ich habe eine Frage, und zwar geht es nicht um mich, sondern um Meine Mutter. Sie und ich, wir lebten seit meiner Geburt 1989 bis einschl. 1995 in Russland, als wir nach D. auswanderten (wir sind Russlanddeutsche).
Ich habe im Februar dieses Jahres beim russ. Generalkonsulat in Bonn eine Staatsangehörigkeits-Überprüfung gemacht. Jetzt habe ich die positive Gewissheit und Bestätigung von denen bekommen, dass ich die russ. Staatsbürgerschaft habe.
Ich habe ihr gesagt, das geht nicht, sie kann jetzt nicht einfach nach Bonn fahren und sich einen neuen Pass beantragen, weil sie ja als erstes diese Staatsangehörigkeitsüberprüfung durchführen muss. Sie aber meint, das ist völliger Quatsch, denn sie hat ja bereits einen russischen Pass und die russ. Staatsangehörigkeit.
Aber ihr Pass ist ja abgelaufen und das schon seit 15 Jahren, was soll das alte Ding denn noch beweisen (das ist noch so ein alter, mit CCCP Logo drauf)? Sie meint aber trotzdem, dass sie ohne russische Staasbürgerschaft diesen Pass ja nie bekommen hätte. Also beweist das ja schon ihre russ. Staatsbürgerschaft.
Muss sie jetzt trotzdem diese Staatsangehörigkeits-Überprüfung machen? Oder kann sie sich einfach ihren Pass erneuern? Letzteres wäre natürlich ideal.
Ich würde ja gerne beim Generalkonsulat in Bonn anrufen, aber dort nimmt wie immer kein Schwein ab.
Übrigens, als ich im Februar dieses Jahres diese Staatsangehörigkeits-Überprüfung für mich gemacht habe, habe ich eben diesen Pass von meiner Mutter mitgenommen und die haben den für die Überprüfung angenommen, also die Kopie davon. Ich weiß noch, wie die Dame am Schalter in den alten Pass meiner Mutter reinschaute und sagte "Glasklare Sache, Sie bekommen die russische Staatsbürgerschaft natürlich" (ich war ja als Kind in ihren Pass eingetragen)


