Der EGMR hat am 17.07.2014 entschieden, dass das Einsperren des Angeklagten im russischen Strafprozess in einem Metalkäfig gegen dessen Menschenwürde verstöß und vorallem auch den Eindruck bei dem Richter hinterlassen muss, der Delinquent müsse bestimmt gefährlich sein, was seine erforderliche Unvoreingenommenheit beschädige.
Hier kann man sich die PResseerklärung runterladen:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-pre ... 2itemid%22:[%22003-4822315-5881637%22]}
Bin gespannt, ob man das zukünftig trotzdem noch sehen wird.
EGMR verbietet "Käfighaltung" von Angeklagten im Strafprozes
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Re: EGMR verbietet "Käfighaltung" von Angeklagten im Strafpr
Jetzt ist Urlaubszeit und die Deliquenten werden erst mal zur Erholung auf die Krim geschickt.Gunnar hat geschrieben:Der EGMR hat am 17.07.2014 entschieden, dass das Einsperren des Angeklagten im russischen Strafprozess in einem Metalkäfig gegen dessen Menschenwürde verstöß und vorallem auch den Eindruck bei dem Richter hinterlassen muss, der Delinquent müsse bestimmt gefährlich sein, was seine erforderliche Unvoreingenommenheit beschädige.
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.