Fragen zur Scheidung in Russland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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LB3
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Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von LB3 »

Hallo,

meine Frau und ich lassen uns einvernehmlich scheiden. Nach kurzer Recherche wissen wir das es am einfachsten ist sich in Russland in dem Ort scheiden zu lassen, wo wir auch geheiratet haben. Ich bin Deutscher und meine Frau russische Staatsbürgerin mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Nach einem Telefonat mit dem ZAGS vor Ort ist die Scheidung in Russland möglich. Nun will ich das ganze ja umgedreht in Deutschland wieder anerkennen zu lassen. Nun würde ich gerne wissen ob diese Schritte so richtig sind:

Das Scheidungsformular wird von mir in lateinischen Buchstaben ausgefüllt. Auf dieses kommt eine vom Notar beglaubigte Unterschrift sowie eine Apostille. Muss das Formular komplett in Deutsch übersetzt sein oder reicht es das russische Formular mit lateinischen Buchstaben auszufüllen um die notarielle Beglaubigung meiner Unterschrift und die Apostille in Deutschland zu bekommen? In Russland wird das Dokument wieder notariell übersetzt. Dieses wird dann beim ZAGS vorgelegt.

Da meine Frau alleine fliegt benötigt diese laut ZAGS noch eine Vollmacht von mir das sie die Scheidung einreichen darf. Muss diese Vollmacht ebenso von einem Notar in Deutschland bestätigt und mit einer Apostille versehen sein oder reicht eine einfache von mir verfasste Vollmacht. Zurückübersetzt und notariell bestätigt wird diese ja dann in Russland.

Nach Einreichen der Scheidung kann das Dokument nach einem Monat dort wieder abgeholt werden. Dies muss dann noch mit einer Apostille in Russland versehen werden und hier von einem zugelassen Übersetzer übersetzt werden. In der Form wird die Scheidung ja dann hier anerkannt oder?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten. :-)
Andy
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Re: Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von Andy »

Das waere schoen, wenn man seiner Frau einfach eine Vollmacht mitgibt und sagt:"hey, fahr mal da hin und mach' uns 'ne Scheidung" :D

Also, insofern sich in letzter Zeit nichts geaendert hat:
- bei Einreichen der Scheidung muessen BEIDE GLEICHZEITIG anwesend sein
- Scheidungsurkunde muessen beide fuer sich persoenlich abholen, kann aber schon getrennt sein
- Scheidungsantrag nur in russisch auszufuellen ! Passuebersetzung (russische notariell beglaubigt) nicht vergessen !
- auf russische Scheidungsurkunde kommt erst einmal die Apostille (erst mal noch keine Uebersetzung)

Uebersetzung von Scheidungsurkunde kannste in Deutschland machen, von vereidigtem Uebersetzer

Das war's

Achtung: Wenn Du und Deine Frau Wohnsitz in D haben, kann die Scheidung in Russland zwar anerkannt werden, es ist jedoch moeglich, dass Deine Frau Dich dann verklagt auf Unterhalt gemaess deutschem Recht. UNBEDINGT ZUM ANWALT und abklaeren !!!
LB3
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Re: Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von LB3 »

Vielen Dank Andy für deine Antwort,

laut dem für uns zuständigen Standesamt kann auch mit einer Vollmacht die Scheidung eingereicht werden. Es reicht also wenn nur meine Frau anwesend ist. Welche Dokumente ich benötige habe ich mittlerweile verstanden. Nur die Vollmacht macht mir gerade noch etwas zu schaffen. Wie muss diese aussehen? Muss man diese von einem Notar erstellen lassen oder reicht es diese selbst zu erstellen und notariell bestätigen zu lassen. Gibt es dafür irgendein Muster oder eine Vorlage für diesen speziellen Fall?

Wegen dem Unterhalt mache ich mir keine Sorgen. Meine Frau verdient sehr gut in Deutschland. Außerdem haben wir keine Kinder.
Andy
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Re: Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von Andy »

Die Vollmacht muss sicherlich notariell beglaubigt werden, d.h. vor einem Notar unterzeichnet werden. Bei einem deutschen Notar moeglich, dann brauchst Du noch eine Apostille ... und dann eine in RUS notariell beglaubigte Uebersetzung machen. Dies ist aber alles machbar.

