Naja es hat mir insofern weitergeholfen, dass der Begriff "Gültigkeit des Schengenvisums" geklärt wurde. Wir haben uns jedoch unabhängig davon entschieden, an anderer Stelle Tage zu sparen, damit es keine Probleme gibt.
Gruß aus Moskau,
Justin
90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?
- Norbert
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?
Wie gesagt, einer Bekannten wurde im Visazentrum von der Beantragung abgeraten. Sie hätte sowieso keine Chance.
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Magdeburg-Moskva
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?
Weiter später beziehst du dich auf das Visazentrum, also, die privatwirtschaftliche Einrichtung, die die Visaanträge entgegennimmt und weiterleitet.Norbert hat geschrieben: Letzteres - eine Bekannte hatte diesen Fall! Sicher gibt es Sonderfälle, in denen das alte Visum annulliert wird, aber das ist dann eine Ausnahme. (Ich glaube beispielsweise kaum, dass in so einem Fall die Teilnahme an einer Beerdigung verwehrt würde. Aber "nochmal Urlaub machen" geht nicht.)
In einem Sonderfall wie Beerdigung, schwere Erkrankung von Angehörigen usw. würde ich es doch mit einer direkten Kontaktaufnahme zur Botschaft (Konsulat) versuchen. Die Visazentren mögen sich bitte mit Prognosen über die Antragsaussichten in Sonderfällen zurückhalten.
Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?
EU LEX gibt zwar einen Beschluss her (Artikel 2, 3 und 4 ganz interessant), aber schlau wird man auch nicht wirklich. Kannst du deine Frage vielleicht bei info4alien schreiben, da dort Bundespolizei und co. antworten. Die müssten es schließlich wissen. Ich finde das Thema ganz interessant.
Mfg M.
Mfg M.
- Norbert
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?
Genau das meine ich. Aber hier geht es halt nur um einen gewöhnlichen Urlaub.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:In einem Sonderfall wie Beerdigung, schwere Erkrankung von Angehörigen usw. würde ich es doch mit einer direkten Kontaktaufnahme zur Botschaft (Konsulat) versuchen.
