Hallo,
hier mal der Background für meine Frage:
Ich habe mit einer Russin ein Kind 15 Jahre alt. Er hat beide Staatsbürgerschaften, lebt in Deutschland und hat keinen russischen Paß.
Die Mutter hat ihn in Moskau mit der Geburtsurkunde (mit dem Staatsbürgerschaftsstempel) angemeldet.
jetzt möchte wohl eine der Behörden gerne daß sie für den Sohn einen russischen Inlandspaß vorlegt.
Dafür soll der Sohn nach Moskau reisen und bei den Behörden den Antrag unterschreiben.
Weiterhin soll eine Wohnung gekauft werden (Sozialsponsoring durch die Stadt) wozu eine Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet werden soll.
Leider ist der Knabe nicht der russischen Sprache mächtig und müßte wohl blind unterschreiben
Nun möchte der Sohn nicht unbedingt zum russischen Militärdienst gehen wenn er 18 wird.
Welche Probleme kann es geben, bzw. was bedeutet der Inlandspaß.
Braucht er auch einen russischen Reisepaß?
Gibt es Vepflichtungen da er ja auch in der Moskauer Wohnung "eingeschrieben" ist oder nach dem Kauf. Spätestens wenn er 18 ist, ist er ja auch volljährig und geschäftsfähig.
Grüße von Arthur
Wohnung in Moskau kaufen
Re: Wohnung in Moskau kaufen
Moin Moin,
Näheres kann Dir aber die russische Botschaft mitteilen.
Und wofür soll er einen Antrag unterschreiben?
Eine Geburtsurkunde besagt nichts über die Nationalität einer Person und ist deshalb auch kein Legitimationsdokument.
Gruß
Haya
Sagt wer? Die Behörden in Russland oder in D.? Auch wenn eine doppelte Staatsbürgerschaft in einem deutschen Bürgerbüro verzeichnet ist, heißt es nicht, dass man automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft in Ru. hat.Er hat beide Staatsbürgerschaften
Näheres kann Dir aber die russische Botschaft mitteilen.
Angemeldet zu was? Wohnsitz für den Sohnemann?Die Mutter hat ihn in Moskau mit der Geburtsurkunde (mit dem Staatsbürgerschaftsstempel) angemeldet.
jetzt möchte wohl eine der Behörden gerne daß sie für den Sohn einen russischen Inlandspaß vorlegt.
Dafür soll der Sohn nach Moskau reisen und bei den Behörden den Antrag unterschreiben.
Und wofür soll er einen Antrag unterschreiben?
Eine Geburtsurkunde besagt nichts über die Nationalität einer Person und ist deshalb auch kein Legitimationsdokument.
Deine Frau ist aber der Sprache mächtig oder?Weiterhin soll eine Wohnung gekauft werden (Sozialsponsoring durch die Stadt) wozu eine Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet werden soll.
Leider ist der Knabe nicht der russischen Sprache mächtig und müßte wohl blind unterschreiben
Gruß
Haya