Evtl. andere Moeglichkeit: beim russischen Notar an einem russischen Konsulat. Dieser sollte dann auch die entsprechenden Textbausteine haben. Wartezeit ist bei denen aber normalerweise mehrere Monate.
LB3
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Re: Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von LB3 »

Andy hat geschrieben:Das waere schoen, wenn man seiner Frau einfach eine Vollmacht mitgibt und sagt:"hey, fahr mal da hin und mach' uns 'ne Scheidung" :D

Also, insofern sich in letzter Zeit nichts geaendert hat:
- bei Einreichen der Scheidung muessen BEIDE GLEICHZEITIG anwesend sein
- Scheidungsurkunde muessen beide fuer sich persoenlich abholen, kann aber schon getrennt sein
- Scheidungsantrag nur in russisch auszufuellen ! Passuebersetzung (russische notariell beglaubigt) nicht vergessen !
- auf russische Scheidungsurkunde kommt erst einmal die Apostille (erst mal noch keine Uebersetzung)

Uebersetzung von Scheidungsurkunde kannste in Deutschland machen, von vereidigtem Uebersetzer

Das war's

Achtung: Wenn Du und Deine Frau Wohnsitz in D haben, kann die Scheidung in Russland zwar anerkannt werden, es ist jedoch moeglich, dass Deine Frau Dich dann verklagt auf Unterhalt gemaess deutschem Recht. UNBEDINGT ZUM ANWALT und abklaeren !!!
Hallo, mittlerweile sind wir geschieden und das ganze ist in Deutschland auch anerkannt worden. Zu Punkt 1 von Andy kann ich sagen das auch eine Person ausreicht um die Scheidung einzureichen (spart eine Menge Flug- und Reisekosten). Hierzu habe ich meinen Pass und den von mir ausgefüllten Scheidungsantrag notariell beglaubigen und apostillieren lassen. Den Scheidungsantrag selbst habe ich in lateinischen Buchstaben ausgefüllt (siehe Punkt 3). Für die Abholung des Scheidungsurteils durch meine Ex-Frau habe ich eine selbstgeschriebene Vollmacht erstellt welche ebenfalls notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen wurde. Das ganze wurde dann in Russland übersetzt und eingereicht.

Zu Punkt 2: Wie in Punkt 1 beschrieben reicht eine Person beim einreichen des Scheidungsantrags (entsprechende Dokumente vorausgesetzt) sowie bei der Abholung der Scheidungsurkunde. Evtl. gibt es hier regionale Unterschiede?

Zu Punkt 3: Der Antrag war auf russisch und ich habe ihn in lateinischen Buchstaben ausgefüllt. Dieser wurde dann in Russland ins russische übersetzt.

Zu Punkt 4: Die Scheidungsurkunde wurde mit der Apostille in Deutschland wieder übersetzt und das ganze mit dem entsprechenden Antrag beim OLG eingereicht. Nach ca. 2 Wochen kam dann die Anerkennung der russischen Scheidung.

Was man noch beachten sollte: Man benötigt ein russisches Bankkonto um die Rechnungen bspw. beim zuständigen Amt oder Übersetzer zu bezahlen. Hier konnte uns glücklicherweise ein Freund meiner Ex-Frau aushelfen. Ebenso muss man die Scheidungspapiere nach genau einem Monat (vom Amt festgelegter Termin) wieder abholen ansonsten war die ganze Arbeit umsonst. Man sollte auf alle Fälle die originale russische Heiratsurkunde behalten da es sonst Probleme geben könnte bei der Anerkennung der Scheidung in Deutschland bzw. man benötigt dann einen entsprechenden Nachweis aus Russland das man verheiratet war. Die Heiratsurkunde wurde bei uns mit einem entsprechenden Stempel für ungültig erklärt und wir konnten sie behalten. Wir haben die ganze Scheidung mit 2 Hin- und Rückflügen erledigt.

Ebenso sollte der Aufwand nicht unterschätzt werden. Hätte ich keinen guten Kontakt mehr zu meiner Ex-Frau gehabt wäre die Scheidung so nicht möglich gewesen und die Kosten wären wohl ins uferlose gestiegen bzw. es wäre aus meiner Sicht nur in Deutschland möglich gewesen. Auch sollte man die Öffnungszeiten beachten (russische Feiertage) und den bürokratischen Aufwand nicht unterschätzen. Meine Ex-Frau ist der Meinung das die Behörden in Deutschland nicht so kompliziert sind. Sie selbst hat in Russland studiert und weiß wie man mit den Behörden dort redet. Noch besser ist es alles telefonisch abzuklären bevor man überhaupt dort hinfliegt. Obwohl wir die Scheidung in einer russischen Millionenstadt vollzogen haben, waren wir damit ziemliche Exoten und man kann evtl. eine böse Überraschung erleben. Vielleicht kennt ja einer die Szene aus Asterix und Obelix https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk ;-) Wir hatten immer nur positive Erfahrungen mit den russischen Behörden allerdings hört man auch andere Dinge.

