Gleichwohl: Ausländerrecht ist Bundesrecht.
Net, ist es nicht. Es gibt nur eine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung.
Die Ausführung und Auslegung des Aufenthaltsgesetzes obliegt vornehmlich den Ländern, die das Gesetz durch ihre Ausländerbehörden als eigene Angelegenheit ausführen. Viele Länder haben die Ausführung den Kommunen übertragen.
Es gibt unterschiedliche Auslegungen von Bundesland zu Bundesland, sogar die Ausländerbehörden Stadt und Landkreis haben unterschiedliche Verfahrensanweisungen.
Wäre ich vor 4 Jahren nicht gemeinsam mit meiner jetzigen Frau in die Botschaft in Moskau gegangen, wären wir jetzt noch nicht verheiratet^^
1. Meine Frau hat Kinder aus erster Ehe. Ihr Exmann hatte zwar sämtliche benötigten Erklärungen ausgefüllt, es war aber vorher schon klar, das es ein kleines Glücksspiel sein wird. Zum Glück kamen kurz vorher die Grünen in meinem Bundesland an die Regierung. Der verantwortliche Botschaftsmitarbeiter lehnte die Annahme der Dokumente für die FZ rundweg ab mit dem Hinweis "mangels Aussicht auf Erfolg" und ja, er argumentierte auch mit einem Auszug des Aufenthaltsgesetzes als "Bundesgesetz -Richtlinie". Den Zahn konnte ich ihm allerdings schnell mit dem Hinweis auf mein Bundesland und meine Erfahrung auf Grund meines damaligen Jobs ziehen. Also hat er die Unterlagen weitergeleitet, aber ohne mein Beisein wäre meine Frau enttäuscht 500 km nach Hause gefahren...
2. Ich war kurz vorher von der Stadt gezwungenermassen in den Landkreis ungezogen = Zuständigkeit LRA. Zunächst war ich gar nicht glücklich, da ich auf Grund meines alten Jobs diverse Kontakte beim Ausländeramt der Stadt hatte. Aber manchmal hilft auch die Vorsehung ;-)
Bei der Ausländerbehörde Stadt ist der benötigte Wohnraum und Kapital ca 20% höher als beim LRA, gerade erst wieder gesehen bei der Erteilung der NL Erlaubnis. Auch die Anerkennung von Verpflichtungserklärungen seitens meiner Eltern für die Kinder meiner Frau wäre von der Stadt versagt worden (ebenfalls Erfahrungswert).
Es sind daneben noch einige "lustige" Situationen bzgl. der unterschiedlichen Auslegungen der deutschen Behörden aufgetreten, die auch Gegenstand von Diskussionen seitens der Teilnehmer der Migrations- und Sprachkurse waren. Und es war sich jeder dort einig, das einzig die gemeinsame Sprache Deutsch der Schlüssel sein kann, um speziell solche Unterschiede auch nur ansatzweise verstehen zu können. Nicht nur wir haben manchmal Probleme mit russischen Behörden, ich zumindest habe dieses Problem bereits mit deutschen Behörden, und das obwohl ich mal Teil des Systems war ;-)
Und deshalb, ohne nationalistische oder diskriminierende Tendenzen:
Ganz klar, ja. Wer in Deutschland lebt und Teil der Gesellschaft werden will, sollte zumindest A1 haben. Und damit reisst man sich ja wirklich kein Bein raus^^
Gruß
Blue