervisum" vergeben? Das Visaerleichterungsabkommen gibt das doch wohl nicht her!? Da wird sie doch nur von der formalen Einladung und von den 35 Euro befreit.Norbert hat geschrieben:... Denn die russischen Partner bekommen für Deutschland so ein "Dauervisum", meine Mutter, die mich als Deutschen in Russland besucht, ebenso.
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Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Meine Mutter hat es noch nicht erreicht, aber ich wollte es demnächst mal ausprobieren. Nun habe ich den alten Thread rausgekramt, bemerke aber, dass es nur um Kinder, nicht aber um Eltern geht. Siehe auch: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7870 . Zwar erhalten Eltern, wie im dritten Posting erwähnt, seit 2007 auch ein kostenloses Visum, für welches eine formlose Einladung reicht, aber kein Mehrfach-Visum. Diese zwei Fakten hatte ich vermischt, bitte um Entschuldigung.Nikolaus hat geschrieben:Sehr interessant. Wie hat Deine Mutter das erreicht? Ich meine, auf welcher gesetzlichen Basis wurde das "Dauervisum" vergeben? Das Visaerleichterungsabkommen gibt das doch wohl nicht her!? Da wird sie doch nur von der formalen Einladung und von den 35 Euro befreit.
Daher noch einmal korrekt: Ein fünfjähriges Visum für Russland würden nur meine Kinder erhalten, falls ich hier dauerhaft lebe. Deutschland liest die Bestimmung hingegen so, dass meine Frau ein fünfjähriges Visum für Deutschland erhält, falls sie dort nicht dauerhaft lebt. Und zu diesen unterschiedlichen Interpretationen gibt es schon ausreichend Beschwerden - weil dies wirklich eigenartig ist!
Ich habe in meinen vorherigen Postings meine Aussagen durch rote Ergänzungen relativiert, um Verwirrungen zu vermeiden.
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Schade, ich hoffte einen Moment, es gaebe etwas Neues... Naja, diese Variante waere auch nur mit "grosser Muehe" fuer Marcello brauchbar zu machen gewesen ...Norbert hat geschrieben:Meine Mutter hat es noch nicht erreicht...
Wie gesagt, seit dem EU-Visakodex ist es eigentlich fuer wohlmeinende deutsche Konsularangestellte doch wohl nicht mehr erforderlich, das Visaerleichterungsabkommen so risikovoll zu "interpretieren".Deutschland liest die Bestimmung hingegen so, dass meine Frau ein fünfjähriges Visum für Deutschland erhält, falls sie dort nicht dauerhaft lebt. Und zu diesen unterschiedlichen Interpretationen gibt es schon ausreichend Beschwerden - weil dies wirklich eigenartig ist!
Und "irgendwann" wird die russische Seite da nachziehen, spaetestens, wenn auch die "nicht verwandten" Russen unkompliziert und schnell das maximal moegliche 5-Jahresvisa bekommen koennen. So wurde es wohl doch auf dem letzten Gipfeltreffen in N. Novgorod vereinbart...!?
Da steht schon die Frage im Raum, ob jemand wie Marcello eher eine nicht ganz einfach erhaeltliche und dann in seinem Fall recht "interpretierbare" Aufenthaltserlaubnis anstreben sollte oder besser einfach auf die russische "Vielreisendenregelung" warten sollte...
Na, vielleicht findet sich noch jemand, der die Antwort weiss ...
Uebrigens: Wie man lesen konnte, wollen Russland und die USA bereits im Herbst eine aehnliche Regelung unterschreiben. Na, schaun wir mal ...
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
... grad über den Thread "gestolpert" ...Nikolaus hat geschrieben:Sehr interessant. Wie hat Deine Mutter das erreicht? Ich meine, auf welcher gesetzlichen Basis wurde das "Dauervisum" vergeben? Das Visaerleichterungsabkommen gibt das doch wohl nicht her!? Da wird sie doch nur von der formalen Einladung und von den 35 Euro befreit.
Als Ehegatte wird man nicht so ohne weiteres von den 35 Euro befreit.
Ich wollte mir heute im russ. Konsulat in München ein Visum für RU holen und es sollte 35 Euro kosten.
Im Visaerleichterungsabkommen steht:
----
Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
o enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind
---
...
und
„rechtmäßig wohnhafte Personen“
sind:
—
für die Russische Föderation Bürger der Europäischen Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligen Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen Studienaufenthalt oder für einen Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit für die Russische Föderation mit einer Geltungsdauer von mehr als 90 Tagen haben
...
tjo wozu sollte man noch ein Visum brauchen, wenn man sowieso mehr als 90 Tage rechtmäßig in Rußland wohnen darf? Auf die Frage hatten sie am Schalter dann keine Antwort.
Bleibt also als einzige Erleichterung der Wegfall der Einladung (man bekommt ja so einen Wisch, den der Ehepartner ausfüllen darf) und das Visum geht bis zu 90 Tage.
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Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
und 2-malige Einreise... hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz offensichtlich nicht
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
2-malige Einreise gibts normalerweise auch nicht, steht sogar im Aushang im Konsulat. Zum Glück brauche ich keine zweimalige Einreise, auf die Krim kommt man ja nun auch so (oder?)
Nachdem uns der Schaltermensch im Konsulat dumm gekommen ist, sind wir einfach in die Visaagentur gegangen ... Vorteil: die schicken einem den Paß zu und man muß nicht nochmal zum Konsulat (ist halt auch ne Kostenfrage, in der Agentur 67 Euro incl. Versand und da wir eh grad in München waren...).
Nachdem uns der Schaltermensch im Konsulat dumm gekommen ist, sind wir einfach in die Visaagentur gegangen ... Vorteil: die schicken einem den Paß zu und man muß nicht nochmal zum Konsulat (ist halt auch ne Kostenfrage, in der Agentur 67 Euro incl. Versand und da wir eh grad in München waren...).
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Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner
Die Logik ist noch anders: Wenn ich, als rechtmäßig in Russland wohnhafter EU-Bürger, meine Eltern einladen möchte, dann bekommen sie das Visum kostenlos.arghmage hat geschrieben:Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
o enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind
---
...
und
„rechtmäßig wohnhafte Personen“
sind:
—
für die Russische Föderation Bürger der Europäischen Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligen Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen Studienaufenthalt oder für einen Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit für die Russische Föderation mit einer Geltungsdauer von mehr als 90 Tagen haben
...
tjo wozu sollte man noch ein Visum brauchen, wenn man sowieso mehr als 90 Tage rechtmäßig in Rußland wohnen darf? Auf die Frage hatten sie am Schalter dann keine Antwort.
