Schwer von Bgriff: Ich arbeite mit deutschem, östereichischem und Schweizer Recht - habe ich aber bereis gestern klar gemacht. Kommt offensichtlich nicht an!Glider hat geschrieben:Hat der Kollege mit dem huebschen Nick "Auslaenderrecht" Befassung mit auslaenderrechtlichen Entscheidungen? Oder nur Interessiert?
Russische Gesetze koennen durchaus dann interessant werden, wenn dadurch Voraussetzungen geschaffen werden, die zu einem Ausnahmetatbestand fuehren und damit zur Hinnahme der doppelten Staatsangehoerigkeit.
Wieso "Kollege"? Nur weil wir im selben Forum schreiben? Kaum! Wir sind keine "Kollegen"! Das zeigt schon die juristische Ahnungslosigkeit!

