FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
Nikolaus
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Nikolaus »

Nun, es ist sicherlich ja auch so gedacht, dass man waehrend der Gueltigkeit der RWP, d.h. rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre, es schafft, den Antrag auf Erteilung des VID zu stellen.
Im uebrigen wuerde ich dem FMS schon glauben, was er im Merkblatt zur RWP auf seiner zentralen Website schreibt
Срок действия разрешения на временное проживание составляет три года, продление разрешения на временное проживание законодательством Российской Федерации не предусмотрено.
http://www.fms.gov.ru/government_services/temporary/
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Danke Nikolaus, wie immer fundiert und hilfreich.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Und nun wieder das Getönse mit dem 3 Jahresvisa, wurde mir vom UFMS doch "deutlich nahegelegt" mir das zu holen!
Dachte mir kein Problem, den Wisch nehm ich halt mit, liegt halt so rum!

Aber Nein, jetzt wird/soll zur RWP noch ein Dreijahresvisa in den Ausweis geklebt werden! Streub ich mich erstmal dagegen, hab eh nur noch 4 Seiten frei im Reisepass!
Der Grund für das Visa wäre ja auch nicht Russland sondern die Behörden in Deutschland bzw. dem Rest der Welt!!!!! Weil ohne gültiges Visum im Pass lassen die mich nicht nach Russland fliegen!RWP hin oder her!
Na wenn die das schon eher gewusst hätten, wäre ich die letzten drei Jahre ja nie nach Russland gekommen!

Ich geh da am Freitag mal hin, dann ist es fertig, und wenn ich es so in den Ausweis legen kann nehm ich es mit! Eingeklebt wird da aber nichts mehr!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

asgardcrew hat geschrieben: Aber Nein, jetzt wird/soll zur RWP noch ein Dreijahresvisa in den Ausweis geklebt werden! Streub ich mich erstmal dagegen, hab eh nur noch 4 Seiten frei im Reisepass!
Der Grund für das Visa wäre ja auch nicht Russland sondern die Behörden in Deutschland bzw. dem Rest der Welt!!!!! Weil ohne gültiges Visum im Pass lassen die mich nicht nach Russland fliegen!RWP hin oder her!
Ich mein, es gab früher mal ein paar Diskussionen in DE am Flughafen, aber die 1,5 Jahre mit RWP bin ich immer nach RU gekommen. Hat sich da jetzt irgendetwas geändert?

Gruß
Silvio
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Nicht dass ich wüßte,die letzten 3 Jahre immer ohne Probleme, egal ob aus DE oder Indien,China,woher auch immer! In Deutschland wollen die natürlich ein Visum sehen wenn du eincheckst, aber die verstehen auch dass eine Aufenthaltsgenehmigung mehr zählt als ein Visum!

Ich denke das ist mal wieder nur Panikmache!Genauso wie das Visum davor, brauchte ich im Endeffekt nur ein zweimal am Bahnhof beim Ticketkaufen, weils für die gute Dame einfacher zu lesen war! :-)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Also,

angeblich gibt es seit 2013 eine neue Bestimmung nach welchem man zur RWP auch ein Visa braucht, sieht aus wie ein normales Visa, gilt nur im Zusammenhang mit der RWP und wird in den Pass eingeklebt!

Demnach verliert zumindest der Absatz 15 vom Visaerleichterungsabkommen von 2003 seine Wirkung,wenn ich das richtig sehe!

Demnach wurde auf Grundlage der Bestimmung n.43 Постановление РФ vom 09.06.2003 №335 folgendes hinzugefügt:
Приказ ФМС №430 vom 30.10.2013

Leider ist mein Russisch noch nicht so gut dass ich das komplett hinbekomme, meine Frau hatte leider noch keine Zeit! Vielleicht mag sich das mal jemand ansehen?

Die Frage wäre ja auch: wenn das Visaerleichterungsabkommen in manchen Punkten obsolet ist, ob Deutschland davon weiß?

Hier noch der Link:

http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_158036/

Interessant ist hier Glaub ich Nr. 3 Punkt 2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

[welcome] Und mal wieder,

hatt schon mal jemand seine 180 Tage Ausland überschritten? Und wenn ja gab es da Probleme?

