OK, dann ist das ganze Thema - wie bei mir auch - ausführlicher ... aber wie gesagt das EFZ spielt in DEU nur eine Rolle,Keks hat geschrieben:Sie hat Kinder
falls ihr die Ehe nachträglich in das Eheregister eintragen lassen wollt ...
OK, dann ist das ganze Thema - wie bei mir auch - ausführlicher ... aber wie gesagt das EFZ spielt in DEU nur eine Rolle,Keks hat geschrieben:Sie hat Kinder

Ich weiß wirklich nicht, ob Du das mußt.Keks hat geschrieben: Ich muss jedenfalls ein EFZ haben .


Nee, ich hatte das Problem wie Zejtnot auch, ich mußte nachweisen, dass ich meine Holde nach deutschem Recht heiraten könnte. Also dass sie ledig, geschieden oder sonstwas ist. Wie Zejtnot schon sagte, das gibt es in RUS nicht. Also hat sie alle Seiten ihres Passes kopiert, diese Kopien beglaubigen lassen, damit bin ich dann zum Konsulat in Deutschland gefahren, habe denen eine Erklärung auf Briefpapier aus dem Kreuz geleiert, von wegen, wenn da kein Stempel ist im Pass, dann heisst das, dass sie "heiratsfähig" weil ledig ist. Die im Konsulat haben natürlich kräftig den Kopf geschüttelt, und ich musste da viel, sehr sehr viel Überredungskünste aufwenden, bis ich den Schrieb (den ich vorher schon selber aufgesetzt habe nach Rücksprache mit dem Standesbeamten in Deutschland, damit er den auch akzeptiert) dann endlich bekommen habe.fugen hat geschrieben:Wieso graue Haare beim efz?
Gehst zu deinem Standesamt und lässt es dir ausstellen, kostet glaub 60 €. Danach fragt du zu den dafür zuständigen Regierungpräsidium und lässt dir ne Apostille für 20,- drauf stempeln
Danach gehst du, egal ob in RF oder D, zu einem eidesstattlichen Übersetzer und fertig ist die Laube
