Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Benutzeravatar
arghmage
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1396
Registriert: 24 Aug 2010, 16:15

Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Beitrag von arghmage »

Jo das paßt, Norbert.

Hmmm wenn meine Tochter auch in RU gemeldet wäre, wäre sie doch eine rechtmäßig in RU wohnende EU-Bürgerin, dann könnte ich ja ... :roll:
Nikolaus
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2499
Registriert: 19 Nov 2008, 14:25

Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Beitrag von Nikolaus »

35 Euro sparen!? :)
Naja, wenn das russische Konsulat da mitspielt ...
Wenn man keine Lust hat, wird man die (ja durchaus korrekte) Position einnehmen, dass Deine Tochter nach russischem Gesetz in Russland ausschliesslich als russischer Staatsbuerger gilt, und fuer die greift das Visaerleichterungsabkommen ja nicht ...
Waere eigentlich eine solche Einladung durch ein nicht muendiges Kind ueberhaupt gueltig?
Benutzeravatar
arghmage
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1396
Registriert: 24 Aug 2010, 16:15

Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Beitrag von arghmage »

Wäre wohl nicht gültig, denke ich mal.
Aber ist ja letztdendlich auch nicht so wild, die paar Kröten Visagebühr bringen einen ja nicht um.
Und wir sollten ja (grad bei der gegenwärtigen Lage) auch froh sein, daß es nicht noch schlimmer ist (bei dieser Doppelpaßstrafsache sieht man ja wiedermal ganz gut, wie kreativ man sein kann, um seine Bürger etwas zu gängeln).
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Beitrag von Norbert »

Nikolaus hat geschrieben:Wenn man keine Lust hat, wird man die (ja durchaus korrekte) Position einnehmen, dass Deine Tochter nach russischem Gesetz in Russland ausschliesslich als russischer Staatsbuerger gilt, und fuer die greift das Visaerleichterungsabkommen ja nicht ...
Waere eigentlich eine solche Einladung durch ein nicht muendiges Kind ueberhaupt gueltig?
Die Geschichte mit den Kindern kam mir auch in den Sinn und ich hatte dann dieselbe Überlegung: ist mein Sohn für die Russen auch EU-Bürger? Die zweite Frage sollte nicht relevant sein, weil auch der gesetzliche Vertreter des Kindes die Einladung im Namen des Kindes schicken könnte. Man besucht ja u.U. wirklich primär sein Kind und nicht seine(n) Ex-Partner.
L. Viktor
Neuling
Beiträge: 3
Registriert: 06 Jun 2014, 02:11

Re: Visum nach Russland für deutchen Ehepartner

Beitrag von L. Viktor »

Wie hat der Kontoauszug eigentlich auszusehen? Gibt es einen Mindestzeitraum sowie Mindestbeträge, die kontinuierlich eingehen müssen, oder einen vorausgesetzt offiziellen Arbeitgeber?
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“