Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Hallo, priwet liebes Forum, es dreht sich um folgendes:
Wir wollen nächstes Jahr 2 minderjährige Kinder (14 und 16 Jahre alt) von Bekannten, nach Deutschland einladen.
Dabei ergeben sich folgende Probleme:
Die Eltern sind unverheiratet und leben zusammen mit den Kindern in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einem Haus. Problem ist bei den Geburtsurkunden ist als Mutter- und Vatername ein und derselbe Name eingetragen obwohl Mutter und Vater offiziell 2 verschiedene Nachnamen haben. Wie sie das hingekriegt haben ist uns bis heute ein Rätsel...
2. Problem ist, wir können schwer Nachweisen dass der Vater der Kinder der Bruder meiner Mutter ist, da er und meine Mutter 2 verschiedene Nachnamen in der Geburtsurkunde haben, sprich wir können nicht bzw. schwer Nachweisen dass meine Mutter eine Tante ist von den Kindern. Sprich wir sind eigentlich miteinander Verwandt, können es aber schwer bis gar nicht Nachweisen, aufgrund des Chaoses in den Geburtsurkunden.
Meine Mutter war heute bei der Ausländerbehörde und hat sich beraten lassen. Uns wurden schlechten Chancen auf eine erfolgreiche Visumerteilung beider Kinder in Aussicht gestellt. Selbst wenn bei Antragsstellung als Reisegrund "Besuch von Bekannten" angegeben wird, wurde uns gesagt, sehen die Chancen schlecht aus.
Ich hatte mich aber gefragt, ob wir zur Erhöhung der Chancen auf Visumerteilung ein Einladungsschreiben aufsetzen können, in der wir erklären, wen wir einladen, warum, wo sie unterebracht werden und evtl. wie die Bekanntschaft zu Stande gekommen ist.
Meine Frage ist, wie schätzt ihr die Chance ein? Zeitverschwendung oder gute Chancen in Verbindung mit einem Einladungsschreiben? Müsste das Schreiben dann in russischer oder deutscher Sprache verfasst sein?
Auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Bei weiteren fragen einfach fragen.
Vielen Dank im Voraus.
Wir wollen nächstes Jahr 2 minderjährige Kinder (14 und 16 Jahre alt) von Bekannten, nach Deutschland einladen.
Dabei ergeben sich folgende Probleme:
Die Eltern sind unverheiratet und leben zusammen mit den Kindern in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einem Haus. Problem ist bei den Geburtsurkunden ist als Mutter- und Vatername ein und derselbe Name eingetragen obwohl Mutter und Vater offiziell 2 verschiedene Nachnamen haben. Wie sie das hingekriegt haben ist uns bis heute ein Rätsel...
2. Problem ist, wir können schwer Nachweisen dass der Vater der Kinder der Bruder meiner Mutter ist, da er und meine Mutter 2 verschiedene Nachnamen in der Geburtsurkunde haben, sprich wir können nicht bzw. schwer Nachweisen dass meine Mutter eine Tante ist von den Kindern. Sprich wir sind eigentlich miteinander Verwandt, können es aber schwer bis gar nicht Nachweisen, aufgrund des Chaoses in den Geburtsurkunden.
Meine Mutter war heute bei der Ausländerbehörde und hat sich beraten lassen. Uns wurden schlechten Chancen auf eine erfolgreiche Visumerteilung beider Kinder in Aussicht gestellt. Selbst wenn bei Antragsstellung als Reisegrund "Besuch von Bekannten" angegeben wird, wurde uns gesagt, sehen die Chancen schlecht aus.
Ich hatte mich aber gefragt, ob wir zur Erhöhung der Chancen auf Visumerteilung ein Einladungsschreiben aufsetzen können, in der wir erklären, wen wir einladen, warum, wo sie unterebracht werden und evtl. wie die Bekanntschaft zu Stande gekommen ist.
Meine Frage ist, wie schätzt ihr die Chance ein? Zeitverschwendung oder gute Chancen in Verbindung mit einem Einladungsschreiben? Müsste das Schreiben dann in russischer oder deutscher Sprache verfasst sein?
Auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Bei weiteren fragen einfach fragen.
Vielen Dank im Voraus.
Zuletzt geändert von plutonium am 04 Sep 2015, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Minderjährige Kinder Einladung
Lieber plutonium,
Willkommen!
Da du ein neues Mitglied bist, musste dein erster Beitrag erst manuell freigegeben werden.
Du hattest allerdings den gleichen Post mehrfach hier ins Thema gestellt, diese habe ich gelöscht. Ich habe nicht alle überprüft, ob alle identisch waren, nehme es aber an.
Grüße,
Dietrich.
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Du hattest allerdings den gleichen Post mehrfach hier ins Thema gestellt, diese habe ich gelöscht. Ich habe nicht alle überprüft, ob alle identisch waren, nehme es aber an.
