Meine Frau hat letztens ihren Pass in der Botschaft machen lassen (für unsere Kinder auch) und da hat sie wohl sogar eine Kopie ihrer Aufenthaltskarte abgegegen. Damit sollten die e i g e n t l i c h Bescheid wissen....manuchka hat geschrieben:Wenn man noch eine Propiska in RUS hat, wie weist man nach, dass man dauerhaft im Ausland lebt und damit nicht unter die Meldepflicht fällt?
Könnte das mal jemand beim UFMS in Erfahrung bringen?
Das Thema wird zumindest im Moment auf germany . ru wohl auch ganz heiß diskutiert.... nachher mal fragen, ob es da neue Erkenntnisse gibt.


