Na ja, fast so. Man kann auch mit einem im Pass eingetragenen dt. Wohnsitz in Moskau die Verpflichtungserklaerung machen, aber man sollte schon glaubhaft darlegen, dass man in Russland wohnt. Fakt war letztes Jahr, dass wie schon erwaehnt die Botschaft fuer diese Erklaerung keine Bonitaetspruefung machen durfte, aber bei der Visabeantragung dann vom Antragsteller und nach ein paar bloeden Diskussionen mit einem unsachlichen und frechen Obersachverwalter ein Kontoauszug von mir akzeptiert wurde. Der Typ war aber wirklich der erste, der frech wurde, ich hab mich da arg zusammengerissen, aber hinter dem dicken Panzerglas kann er sich sowas ja erlauben.Sibirier hat geschrieben:Hast Du jedoch Deinen Wohnsitz in Deutschland, kannst Du hier in Moskau m. Wissens keine Einladung machen, dann ist, wie Du schon schreibst, die Ausländerbehörde Deines Wohnsitzes zuständig!
Was aber hilft, ist sich bei sich andeutenden ernsthaften Problemen sich telefonisch an den Chef der Notenabteilung zu wenden.