Hab mich mal wieder vertan, musste ja
Ausreisen als die RWP abgelaufen ist am 14.03,
wieder eingereist am 27.05,
RWP dann circa 2 Wochen später eingestempelt bekommen,
Visum dazu am 16.07 bekommen!
Am 19.07 ausgereist, bis seitdem schwer am Arbeiten, wollte am 23 Dezember heimfliegen, rein rechnerisch seit Erhalt der RWP knappe 5 Monate dann!

ABER: RWP ist gestempelt auf den 18.03, also 4 Tage nach Ausreise und circa 2 Monate vor Erhalt, die Zeit ab dem 18.03 muss ich normalerweise jetzt ja auch dazurechnen, und schon komm ich auf statt circa 160 Tage, auf 230 Tage! Rein theoretisch müsste ich spätestens übermorgen fliegen, hab aber noch einen Job über 6 Wochen in Wien der mir ja ein paar Tausender bringt!

Nächste Ausreise wäre dann im Juni-Juli geplant!

Hatt jemand erfahrung damit? Komplikationen? Möglichkeiten?

Würde natürlich gerne diesen Job noch mitnehmen, wären circa 12000 €, und ich spar ja gerade auf ein Haus!

Vielen Dank schonmal
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Hier in Novosibirsk hatte mal ein Deutscher seine Frist wegen Krankheit versäumt. Er hat dies dann mit dem Krankenschein nachgewiesen ... kein Problem.

Aber laut Gesetz musst Du dann alles neu beantragen - ich würde es daher nicht riskieren. Flieg doch via Moskau nach Wien ... eine Stunde im Land reicht ja schon! (Wobei mit 230 Tagen wärest Du eh schon drüber.)

Aber zu Deinen Fragen im Sommer: Ein Visum brauchst Du auch laut der von Dir verlinkten Verordnung nicht, denn da steht:
79. Виза временно проживающего лица выдается иностранному гражданину, получившему разрешение на временное проживание в период временного пребывания на территории Российской Федерации.

Виза временно проживающего лица является многократной и выдается на срок действия разрешения на временное проживание, если иное не предусмотрено международными договорами Российской Федерации.
Dieser Verordnung sagt nun im Gegenteil sehr eindeutig: Visum ist nur nötig, wenn es in internationalen Abkommen nicht anders geregelt ist. Und das Abkommen wurde bislang nicht annulliert.

Ich hatte nie ein Visum, nie Probleme bei der Ein- und Ausreise, nie Probleme mit den Airlines. Nur die inkompetenten Mitarbeiter vor Ort im FMS wollten mir dies nie glauben. Aber die meinen ja auch, ich wäre in Russland nicht erziehungsberechtigt für meine Kinder - insofern wundere ich mich da über nichts mehr.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Hallo,

das mit dem Visum ist eh schon abgehakt, hab mir eines geben lassen, kostet ja nichts außer zweimal hinfahren!

Über Moskau nach Wien fliegen wäre leider auch keine Option, erstens wären die 180 Tage wie du schon sagtest eh schon überschritten, zweitens hab ich einen Hänger voll Werkzeug, sieht dann komisch aus wenn der am Flugzeug hängt!

Die Frage ist ob ich es einfach Riskiere, Zeit hätte ich bis März bis es auffallen würde, und bei unserem UFMS wollen die das eh nur sehen, wird nicht erfasst!

Vielleicht kann man mit gutem Zureden was machen! VID wollte ich im März auch gleich beantragen!

Mann oh Mann, diese ewige zurückdatieren der RWP geht mir so auf den Nerv!Zack, hatt mein Jahr nur noch 10 Monate!

Vielleicht kann ich es der guten Frau erklären, Ausweisen,Wiedereinreisen, RWP 2 Monate später bekommen, kann sie ja nachprüfen, muss ja auch Arbeiten!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von zimdriver »

... 30% statt 13% ESt sind dann auch fällig, nicht vergessen. Oder hat sich da was geändert?
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