Wohnung in Moskau
Wohnung in Moskau
Hallo Leute
Wir sind am überlegen was der beste Weg für uns ist.
Müssen für ca 4-7jahre nach Moskau und da bin ich am überlegen ob es sich lohnt eine Wohnung zu kaufen und mit welchem Betrag man da rechnen sollte?
Umgebung ул. Островитянова/Ленинский Проспект, nur um mal so die Richtung zu zeigen.
Habe schon auf Avito geschaut, weiß aber nicht was da noch an Kosten, vgl Grunderwerbsteuer etc, auf uns zukommen.
Was würdet Ihr empfehlen unter der Berücksichtigung eines unbekannten Weges danach.
Ich danke Eich für die Tipps, evtl bedenke ich etwas nicht
Wir sind am überlegen was der beste Weg für uns ist.
Müssen für ca 4-7jahre nach Moskau und da bin ich am überlegen ob es sich lohnt eine Wohnung zu kaufen und mit welchem Betrag man da rechnen sollte?
Umgebung ул. Островитянова/Ленинский Проспект, nur um mal so die Richtung zu zeigen.
Habe schon auf Avito geschaut, weiß aber nicht was da noch an Kosten, vgl Grunderwerbsteuer etc, auf uns zukommen.
Was würdet Ihr empfehlen unter der Berücksichtigung eines unbekannten Weges danach.
Ich danke Eich für die Tipps, evtl bedenke ich etwas nicht
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Wohnung in Moskau
Vom Gefühl her folgendes:
Wenn du dir der nächsten 7 Jahre finanziell, beruflich, wirtschaftlich sicher bist, erscheint mir ein Wohnungskauf sinnvoll. Der billige Rubel macht den Kauf auch leichter, den späteren Verkauf jedoch nicht. Gemeinhin sollen sich Immobilien immer noch RUB-gewinnbringend veräußern lassen.
Über die ganzen Praktiken und Rechtsvorschriften schweige ich mich aus. Lass dich unabhängig und kompetent beraten.
Wesentlicher Vorteil einer ETW: Dein Wohnraum ist gesichert, z. B. ggü. dem FMS. Du bist "nur" von der Eigentümergenossenschaft, den Versorgern und der Stadt Moskau abhängig. Bei einer Mietwohnung oder Arbeitgeberwohnung bist du halt zusätzlich von diesen Gestalten abhängig, kriegst u. U. keine Unterlagen für die Registrierung beim FMS.
Wenn du noch irgendwie in Deutschland steuerpflichtig bist, dürfte eine eigene Wohnung ebenfalls sinnvoll sein.
Ich würde nicht auf einer bestimmten Gegend z. B. wegen Arbeitgebernähe pochen. Was ist z. B. wenn der Arbeitgeber umzieht oder du ihn umziehst? Musste eh Metro fahren.
Aber die anderen hier im Forum können mehr dazu sagen.
Ich ärgere mich, dass ich bei meinem RU-Abenteuer keine Wohnung gekauft habe. Allerdings endete es, als der Euro in meiner Hausbank 130 Rub. kostete.
Wenn du dir der nächsten 7 Jahre finanziell, beruflich, wirtschaftlich sicher bist, erscheint mir ein Wohnungskauf sinnvoll. Der billige Rubel macht den Kauf auch leichter, den späteren Verkauf jedoch nicht. Gemeinhin sollen sich Immobilien immer noch RUB-gewinnbringend veräußern lassen.
Über die ganzen Praktiken und Rechtsvorschriften schweige ich mich aus. Lass dich unabhängig und kompetent beraten.
Wesentlicher Vorteil einer ETW: Dein Wohnraum ist gesichert, z. B. ggü. dem FMS. Du bist "nur" von der Eigentümergenossenschaft, den Versorgern und der Stadt Moskau abhängig. Bei einer Mietwohnung oder Arbeitgeberwohnung bist du halt zusätzlich von diesen Gestalten abhängig, kriegst u. U. keine Unterlagen für die Registrierung beim FMS.