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"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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- Zejtnot
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Ich habe mal ein wenig die Kommasetzung und Groß- und Kleinschreibung korrigiert, um Deinen Beitrag verständlicher zu machen.
Ich sehe die Geschichte nicht so kritisch, wie Ihr. Ihr macht eine Verpflichtungserklärung und dazu das von Dir schon erwähnte Begleitschreiben. Schreibt dort nur kurz, dass es Verwandte sind (quasi Deine Cousins und Cousinen) - ohne auf dieses Chaos mit den Geburtsurkunden einzugehen. Das ist nebensächlich - in den heutigen Zeiten sind verschiedene Familiennamen in einer Familie normal.
Wichtiger ist, dass Ihr kurz noch erläutert, warum die Kinder zu Euch kommen und was geplant ist. Aber auch das kurz und bündig!
Die Frage ist für mich eher das Chaos in den Geburtsurkunden der Kinder selbst ... ! Werden die Kinder alleine fliegen? Wenn ja, dann sollen sich die Eltern informieren, welche Dokumente zur Ausreise (!) nötig sind - und wie der Vater glaubwürdig eine Einverständniserklärung zur Ausreise unterschreiben kann, wenn er in der Geburtsurkunde den falschen Namen trägt?!
P.S.: Es ist kein Problem, in der Geburtsurkunde den falschen Namen für den Vater anzugeben ... wenn die Mutter bei der Registrierung der Geburt der Kinder angibt, den Vater nie näher gekannt zu haben, so ist das Standesamt mehr oder weniger hilflos.
Ich sehe die Geschichte nicht so kritisch, wie Ihr. Ihr macht eine Verpflichtungserklärung und dazu das von Dir schon erwähnte Begleitschreiben. Schreibt dort nur kurz, dass es Verwandte sind (quasi Deine Cousins und Cousinen) - ohne auf dieses Chaos mit den Geburtsurkunden einzugehen. Das ist nebensächlich - in den heutigen Zeiten sind verschiedene Familiennamen in einer Familie normal.
Wichtiger ist, dass Ihr kurz noch erläutert, warum die Kinder zu Euch kommen und was geplant ist. Aber auch das kurz und bündig!
Die Frage ist für mich eher das Chaos in den Geburtsurkunden der Kinder selbst ... ! Werden die Kinder alleine fliegen? Wenn ja, dann sollen sich die Eltern informieren, welche Dokumente zur Ausreise (!) nötig sind - und wie der Vater glaubwürdig eine Einverständniserklärung zur Ausreise unterschreiben kann, wenn er in der Geburtsurkunde den falschen Namen trägt?!
P.S.: Es ist kein Problem, in der Geburtsurkunde den falschen Namen für den Vater anzugeben ... wenn die Mutter bei der Registrierung der Geburt der Kinder angibt, den Vater nie näher gekannt zu haben, so ist das Standesamt mehr oder weniger hilflos.
- Saboteur
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Also ich wäre da jetzt nicht so pessimistisch. Kommt ja öfters vor, dass Kinder nach Deutschland kommen. Ich kenne auf jeden Fall etliche.
Die Ausreise ist nur zu beachten. Es gibt - meines wissend nach- eine Regelung dass bei Minderjährigen eine erwachsene Begleitperson (сопровождающий ) mitfliegen muss. Über einen Notar besscheinigt.
@ Zejtnot: weisst du wo dazu ob irgendwo was diesbezüglich geschrieben steht? - sonst suche ich mal später.
Die Ausreise ist nur zu beachten. Es gibt - meines wissend nach- eine Regelung dass bei Minderjährigen eine erwachsene Begleitperson (сопровождающий ) mitfliegen muss. Über einen Notar besscheinigt.
@ Zejtnot: weisst du wo dazu ob irgendwo was diesbezüglich geschrieben steht? - sonst suche ich mal später.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Und ich habe mich schon gewundert warum das nicht ging.Da du ein neues Mitglied bist, musste dein erster Beitrag erst manuell freigegeben werden.
Wir haben die befürchtung dass wenn wir sie als Cousine und Cousine einladen, es nicht beweisen dass sie auch tatsächlich Cousine und Cousen sind. Also dachten wir als Bekannte einladen.
Ja werden sie, war zumindest so gedacht, da wir nicht genug Einkommen aufweisen können für zumindest noch 1 Elterneil. Wir wollte aber einen Begleitservice am Flughafen für sie klar machen.Werden die Kinder alleine fliegen?
Darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht...da müssen wir uns mal dringend schlau machen.und wie der Vater glaubwürdig eine Einverständniserklärung zur Ausreise unterschreiben kann, wenn er in der Geburtsurkunde den falschen Namen trägt
Ich habe gelesen dass viele Visumanträge abgelehnt werden, wenn die Rückreisebereitschaft der Ausländer nicht eindeutig genug zu erkennen ist.
