Grüss euch,
also ich hab da mal eine Frage......gibt es in Russland Zollregeln, die die Ausfuhr grossen Mengen Kleingeldes verhinder/verbieten? Aktuelle Umlaufmünzen, keine 50 Jahre oder älter, deutlich unter 10.000 Rubel, undsoweiter....
Ich habe mich schon mal mit der russischen Vertretung des Zolles in Deutschland in Verbindung gesetzt, aber so ganz konnten sie das nicht klären^^^^
Dank euch für die Hilfe,
der Hans
Zollrechtliche Frage....
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Lopper2015
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Magdeburg-Moskva
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Re: Zollrechtliche Frage....
Willkommen im Forum. Wir alle freuen uns auf einen konstruktiven Austausch.
Zu Deiner Frage: Theoretisch nicht, solange die Gesamtsumme nicht zu groß ist und es keine Sondermünzen bzw. Münzen aus Edelmetallen sind. Es gelten die üblichen Regeln für den Bargeldverkehr, für die Eurasische Zollunion: http://fl.customs.ru/index.php?option=c ... temid=1793.
Beim Lesen fiel mir auf, dass begebbare Geldinstrumente, also Wechsel, Schecks, bestimmte Wertpapiere, außer Reiseschecks in jedem Fall zu deklarieren seien, selbst, wenn ihr Wert geringer als 10.000 USD ist. Bargeld unter 10.000 USD Gesamtgegenwert ist davon ebenfalls nicht erfasst.
Zu Deiner Frage: Theoretisch nicht, solange die Gesamtsumme nicht zu groß ist und es keine Sondermünzen bzw. Münzen aus Edelmetallen sind. Es gelten die üblichen Regeln für den Bargeldverkehr, für die Eurasische Zollunion: http://fl.customs.ru/index.php?option=c ... temid=1793.
Beim Lesen fiel mir auf, dass begebbare Geldinstrumente, also Wechsel, Schecks, bestimmte Wertpapiere, außer Reiseschecks in jedem Fall zu deklarieren seien, selbst, wenn ihr Wert geringer als 10.000 USD ist. Bargeld unter 10.000 USD Gesamtgegenwert ist davon ebenfalls nicht erfasst.
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Lopper2015
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Re: Zollrechtliche Frage....
Hallo und Danke für das liebe Willkommen :-)
Ja so sehe ich das im Moment auch, und der Vertreter des russischen Zolles hier hat mir das auch so dargelegt, ich bin aber nicht des russischen mächtig, und ich will nicht in irgenteinen Fallstrick stolpern, manchmal gibt es ja die tollsten Zollregeln die man nicht kennt. ^^^^
Also es soll ganz normale Umlaufwährung sein, 10 und 50 Kopekenstücke, auch mal 1-2 Rubel, aber nichts ungewöhnliches, kein Edelmetall und nix, aber halt "grosse" Mengen davon. :-) :-)
lg,
der Hans
Ja so sehe ich das im Moment auch, und der Vertreter des russischen Zolles hier hat mir das auch so dargelegt, ich bin aber nicht des russischen mächtig, und ich will nicht in irgenteinen Fallstrick stolpern, manchmal gibt es ja die tollsten Zollregeln die man nicht kennt. ^^^^
Also es soll ganz normale Umlaufwährung sein, 10 und 50 Kopekenstücke, auch mal 1-2 Rubel, aber nichts ungewöhnliches, kein Edelmetall und nix, aber halt "grosse" Mengen davon. :-) :-)
lg,
der Hans
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Magdeburg-Moskva
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Re: Zollrechtliche Frage....
Was verstehst du denn unter großen Mengen?
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Lopper2015
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Re: Zollrechtliche Frage....
Noar...ja so 10.000 Stück in 10 Kopeken. :3 :3