werner hat geschrieben:Falls ich die Erlaubnis von meiner Schwiegermutter habe in ihrem Haus
zu leben, brauche ich dann kein Visum mehr zu beantragen ?
Kann ich dann so lange dort leben, wie ich möchte ?
Vorausgesetzt ist wohl ein regelmässiges Einkommen ( evtl. Rente )
in Deutschland.
Befindet sich hier jemand, der in solcher Situation lebt ?
Mit besten Gruss, Werner
Sprichst du von Russland Werner?
Wenn du im Haus deiner Schwiegermutter leben darfst
UND das Haus gross genug ist,
UND du ein Einkommen hast
UND du mit einer Russin verheiratet bist
UND du kein HIV hast
UND keine Tuberculouse
(oder ...coulose?) UND ... UND.... UND...
dann darft du hier eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach ca. 6 Monaten kriegst du dann u. U. eine zeitweilige (3 Jahre gueltig).
Wenn du die hast darft du sogar nach 1 Jahr eine permanente (Vid na Shitelstwo) beantragen. Brauchst natuerlich wieder die ganze o.g. Vorraussetzungen (inkl. der veterinaermedizinischen Sauereien).
Dietrich