Wie sieht es in diesem Fall aus? Was müssen wir da beachten bzw. tun um die Rückreisebereitschaft ausreichend zu beweisen?
- Wladimir30
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Nee, das sind verschiedene Dinge. Der Notar muß bestätigen, dass die Eltern nichts dagegen haben, dass das Kind das Land verläßt (wie Zejtnot schon extra betont hat, bei der Ausreise).Saboteur hat geschrieben: dass bei Minderjährigen eine erwachsene Begleitperson (сопровождающий ) mitfliegen muss. Über einen Notar besscheinigt.
Die Begleitperson wird von der Fluggesellschaft bereitgestellt. Kostet was, aber diese Person begleitet das Kind während der gesamten Prozedur und des Fluges. Die Kinder kriegen dann so ein gelbes Täschchen umgehängt, das sie weithin sichtbar und erkennbar macht.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
- Saboteur
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Super!!! Danke für die Aufklärung! !! Haben Grad so einen Fall in der Familie 
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- Zejtnot
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
So ein Beamter in einer Visastelle muss am Tag vielleicht 50 bis 100 mal "ja" oder "nein" klicken. Dafür hat er vielleicht 4 oder 5 Stunden Zeit ... also pro Antrag im besten Fall fünf Minuten. Da wird er nicht endlos Verwandtschaftsbeziehungen prüfen können. Und Cousin zählt sowieso nichts bezüglich Erleichterungen für enge Familienangehörige, sondern dient nur zur Einordnung der Verhältnisse.plutonium hat geschrieben:Wir haben die befürchtung dass wenn wir sie als Cousine und Cousine einladen, es nicht beweisen dass sie auch tatsächlich Cousine und Cousen sind. Also dachten wir als Bekannte einladen.
Wenn die Eltern nicht an der Reise teilnehmen, so ist ein Zweifel an der Rückreisebereitschaft ziemlich gering. Dies als Ablehnungsgrund wäre also absurd. Zumal die fraglichen Personen ja noch zur Schule gehen ... was ein weiterer Rückreisegrund ist.plutonium hat geschrieben:Ich habe gelesen dass viele Visumanträge abgelehnt werden, wenn die Rückreisebereitschaft der Ausländer nicht eindeutig genug zu erkennen ist. Wie sieht es in diesem Fall aus? Was müssen wir da beachten bzw. tun um die Rückreisebereitschaft ausreichend zu beweisen?
Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Wir haben mit jemanden aus Russland gesprochen, der sich wohl sehr gut mit dem Thema "Schengenvisum für Minderjährige" oder allg. Visumanträge auskennen soll.
Er sagte der ganze Papierkram für die 2 Kinder würde wohl "unmengen" an Geld verschlingen dass man damit ein halbes Ticket für ein 3. bezahlen könnte. Außerdem sagte er, da sie noch minderjährig sind, dürften sie nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, sprich Visumantrag abgelehnt.
Aber wenn ich auf den Seiten der deutschen Auslandsvertretungen gucke, finde ich dazu nicht einen Satz, der Aussagt dass minderjährige ohne Begleitung von Erwachsenen nicht ausreisen dürfen. Eine beglaubigte Einverständniserklärung soll angeblich ausreichen.
Wer kann mir bitte was dazu sagen, dass es "unmengen" Geld verschlingen würde und dass ohne Begleitung von Erwachsenen ein Visumantrag abgelehnt wird?
Hat jemand schon mal Kinder von Bekannten nach D eingeladen und wie aufwendig und wie teuer war das ganze?
Er sagte der ganze Papierkram für die 2 Kinder würde wohl "unmengen" an Geld verschlingen dass man damit ein halbes Ticket für ein 3. bezahlen könnte. Außerdem sagte er, da sie noch minderjährig sind, dürften sie nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, sprich Visumantrag abgelehnt.
Aber wenn ich auf den Seiten der deutschen Auslandsvertretungen gucke, finde ich dazu nicht einen Satz, der Aussagt dass minderjährige ohne Begleitung von Erwachsenen nicht ausreisen dürfen. Eine beglaubigte Einverständniserklärung soll angeblich ausreichen.
Wer kann mir bitte was dazu sagen, dass es "unmengen" Geld verschlingen würde und dass ohne Begleitung von Erwachsenen ein Visumantrag abgelehnt wird?
Hat jemand schon mal Kinder von Bekannten nach D eingeladen und wie aufwendig und wie teuer war das ganze?
- Zejtnot
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Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten
Was hältst Du von einer E-Mail an das zuständige Konsulat? Ich denke dort bekommst Du eine bessere Antwort als von uns.
Grundsätzlich ist den Deutschen egal, ob die Russen eine Ausreise zulassen würden oder nicht. Davon sollte die Entscheidung für das Visum nicht abhängen.
Grundsätzlich ist den Deutschen egal, ob die Russen eine Ausreise zulassen würden oder nicht. Davon sollte die Entscheidung für das Visum nicht abhängen.