Alles in allem hat uns das ein paar Euro gespart und das ganze erheblich verkürzt was uns beiden wichtig war.
seb
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Beiträge: 1
Registriert: 22 Okt 2016, 11:05

Re: Fragen zur Scheidung in Russland

Beitrag von seb »

Hallo!

Nachdem dieser und ähnliche Threads Informationsquellen für meine eigene Scheidung waren, hier nochmal zusammengefasst wie es bei mir war, vielleicht hilft es wem.

Auskünfte von russischen Behörden sind so eine Sache. Im Endeffekt hängt’s immer davon ab, mit wem man redet. Die Auskünfte variieren, deswegen kann ich nur empfehlen besser einmal zu oft telefonieren/kontrollieren als einmal zu wenig.

Alle Angaben ohne Gewähr!

So war die Situation:
  • Ich Österreicher, Ex-Frau Russin
  • Im „internationalen ZAGS“ in Moskau geheiratet
  • Keine Kinder
  • Einvernehmlich
  • Beide in Deutschland wohnhaft
  • Ex-Frau immer noch in ihrer Stadt angemeldet (Moskau Oblast)
Mein Wissensstand:
  • Wenn beide Ehepartner Russen, kann man sich wohl über eine Botschaft scheiden lassen
  • Wenn Kinder, wird auch in Russland über das Gericht geschieden
Prinzipiell wäre es bei uns so gegangen:
  • Uns ist gesagt worden, dass wir die Scheidung in ihrem ZAGS (in ihrer Stadt) machen müssen
  • Meine Ex Scheidungsformular richtig ausfüllen, Vollmacht für Einreichen und Abholen erstellen; beides in der Botschaft beglaubigen lassen
  • Ich mit den Dokumenten und mit einer in Russland erstellten beglaubigten Übersetzung meines Reisepasses ins ZAGS, dort mein Formular ausfüllen & alles abgeben
  • Einen Monat später mit der Abholvollmacht die Dokumente abholen
Wenn der russische Ehepartner nach Russland fährt, muss man natürlich die ganzen Übersetzungen organisieren. Ein Ausländer kann AFAIK in einer russischen Botschaft nichts beglaubigen lassen.

Ein Tipp: Egal ob Formular oder Vollmacht: Am besten jemanden von der Familie/einen Freund mit ALLEN DOKUMENTEN (Formular, Passübersetzung, Vollmacht) beim ZAGS vorbeischicken und mit dem Beamten, der letzten Endes die Dokumente akzeptiert, absprechen, ob das so passt. Man kann ja die Scans emailen.

Der Typ bei uns war eine echt unflexible Zicke, ich glaub der hat noch bei seiner Mama gewohnt. Sowas von frustriert. Nichtmal bestechen lassen wollte er sich ;)

Klingt so einfach, bei uns war’s im Endeffekt so:
  • Meine Ex hat in der Münchner Botschaft das Scheidungsformular ausgefüllt und beglaubigen lassen
  • Ich war in Russland und wollte es einreichen, zusammen mit einer in Russland angefertigten Übersetzung meines Reisepasses
  • Ihr Formular war falsch ausgefüllt (es gibt ja ON- und ONA-Spalten, da darf nur jeweils eine ausgefüllt sein; jeder braucht ein eigenes Formular; sie hat ihre Deutschland-Adresse hingeschrieben gehabt etc. etc.)
  • Ich hab dann dort mein Formular ausgefüllt und bei einem Jurist beglaubigen lassen. Außerdem hab ich dort eine Vollmacht gemacht, dass meine Ex mein Scheidungsformular einreichen und die Scheidungspapiere abholen darf.
  • Mit beiden Dokumenten war ich mehrmals beim ZAGS und hab gefragt, ob das jetzt so passt
  • Meine Ex-Frau war dann dort, hat ihr Formular ausgefüllt und meine Vollmacht und mein beglaubigtes Formular abgegeben. In meiner Passübersetzung war ein Tippfehler, weswegen es beinahe wieder nicht geklappt hat.
  • Sie hat dort dann eine Vollmacht gemacht, dass ich die Sachen abholen darf, weil bei meiner Abholvollmacht plötzlich was nicht gestimmt hat. Da gibt’s wohl zwei Arten von Vollmachten. Auch diese Vollmacht hat sie beim ZAGS nochmal gecheckt.
  • Ich war einen Monat später dort und hab mit ihrer Vollmacht und meiner korrigierten Passübersetzung alles abgeholt.
  • In einem anderen ZAGS in Moskau die Scheidungsurkunden apostilliert
Tja, aufwändig. Im Endeffekt aber vor allem viel schneller aber auch günstiger als sich hier in München scheiden zu lassen.

Grüße,
Seb.
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