Wenn du noch irgendwie in Deutschland steuerpflichtig bist, dürfte eine eigene Wohnung ebenfalls sinnvoll sein.
Ich würde nicht auf einer bestimmten Gegend z. B. wegen Arbeitgebernähe pochen. Was ist z. B. wenn der Arbeitgeber umzieht oder du ihn umziehst? Musste eh Metro fahren.
Aber die anderen hier im Forum können mehr dazu sagen.
Ich ärgere mich, dass ich bei meinem RU-Abenteuer keine Wohnung gekauft habe. Allerdings endete es, als der Euro in meiner Hausbank 130 Rub. kostete.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Wohnung in Moskau
Trotz aller Unkenrufe ist der Immobilienmarkt in Russland bis heute nicht geplatzt und es sieht auch weiter nicht danach aus. Es ist und bleibt die beste Geldanlage für Russen, was die Preise natürlich oben hält.
Kaufen würde ich nur bei einem erfahrenen Bauherren (Neubau) oder über eine große Agentur (Bestand). Ansonsten kann man sich mit den Dokumenten in die Nesseln setzen.
Achtung, soweit ich weiß, bezahlt man als Nicht-Resident beim Weiterverkauf auf den Gewinn (in Rubel) Steuern - als Resident nur, wenn man innerhalb der ersten drei Jahre weiterverkauft.
Die Preise in Moskau sind Niveau München oder höher, das sollte man wissen.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Wenn man das Geld hat, spricht nichts dagegen.
Kaufen würde ich nur bei einem erfahrenen Bauherren (Neubau) oder über eine große Agentur (Bestand). Ansonsten kann man sich mit den Dokumenten in die Nesseln setzen.
Achtung, soweit ich weiß, bezahlt man als Nicht-Resident beim Weiterverkauf auf den Gewinn (in Rubel) Steuern - als Resident nur, wenn man innerhalb der ersten drei Jahre weiterverkauft.
Die Preise in Moskau sind Niveau München oder höher, das sollte man wissen.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Wenn man das Geld hat, spricht nichts dagegen.
- Saboteur
- Globaler Moderator

- Beiträge: 3462
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Wohnung in Moskau
Super, da ist doch ein Obshaga in der Nähe
Da war ich öfter mal zu Gast 
Ich würde an eurer Stelle kaufen, wenn ihr es euch leisten könnt und nicht auf einen sofortigen Verkauf bei möglicher Abreise aus Russland angewiesen seid, da ja immer mal was sein kann, was den Verkauf verzögert.
Bezüglich Nebenkosten und Vorgehen ist glaube ich hier im Forum Domizil der Vollprofi auf diesem Gebiet. Den würde ich ansprechen.
Ich würde an eurer Stelle kaufen, wenn ihr es euch leisten könnt und nicht auf einen sofortigen Verkauf bei möglicher Abreise aus Russland angewiesen seid, da ja immer mal was sein kann, was den Verkauf verzögert.
Bezüglich Nebenkosten und Vorgehen ist glaube ich hier im Forum Domizil der Vollprofi auf diesem Gebiet. Den würde ich ansprechen.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Wohnung in Moskau
Ich würde es gerne, nicht nir für mich, so in einem zusammengefasst haben was es da so gibt, daher hoffe ich dass Domizil mal was schreibt :-)
Danke Euch schonmal für die Anregungen
Bzgl Resident und Ausländer etc
Ich bin davon nicht betroffen weil meine Frau russische Staatsbürgerin ist und aus diesem Grund kann man bei uns wie bei Staatsbürgern der RF Vorgehen, so hoffe ich doch
Danke Euch schonmal für die Anregungen
Bzgl Resident und Ausländer etc
Ich bin davon nicht betroffen weil meine Frau russische Staatsbürgerin ist und aus diesem Grund kann man bei uns wie bei Staatsbürgern der RF Vorgehen, so hoffe ich doch
Re: Wohnung in Moskau
Resident = Steuerresident!
