Hallo zusammen.
Erstmal Glückwunsch zu diesem informativen Forum!
Ich habe schon einiges an brauchbaren Informationen hier finden können.
Eine Frage ist allerdings offen:
Eine Freundin aus Moskau war mich mit einem holländischen Schengen-Multivisum dieses Jahr schon 3 mal hier in Deutschland besuchen. Dieses Visum ist jetzt abgelaufen und ich möchte sie einladen um ihr ein Besuchsvisum zu ermöglichen. Gerne soll das auch wieder mindestens ein Jahresvisum sein.
Das würde ihr ja in einem Zeitraum von 180 Tagen die Einreise für 90 Tage ermöglichen.
Jetzt die Frage zur Finanzierung:
Welche finanziellen Mittel muss sie nachweisen? Genug Geld/Einkommen für jeden Tag den sie laut Visum kommen KÖNNTE oder nur für die geplante Aufenthaltszeit (ca. 3 Reisen nächstes Jahr von ca. 4-10 Tagen, der nächste Besuch ist vom 21. - 25.1.2015 geplant)?
In meinem Einladungsschreiben habe ich den nächsten geplanten und auch die Dauer und Häufigkeit weiterer geplanter Besuche beschrieben.
Ich könnte natürlich eine Verpflichtungserklärung abgeben aber für den nächsten Besuch ist es dafür zu spät da ich kurzfristig in Urlaub fliege und es nicht mehr rechtzeitig zur Ausländerbehörde schaffe...
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße, Simmo
Schengen Besuchervisum - Nachweis finanzieller Mittel
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Re: Schengen Besuchervisum - Nachweis finanzieller Mittel
Eine Freundin aus Kursk, die gerade hier ist meinte eben es geht um die tatsächliche Aufenthaltszeit, da man die Tickets mit einreichen muss.In eurem Fall ist es für 3 Reisen ja anders. Ich würde den Sachverhalt so wie hier geschildert an die Moskauer Botschaft - Visastelle >>> KLICK <<< senden und dort erfragen. Vielleicht kannst du es ja dann hier posten - für die Zukunft.simmo hat geschrieben:
Welche finanziellen Mittel muss sie nachweisen? Genug Geld/Einkommen für jeden Tag den sie laut Visum kommen KÖNNTE oder nur für die geplante Aufenthaltszeit (ca. 3 Reisen nächstes Jahr von ca. 4-10 Tagen, der nächste Besuch ist vom 21. - 25.1.2015 geplant)?
Zuletzt geändert von Saboteur am 16 Dez 2014, 01:52, insgesamt 1-mal geändert.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Schengen Besuchervisum - Nachweis finanzieller Mittel
Hallo,
ich kann nur von SPB sprechen, da muss vorgelegt werden:
Eigene finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann erforderlich, wenn Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder wenn auf dieser die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht als nachgewiesen oder glaubhaft bescheinigt wurde. Als Nachweise können z.B. vorgelegt werden:
Kontosaldenauskünfte oder Bargeld können als Bonitätsnachweise nicht anerkannt werden.
Für Moskau liest es sich eigentlich ähnlich:
Nachweis eines Arbeitsverhältnisses (mit Angaben über den Verdienst) - falls nicht verfügbar, sonstiger Nachweis von finanziellen Mitteln und der Rückkehrwilligkeit (z. B. Bank-/ Kreditkartenauszüge mindestens über die vorangegangen drei Monate, Nachweis von Immobilienbesitz in Russland oder Nachweis der Kostenübernahme durch eine dritte Person bzw. förmliche Verpflichtungserklärung)
Sperr-/Guthabenkonten brauchst du eher bei Nationalen Visas.
Mfg.
ich kann nur von SPB sprechen, da muss vorgelegt werden:
Eigene finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann erforderlich, wenn Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder wenn auf dieser die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht als nachgewiesen oder glaubhaft bescheinigt wurde. Als Nachweise können z.B. vorgelegt werden:
- - Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers und/oder
- Kontoauszüge mit den Kontobewegungen mindestens der letzten sechs Monate und/oder
- Gold-Kreditkarten mit aktuellen Kreditkartenabrechnungen.
Kontosaldenauskünfte oder Bargeld können als Bonitätsnachweise nicht anerkannt werden.
Für Moskau liest es sich eigentlich ähnlich:
Nachweis eines Arbeitsverhältnisses (mit Angaben über den Verdienst) - falls nicht verfügbar, sonstiger Nachweis von finanziellen Mitteln und der Rückkehrwilligkeit (z. B. Bank-/ Kreditkartenauszüge mindestens über die vorangegangen drei Monate, Nachweis von Immobilienbesitz in Russland oder Nachweis der Kostenübernahme durch eine dritte Person bzw. förmliche Verpflichtungserklärung)
Sperr-/Guthabenkonten brauchst du eher bei Nationalen Visas.
Mfg.