Das heisst, du musst dich mehr als 186 (?) Tage im Jahr in Russland aufhalten. Das hat nichts mit Aufenthaltsbewilligung oder Staatsangehörigkeit oder Registrierung zu tun. Da werden schlicht und einfach die Ein- und Ausreisestempel im Pass angeschaut.
Link zur entsprechenden früheren Diskussion:
Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Das heisst, du musst dich mehr als 186 (?) Tage im Jahr in Russland aufhalten. Das hat nichts mit Aufenthaltsbewilligung oder Staatsangehörigkeit oder Registrierung zu tun. Da werden schlicht und einfach die Ein- und Ausreisestempel im Pass angeschaut.
Link zur entsprechenden früheren Diskussion:
Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Re: Wohnung in Moskau
... die Besteuerung von Immobilieneigentum ist für alle gleich geregelt, egal ob Steuerresident oder kein Steuerresident. Die Besteuerung erfolgt einmal jährlich für das Vorjahr, d.h. bis September 2015 werden die Steuerbescheide für das Jahr 2014 an die Steuerpflichtigen versandt. Die Steuern sind dann bis zum 1. Oktober zu entrichten.
Die Immobiliensteuern sind regionale Steuern und unterscheiden sich somit von Region zu Region. In Kaliningrad z.B. bezahlt man 0,1 Prozent des BTI-Wertes (Einheitswert) für Wohnimmobilien und 0,2 Prozent für kommerzielle Immobilien. Aber auch hier soll es in den kommenden Jahren Änderungen geben. Die Registrierungsbehörden sind gegenwärtig dabei die Marktpreise für Immobilien zu ermitteln. Dann wird die Besteuerung auf der Grundlage der marktüblichen Wertberechnung erfolgen. Es gibt einige Regionen wo dies schon Testweise erfolgt.
Sollte die Immobilie zum Gelderwerb genutzt werden, d.h. vermietet oder verpachtet werden, so zahlt der Steuerresident als Privatperson 13 Prozent und der Nichtsteuerresident (i.d.R. der Ausländer) 30 Prozent Steuern auf diese Einnahmen.
Für diejenigen, die Immobilien erwerben wollen, egal ob es sich hierbei um Gebäude oder Grund und Boden handelt, fallen keine Steuern an. Es sind nur die ganz normalen Bearbeitungsgebühren von ein paar Rubel zu zahlen.
Beim Verkauf von Immobilien sieht dies anders aus. Ein Steuerresident wird von Steuerzahlungen beim Verkauf befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre (ab 1.1.2016 mehr als fünf Jahre) in seinem Besitz befindet. Ist dies nicht gegeben, hat er 13 Prozent Steuern zu zahlen. Ein Nichtresident (also i.d.R. Ausländer) hat grundsätzlich 30 Prozent "Verkaufssteuer" zu zahlen. Da sich eine Immobilie vermutlich nicht im Zeitraum von bis zu 7 Jahren um 30 Prozent im Wert verbessert, könnte der Kauf also ein Verlustgeschäft werden.
Ich habe hier die gesetzlichen Regelungen geschrieben. Es gibt jede Menge Varianten, diese gesetzlichen Regelungen zu mißachten (und sich damit strafbar zu machen). Es ist klar, dass es sich nicht lohnt mir hierzu eine PN zu schreiben ...
Uwe Niemeier
Die Immobiliensteuern sind regionale Steuern und unterscheiden sich somit von Region zu Region. In Kaliningrad z.B. bezahlt man 0,1 Prozent des BTI-Wertes (Einheitswert) für Wohnimmobilien und 0,2 Prozent für kommerzielle Immobilien. Aber auch hier soll es in den kommenden Jahren Änderungen geben. Die Registrierungsbehörden sind gegenwärtig dabei die Marktpreise für Immobilien zu ermitteln. Dann wird die Besteuerung auf der Grundlage der marktüblichen Wertberechnung erfolgen. Es gibt einige Regionen wo dies schon Testweise erfolgt.
Sollte die Immobilie zum Gelderwerb genutzt werden, d.h. vermietet oder verpachtet werden, so zahlt der Steuerresident als Privatperson 13 Prozent und der Nichtsteuerresident (i.d.R. der Ausländer) 30 Prozent Steuern auf diese Einnahmen.
Für diejenigen, die Immobilien erwerben wollen, egal ob es sich hierbei um Gebäude oder Grund und Boden handelt, fallen keine Steuern an. Es sind nur die ganz normalen Bearbeitungsgebühren von ein paar Rubel zu zahlen.
Beim Verkauf von Immobilien sieht dies anders aus. Ein Steuerresident wird von Steuerzahlungen beim Verkauf befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre (ab 1.1.2016 mehr als fünf Jahre) in seinem Besitz befindet. Ist dies nicht gegeben, hat er 13 Prozent Steuern zu zahlen. Ein Nichtresident (also i.d.R. Ausländer) hat grundsätzlich 30 Prozent "Verkaufssteuer" zu zahlen. Da sich eine Immobilie vermutlich nicht im Zeitraum von bis zu 7 Jahren um 30 Prozent im Wert verbessert, könnte der Kauf also ein Verlustgeschäft werden.
Ich habe hier die gesetzlichen Regelungen geschrieben. Es gibt jede Menge Varianten, diese gesetzlichen Regelungen zu mißachten (und sich damit strafbar zu machen). Es ist klar, dass es sich nicht lohnt mir hierzu eine PN zu schreiben ...
Uwe Niemeier
Re: Wohnung in Moskau
Na das ist doch eine Ansage :-)
Mit pn nerve ich eigentlich nicht, weil es ein Forum ist und daher den Leuten auch helfen soll.
Die Wohnung ist für uns als Eigentum gedacht und soll nicht vermietet werden und von daher betrifft mich der Fall nicht
Danke dir für die Auskunft
Jetzt heißt es mir noch passende Wohnung suchen und hoffen nicht auf die Schnauze zu fallen
Mit pn nerve ich eigentlich nicht, weil es ein Forum ist und daher den Leuten auch helfen soll.
Die Wohnung ist für uns als Eigentum gedacht und soll nicht vermietet werden und von daher betrifft mich der Fall nicht
Danke dir für die Auskunft
Jetzt heißt es mir noch passende Wohnung suchen und hoffen nicht auf die Schnauze zu fallen
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Wohnung in Moskau
Soweit ich gehört habe, muss die Steuer aber nur auf den Gewinn beim Verkauf bezahlt werden - also auf den Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Das wäre auch logisch. Aber mir fehlt die Zeit, dies jetzt zu prüfen.domizil hat geschrieben:Beim Verkauf von Immobilien sieht dies anders aus. Ein Steuerresident wird von Steuerzahlungen beim Verkauf befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre (ab 1.1.2016 mehr als fünf Jahre) in seinem Besitz befindet. Ist dies nicht gegeben, hat er 13 Prozent Steuern zu zahlen. Ein Nichtresident (also i.d.R. Ausländer) hat grundsätzlich 30 Prozent "Verkaufssteuer" zu zahlen. Da sich eine Immobilie vermutlich nicht im Zeitraum von bis zu 7 Jahren um 30 Prozent im Wert verbessert, könnte der Kauf also ein Verlustgeschäft werden.
Re: Wohnung in Moskau
Ich glaube, domizils Aussage bzgl. PN bezog sich nicht darauf, per PN (keine) Hilfe anzubieten, sondern darauf, keine Hilfe beim Versuch, auf dubiosen Wegen die Steuern zu umgehen, zu leisten.fugen hat geschrieben:
Mit pn nerve ich eigentlich nicht,